AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 12. ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: AMAG Austria Metall AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 12. ordentlichen Hauptversammlung
15.03.2023 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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Einberufung der
12. ordentlichen Hauptversammlung
der AMAG Austria Metall AG
(FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)
Wir laden unsere AktionÀre[1] zu der
am Donnerstag, dem 13. April 2023, um 11:00 Uhr
im Schlossmuseum Linz, Schlossberg 1, 4010 Linz,
stattfindenden 12. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG ein.
I. T A G E S O R D N U N G
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 23. MĂ€rz 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2023” abrufbar:
- Jahresabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022 samt dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung
- Corporate Governance-Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen ErklĂ€rung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
- Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
- VergĂŒtungsbericht ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats
- BeschlussvorschlÀge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8 sowie BeschlussvorschlÀge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7
- ErklĂ€rungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und dass keine UmstĂ€nde vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten sowie deren LebenslĂ€ufe (§ 87 Abs. 2 AktG)
III. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE GEMĂSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re gemÀà § 109 AktGAktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gemÀà § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beigefĂŒgt werden. Die Antragsteller mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das AktionĂ€rsverlangen muss der Gesellschaft spĂ€testens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spĂ€testens am 23. MĂ€rz 2023, zugehen.
2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung gemÀà § 110 AktGWeiters können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft gemÀà § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spĂ€testens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spĂ€testens am 3. April 2023 zugehen.
Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs. 2 AktG. DemgemÀà hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle UmstĂ€nde darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begrĂŒnden könnten.
3. Auskunftsrecht der AktionĂ€re gemÀà § 118 AktGJedem AktionĂ€r ist gemÀà § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugĂ€nglich war.
Die AktionĂ€re werden gebeten, ihre Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse hauptversammlung@amag.at zu ĂŒbermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spĂ€testens am 7. April 2023 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.
4. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung gemÀà § 119 AktGJeder AktionĂ€r ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedĂŒrfen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. VorschlĂ€ge fĂŒr die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mĂŒssen der Gesellschaft allerdings spĂ€testens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in Punkt III. 2.).
5. Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft und Ăbermittlungen an die GesellschaftDie Rechte der AktionĂ€re, welche an die Innehabung von Aktien wĂ€hrend eines bestimmten Zeitraumes geknĂŒpft sind, können nur ausgeĂŒbt werden, wenn der Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfĂŒr genĂŒgt eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG. AntrĂ€ge auf ErgĂ€nzung der Tagesordnung, BeschlussvorschlĂ€ge und Fragen sind an die Gesellschaft, ausschlieĂlich an eine der nachgenannten Adressen zu ĂŒbermitteln.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 3821
Per E-Mail: hauptversammlung@amag.at
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 3. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spĂ€testens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 7. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen einlangen muss.
Per Post/Boten:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschlieĂen)
Per Swift: GIBAATWGGMS â Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT00000AMAG3 im Text angeben
Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien noch hat er Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die DepotbestĂ€tigung hat mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs. 2 AktG zu enthalten:
- Angaben ĂŒber das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes;
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name (Firma) und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird;
- die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
- Angaben ĂŒber die Aktien: die Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs,
ISIN AT00000AMAG3; - Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht (Nachweisstichtag).
Soll durch die DepotbestĂ€tigung der Nachweis der gegenwĂ€rtigen Eigenschaft als AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. DepotbestĂ€tigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 3. April 2023 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
DepotbestĂ€tigungen und ErklĂ€rungen gemÀà § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG werden gemÀà § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die oben angefĂŒhrte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin ĂŒber ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.
V. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN GEMĂSS §§ 113 F AKTG:Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden, wobei der AktionĂ€r bezĂŒglich Anforderungen und Anzahl der Personen, die zum Vertreter bestellt werden, nicht beschrĂ€nkt ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2023” zur VerfĂŒgung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschrĂ€nkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft spĂ€testens am 7. April 2023 bis 16:00 Uhr (MESZ) ausschlieĂlich an eine der oben unter Punkt IV. genannten Adressen zugegangen sein und wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngige Stimmrechtsvertretung
Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter des Interessenverbands fĂŒr Anleger, IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hierfĂŒr ist ab 23. MĂ€rz 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2023” ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap, EhrenprĂ€sident des IVA, unter Tel. +43 (0) 664 213 87 40 oder
E-Mail: knap.amag@hauptversammlung.at.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISEGesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
GemÀà § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 35.264.000 StĂŒck auf Inhaber lautende StĂŒckaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewĂ€hrt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hĂ€lt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrĂ€gt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.264.000.
Einlass und IdentitÀtsnachweis
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. Die AktionĂ€re bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur ĂberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie bitte zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtert Ihnen die Mitnahme einer Kopie der Vollmacht den Zutritt.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr ĂŒblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berĂŒcksichtigen.
Anreise
Wir dĂŒrfen unsere AktionĂ€re darauf aufmerksam machen, dass im Bereich des Schlossmuseums keine öffentlichen Parkmöglichkeiten zur VerfĂŒgung stehen. Hinweise zur Anreise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2023â zur VerfĂŒgung.
VII. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZDie AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemÀà § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Anschrift des BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, ferner Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren kann insbesondere in EinzelfĂ€llen zur Geltendmachung, AusĂŒbung oder Verteidigung von RechtsansprĂŒchen erforderlich sein.
FĂŒr die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche Stelle. Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten und Veranstaltungs-Dienstleistern. Diese erhalten von der AMAG Austria Metall AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich nach Weisung der AMAG Austria Metall AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die AMAG Austria Metall AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionÀre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die AMAG Austria Metall AG oder umgekehrt von der AMAG Austria Metall AG gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.
Zum Zwecke der organisatorischen UnterstĂŒtzung der Verwaltung erfolgt eine LiveĂŒbertragung des Zuschauerraums an den UnterstĂŒtzungsbereich, damit die Beantwortung allfĂ€lliger Fragen sowie die Erledigung sonstiger administrativer Themen möglichst rasch erfolgen kann. Es erfolgt keine Speicherung/Aufzeichnung dieser Daten. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit § 12 Abs. 2 Z 4 DSG.
Jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der AMAG Austria Metall AG unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse datenschutz@amag.at geltend machen. Zudem steht den AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der AMAG Austria Metall AG unter www.amag-al4u.com/datenschutz zu finden.
Ranshofen, im MĂ€rz 2023
Der Vorstand
[1] Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit verzichten wir durchgĂ€ngig auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Soweit personenbezogene Angaben nur in mĂ€nnlicher Form angefĂŒhrt sind, bezieht sich die gewĂ€hlte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
15.03.2023 CET/CEST