Beabsichtigte Umplatzierung von Aktien an der Steyr Motors AG im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Beabsichtigte Umplatzierung von Aktien an der Steyr Motors AG im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

10.04.2025 / 17:40 CET/CEST
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Beabsichtigte Umplatzierung von Aktien an der Steyr Motors AG im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

München, den 10. April 2025 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat heute eine Umplatzierung von Aktien an der Steyr Motors AG („Steyr“) in Höhe von bis zu 1.000.000 Aktien, entsprechend rund 19,2 % des Grundkapitals der Steyr, beschlossen („Umplatzierung“). Die Aktien werden ausschließlich qualifizierten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Umplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet und kann kurzfristig beendet werden.

Die Umplatzierung ist Teil der am 18. März 2025 bekanntgegebenen Absicht von Mutares, ihre Beteiligung an Steyr zur Stärkung des Streubesitzes der Steyr zu reduzieren.

Nach dem Vollzug der Umplatzierung wird Mutares einer Lock-Up-Verpflichtung von 180 Tagen mit marktüblichen Ausnahmen unterliegen.

Hauck Aufhäuser Investment Banking begleitet die Umplatzierung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.

 

WICHTIGE HINWEISE:
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Information sind nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika (einschlieĂźlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Districts of Columbia) (“Vereinigte Staaten”), in Kanada, in Australien, in Japan und anderen Ländern bestimmt, in denen die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieser Mitteilung oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich ĂĽber solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien (“Aktien”) der Mutares SE & Co. KGaA (“Gesellschaft”) in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung (“Securities Act”) registriert werden und dĂĽrfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden.

Die in dieser Mitteilung erwähnte Platzierung richtet sich nur an Personen, die sich in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums befinden oder dort ihren Wohnsitz haben und die “qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (“Prospektverordnung”) sind (“Qualifizierte Anleger”). Im Vereinigten Königreich richtet sich die in diese Mitteilung erwähnte Platzierung nur an (i) Personen, die unter Artikel 2 (e) der Prospektverordnung in der Form, in der diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestand nationalen Rechts ist, und auch Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gĂĽltigen Fassung (“Order”) fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden darf (solche Personen zusammen, “Relevanten Personen”). Auf diese Mitteilung dĂĽrfen andere Personen als Qualifizierte Anleger oder Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Mitteilung die Rede ist, steht ausschlieĂźlich Qualifizierten Anlegern oder Relevanten Personen offen und wird nur mit Qualifizierten Anlegern oder Relevanten Personen eingegangen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung fĂĽr die betroffene Person konsultieren.

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Veröffentlicht am 11.04.2025

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