Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
15.01.2024 / 10:18 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 15. Januar 2024
Im Zeitraum vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 12. Januar 2024 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 245.251 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Datum Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)
08.01.2024 57.525 186,4824
09.01.2024 49.916 185,8575
10.01.2024 47.004 185,9282
11.01.2024 45.806 185,7305
12.01.2024 45.000 186,6382
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Januar 2024 bis einschließlich 12. Januar 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 577.355 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse AG veröffentlicht (https://deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf).
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