Corestate-Hauptversammlung beschließt Schaffung des für die Restrukturierung erforderlichen genehmigten Kapitals
Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
Corestate-Hauptversammlung beschließt Schaffung des für die Restrukturierung erforderlichen genehmigten Kapitals
20.12.2022 / 10:56 CET/CEST
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Corestate-Hauptversammlung beschließt Schaffung des für die Restrukturierung erforderlichen genehmigten Kapitals
Luxemburg, 20. Dezember 2022 – Die außerordentliche Hauptversammlung der Corestate Capital Holding S.A. (“Corestate“) hat heute mit einer Zustimmung von 99,7 Prozent und damit der erforderlichen satzungsändernden Mehrheit die Erhöhung des genehmigten Kapitals beschlossen. Demnach ist der Vorstand nunmehr berechtigt, das Grundkapital der Corestate durch Ausgabe von bis zu 200 Mio. Aktien um bis zu EUR 15 Mio. zu erhöhen.
Im Einklang mit der Lock-up Vereinbarung, die Corestate mit einer Gruppe großer Anleihegläubiger und Aktieninvestoren geschlossen hat, beabsichtigt der Vorstand, das neue genehmigte Kapital unter anderem zur Durchführung von einem Debt-to-Equity-Swap gegen Einbringung der Forderungen aus den von der Corestate begebenen Schuldverschreibungen zu nutzen.
Mitteilende Person:
Dr. Kai Gregor Klinger
Chief Markets Officer
T: +49 69 3535630107
M: +49 152 22755400
ir@corestate-capital.com
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