Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2023 in Landau an der Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2023 in Landau an der Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.05.2023 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Einhell Germany AG

Landau an der Isar

ISIN DE0005654909 / DE0005654933

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 23. Juni 2023, um 10:00 Uhr (MESZ)

in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3,
94405 Landau an der Isar,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.


Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, Vorlage des Lageberichts für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts für den Einhell Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 20. April 2023 gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt hat.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von Euro 53.797.432,97 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,84 je Stammaktie
auf Stück 2.094.400 dividendenberechtigte Stammaktien

Euro

5.948.096,00
Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,90 je Vorzugsaktie
auf Stück 1.680.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien

Euro

4.872.000,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 42.977.336,97
Bilanzgewinn Euro 53.797.432,97

>

Die Dividende ist am 28. Juni 2023 zahlbar.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Nach § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.

Der Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend dargestellten und nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.

> Vorstandsvergütungsbericht 2022 der Einhell Germany AG

Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2022 (01.01.2022 -31.12.2022) individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese.

Er richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Darüber hinaus enthält der Bericht ausgewählte Angaben im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII) vom 12. Dezember 2019 sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG).

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.

Auf Grund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

A. RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR AUS VERGÜTUNGSSICHT

Aus Sicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates war auch 2022 in vielerlei Hinsicht kein normales Geschäftsjahr.

Die CORONA-Pandemie hatte, entgegen allen Prognosen, auch in 2022 noch wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft, was nicht unerhebliche Herausforderungen auf vielen Ebenen der Leistungserbringung unseres Konzerns hatte. Vor allem die anhaltend restriktive „ZERO-COVID“ Politik in China verstärkte die logistischen Herausforderungen erheblich.

Eine Reihe von globalpolitischen Ereignissen, aber auch die nicht wirtschaftlich durchdachten Reaktionen von Seiten der politischen Ebenen auf diese, heizten die Inflation nicht nur in Zentraleuropa, sondern weltweit an. Damit wurde die reale Kaufkraft, aber vor allem der positive Blick in die Zukunft, vieler Endverbraucher getrübt, was sich vor allem im zweiten Halbjahr 2022 bemerkbar machte.

Auf Grund strategischer Entscheidungen im Hinblick auf Kundenbindung, Sortimentsstrategie, aber auch im Hinblick auf die Sicherstellung der Warenverfügbarkeit innerhalb der globalen Logistikkrise, konnte auch 2022 ein sehr gutes Geschäftsergebnis erreicht werden.

Die Vorstände profitieren durch Ihre direkte Beteiligung am EBT des Konzerns von dieser Entwicklung.

Die langfristigen Vergütungskomponenten in den einzelnen Vorstandsressorts sollen sicherstellen, dass die allgemein positive wirtschaftliche Entwicklung fortgeschrieben werden kann.

B. ZUSTÄNDIGKEIT ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2008 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Juni 2008 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.

Die Hauptversammlung hat am 24. Juni 2022 den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht gebilligt.

C. VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND ODER IM AUFSICHTSRAT

Im Betrachtungszeitraum gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG.

D. WIE WIRD DIE STATEGIE IN DER VORSTANDSVERGÜTUNG ABGEBILDET

Die auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Einhell Germany AG zielt auf Aufbau von Einhell als A-Marke im DIY und dem weiteren Ausbau der Marktpräsenz in den internationalen Fokusmärkten sowie einer technologischen, distributiven und marketingseitigen Expansion. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Einhell mit dieser Strategie zukunftsfähig aufgestellt ist.

Das System der Vorstandsvergütung leistet einen Beitrag zur Förderung dieser Geschäftsstrategie. Die Vorstandsmitglieder sollen durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems dazu motiviert werden, die niedergelegten strategischen Ziele zu erreichen. Das System fördert Innovationen und setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken.

E. WIE WAR DIE PERFORMANCE IM GESCHÄFTSJAHR 2022

Die bereits in A. dargestellten schwierigen Rahmenbedingungen im Betrachtungszeitraum spiegeln sich vor allem in den Geschäftszahlen des zweiten Halbjahres 2022 wider. Die hohen Steigerungsraten des ersten Halbjahres konnten hier nicht gehalten werden. Betrachtet man dies jedoch im Vergleich mit der Branche und direkten Marktbegleitern ist zu sehen, dass unsere Strategie auch unter diesen schwierigen Verhältnissen auf Wachstum einzahlt.

So konnte das ausgegebene Ziel, die historische Umsatzschwelle von einer Milliarde EURO zu überschreiten, erreicht werden, ohne die Profitabilität wesentlich zu beeinträchtigen.

Betrachtet man die schwierigen Rahmenbedingungen, so zeigt sich die herausragende Leistungsfähigkeit der globalen Einhellorganisation.

Dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz folgend, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer signifikanten Reduktion der Vergütung der Vorstandsmitglieder führen sollen („Pay for Performance“), spiegelt sich das herausragende Ergebnis der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2022 auch in der variablen Vergütung des Vorstandes wider.

Darüber hinaus zielen die auf Förderung der Strategie (langfristig) ausgerichteten monetär bewerteten Ziele auf eine langfristig, nachhaltig positive Geschäftsentwicklung ab.

F. BESTANDTEILE UND STRUKTUR DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie die Nebenleistungen und die Versorgungszusage. Die festen Bestandteile werden im Dienstvertrag in ihrer Höhe verankert und weisen ggf. vereinbarte Anpassungen während der Vertragslaufzeit auf.

Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung (EBT Beteiligung) sowie die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung (individuelle funktionsabhängige Ziele) gewährt.

Das System der Vorstandsvergütung wird zudem durch angemessene und marktübliche Zusagen im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand ergänzt.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile und die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG.


1 Nebenleistungen werden bis zu einem durch den Aufsichtsrat festgelegten Betrag erstattet


Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Dies erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der Abstimmung des Budgets und der strategischen Projekte des Konzerns, deren KPIs Grundlage der variablen Vergütung (EBT-Beteiligung und Förderung der Strategie) darstellen.

Dabei berücksichtigt er neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds auch die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.

G. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Der nachfolgende Teil beschreibt die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2022. Er enthält detaillierte Informationen und Hintergründe zur Gesamtvergütung des Vorstands, zur Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie individualisierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022.

1. Zielvergütung

Auf Basis der strategischen Planungen, welche sich letztendlich in der Festlegung der Umsatz- und Ertragsplanung sowie der Budgets niederschlagen, ergaben sich für das Geschäftsjahr 2022 die folgenden Zielvergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder:










2. Maximalvergütung



Die Maximalvergütung ist auf alle Komponenten der Vorstandsvergütung festgelegt.

Die Maximalvergütung wird jährlich vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt.

Die Maximalvergütung entspricht für das jeweilige Vorstandsmitglied der Summe des maximalen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile für das betreffende Geschäftsjahr und berechnet sich durch Addition von Grundvergütung, Nebenleistungsmaximum sowie dem zweifachen durchschnittlichen Bonus-Betrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei in Bezug auf das Vergütungssystem (von Hauptversammlung gebilligt am 18.06.2021) abgeschlossenen Vorstandsverträgen ist die Maximalvergütung in diesen als fester Bestandteil verankert. Bei Altverträgen, bei denen das Vergütungssystem noch nicht vollumfänglich zur Anwendung kommt, gelten im Hinblick auf die Maximalvergütung die individualvertraglichen Absprachen.

Die theoretische Maximalvergütung der Vorstände betrug im Geschäftsjahr 2022

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss: 9.582.226,33 €

> Der Vorstandvertrag vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018 – 31.12.2022) unterliegt noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung nicht zur Anwendung.

Mit der Änderung des Vergütungsmodells, welche die Erhöhung der langfristigen variablen Vergütung gem. 4.5 beinhaltete, wurde der in 2019 noch bestehende Anspruch einer Abstandszahlung bei Beendigung des Vorstandsmandats aufgelöst. Berücksichtigt man dies, so ergibt sich eine Maximalvergütung für Herrn Kroiss für 2022 von ca. 10.000.000,-€

für den Finanzvorstand, Jan Teichert:
2.184.705,46 €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber:
1.923.146,09 €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban:
572.988,01 €

> Der Vorstandvertrag vom 15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 – 31.12.2022) unterliegt noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung nicht zur Anwendung.

3. Gesamtvergütung 2022

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen 12.072.544,54 € (im Vj. 11.075.046,46 €); dies entspricht einer Erhöhung von 9,01%.



Von der Gesamtvergütung entfielen 1.384.294,92 € (im Vj. 1.384.147,00 €) auf die Grundvergütung, 7.551.038,71 € (im Vj. 6.897.342,52 €) auf die EBT-Beteiligung und 3.137.210,91 € (im Vj. 2.793.556,94 €) auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variablen Vergütungsbestandteile.



Die fixe Vergütung des Vorstandes hat sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2021 nicht geändert.

Durch die variablen Vergütungskomponenten der EBT-Beteiligung profitieren die Vorstände von der sehr guten Entwicklung der letzten Jahre. Durch den hohen relativen Gesamtanteil der KPI-abhängigen variablen Vergütung würde die Vorstandsvergütung im gleichen Maße wie eine Verschlechterung der Erfolgskennzahlen verringert werden.

4. Änderungen und Anpassungen

Im Betrachtungszeitraum kamen keine Änderungen an Vorstandsverträgen zum Tragen.

Die Vorstandsverträge von Andreas Kroiss vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018-31.12.2022) sowie von Dr. Christoph Urban vom 15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 -31.12.2022) unterliegen noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung gem. 2. dieses Berichts nicht zur Anwendung.

5. Einzelne Vergütungskomponenten im Geschäftsjahr 2022

5.1. Überblick

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den aktiven Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 und 2021 gewährte und geschuldete Vergütung gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungsanteile (geschuldete Vergütung).

Neben der Vergütungshöhe ist nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ferner der relative Anteil aller festen und variablen Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung anzugeben. Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.








5.2. Grundvergütung



Die Grundvergütung stellt den Teil der Vorstandvergütung dar, der unabhängig von Leistungsparametern vertraglich vereinbart ist.



Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt. Der relative Anteil der fixen Grundvergütung von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 8% und 60%.

Die Grundvergütung betrug im Geschäftsjahr 2022

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
421.100,- €
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
340.000,- €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber
340.000,- €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
200.000,- €

> 5.3. Nebenleistungen



Nebenleistungen werden vom Aufsichtsrat entweder im Vorstandsdienstvertrag mit einer Maximalhöhe verankert oder für jedes Vorstandsmitglied für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr ein maximaler Betrag festgelegt. Mit dem Betrag werden Leistungen zugunsten des Vorstandsmitglieds abgedeckt, wie zum Beispiel firmenseitig gewährte Sachbezüge und Nebenleistungen, z.B. die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zu Versicherungen.

Die Nebenleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2022

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 24.120,00 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 3.214,92 €
für den Finanzvorstand, Jan Teichert

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 16.489,92 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 5.323.20 €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 8.252,40 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 4.926,24 €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 15.916,80 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 4.951.44 €

> 5.4. Versorgungszusagen



Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgungszusage auf Pensionsleistungen als Direktzusage der Einhell Germany AG. Die Zusage wächst in direktem Zusammenhang mit der Zeit der Vorstandzugehörigkeit. Dabei ist die Versorgungszusage im Wesentlichen an den vergleichbaren Leistungen der Rentenversicherung (bis Beitragsbemessungsgrenze) orientiert.

Anspruch

Auf Antrag mit Vollendung des 62. Lebensjahrs für Versorgungszusagen ab dem 1. Januar 2012. Auf Antrag mit Vollendung des 60. Lebensjahrs für Versorgungszusagen vor dem 1. Januar 2012

Unverfallbarkeit

Gemäß gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.

Auszahlung

Grundsätzlich in zwölf Jahresraten; weitere Auszahlungsvarianten auf Antrag sind: zehn oder elf Raten, Einmalbetrag sowie Verrentung mit/ohne Hinterbliebenenleistung sowie Kombinationen der genannten Auszahlungsvarianten.

Invalidität /Tod Risikoschutz bei Eintritt des Versorgungsfalls vor dem 60. Lebensjahr infolge Invalidität oder Tod durch monatliche Zahlung der bis zum Eintritt erworbenen unverfallbaren Ansprüche.

Die Firma verpflichtet sich, die laufenden Renten jeweils zum 01.01. jeden Jahres um 3% zu erhöhen (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Die erste Erhöhung erfolgt an dem 01.01., welcher unmittelbar auf den Eintritt des Leistungsfalles folgt.

Unverfallbare Versorgungsansprüche betrugen im Geschäftsjahr 2022

(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 60 Lebensjahres)

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 1.179,44 €
Barwert gem. IAS 19 31.12.2022 516.962,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 76.579,00 €
für den Finanzvorstand, Jan Teichert

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 1.407,33 €
Barwert gem. IAS 31.12.2022 606.893,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 93.565,00 €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 1.621,40 €
Barwert gem. IAS 31.12.2022 689.109,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 108.855,00 €

> (früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 62. Lebensjahres)

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 320,00 €
Barwert gem. IAS 31.12.2022 126.963,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 49.484,00 €

> Versorgungsansprüche durch Pensionszusagen an ehemalige Vorstände

Andreas Thannhuber, ehemaliger Vorstand Vertrieb

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 2.408,30 €
Jährlicher Gesamtbetrag: 28.899,60 €
Barwert gem. IAS 31.12.2022 484.537,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 202213. 283,00 €
Josef Thannhuber, ehemaliger Vorstandsvorsitzender

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 5.825,05 €
Jährlicher Gesamtbetrag: 69.900,60 €
Barwert gem. IAS 31.12.2022 651.335,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 9.549,00 €
Gisela Thannhuber, ehemalige Finanzvorständin

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 2.022,17 €
Jährlicher Gesamtbetrag: 24.266,04 €
Barwert gem. IAS 31.12.2022 446.217,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2022 -43.579,00 €

> 5.5. Variable Vergütung (EBT-Beteiligungen)



Die variable Vergütung (Bonus) stellt die auf Basis kurzfristiger Erfolgskennzahlen ermittelte Erfolgsbeteiligung dar. Sie bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr des Unternehmens. Sie wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat als Barzahlung geleistet. Bei der Aufsichtsratssitzung am 18.01.2023 wurde festgelegt, dass bei der Betrachtung der EBT-Beteiligung jeweils der EBT-Wert vor PPA (Purchase Price Allocation) angesetzt werden soll.



Das System der kurzfristig variablen Vergütung (Bonus) basiert auf einer direkten Beteiligung des jeweiligen Vorstandes am EBT (Earnings before Taxes, also Ergebnis vor Steuern) des Einhell-Konzerns. Die Vorstandsressorts der einzelnen Vorstände sind aufgabenseitig auf die Entwicklung des Einhell-Konzerns und die Umsetzung der Konzernstrategie ausgerichtet. Damit ist der direkte Zusammenhang zwischen dem Konzern-EBT und der kurzfristigen variablen Vergütung hergestellt.
Aufgrund der historischen Entwicklung ist die zentrale IT-Organisation des Konzerns nicht in der Einhell Germany AG, sondern in der 100%-igen Tochtergesellschaft iSC GmbH angesiedelt. Daher ist der Vorstand IT u. Digitalisierung auch am EBT der iSC GmbH beteiligt.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung für die einzelnen EBT-Werte ermittelt. Die Bonuszahlung ist abhängig vom EBT nach IFRS unter Einberechnung der Rückstellungen für die Bonuszahlungen.

Des Weiteren sind die Bilanzierungsrichtlinien des Einhell-Konzerns anzuwenden. Diese sind schriftlich im Einhell-Bilanzierungshandbuch (in der jeweils gültigen Fassung) festgelegt und mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt (insbesondere: Lagerbewertung, Forderungsbewertung und Rückstellungen).
Der zur Abrechnung kommende Bonus wird als Barzahlung geleistet.
Der relative Anteil des Bonus von der Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 60% und 90%.

Die variable Vergütung (EBT-Beteiligung) betrugen im Geschäftsjahr 2022

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
5,39 % des EBT- Konzern: 4.871.794,84 €
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
1,3 % des EBT- Konzern: 1.174.006,11 €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber
1,3 % des EBT- Konzern: 1.174.006,11 €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
0,3 % des EBT- Konzern: 270.924,49 €
1,0 % des EBT- iSC GmbH: 60.307,16 €

> 5.6. Variable Vergütung zur Förderung der Strategie



Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung, basiert auf individuellen Zielen, welche auf die langfristige Ausrichtung des Unternehmens einzahlen. Diese werden unter Betrachtung der strategischen Schwerpunkte im Vorstandressort festgelegt. Die variable Vergütung wird, nach Feststellung des Jahresabschlusses und der Ermittlung der individuellen Zielerreichung durch den Aufsichtsrat, als Barzahlung geleistet.



Für die weitere Entwicklung der Einhell Germany AG und den Einhell-Konzern ist die Orientierung aller Vorstandsressorts auf die Umsetzung der Strategie 2025 von wesentlicher Bedeutung. Aus diesem Grund sind mit jedem Vorstand individuelle Ziele vereinbart, die auf diese Zielsetzung abzielen.

Der relative Anteil der auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variablen Vergütung von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 5% und 33%.

Vorsitzender des Vorstandes: Andreas Kroiss

Beim Vorsitzenden des Vorstandes wird die zukunftsorientierte nachhaltige Ausrichtung mit einer zusätzlichen zweckgebundenen Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns erreicht. Für diese zusätzliche Beteiligung ist zwingend der Kauf von Einhell-Vorzugsaktien vereinbart. Die Nachhaltigkeit wird dadurch unterstützt, dass ein Verkauf dieser Aktien während des bestehenden Vorstandsmandats nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist diese zweckgebundene Beteiligung auch Teil des Altersvorsorgepakets und geht mit dem Verzicht von Abstandszahlungen einher.

Vorstand Technik: Dr. Markus Thannhuber

a) erfolgreiche IP-Anmeldungen
b) Entwicklung der Produktqualität
c) Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien
d) Entwicklung der ECO Gesellschaften

> Mit diesen Zielen wird die Arbeit des Vorstandes Technik an der Umsetzung der Strategie in den Bereichen Produktentwicklung, Produktqualität; Sourcing-Prozesse sowie die Einbindung in nachhaltige technologische Trends direkt gemessen.

Vorstand Finanzen: Jan Teichert

a) Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b) Erfolgreich integrierte M&A-Projekte

> Zur Sicherstellung einer nachhaltig und langfristig stabilen finanztechnischen Gestaltung wird der jeweilige Durchschnitt der Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre als Basis der Berechnung der variablen Vergütung herangezogen.

Neben dem geplanten organischen Wachstum sieht die Strategie 2025 auch die Nutzung von Wachstumspotentialen durch M&A-Projekte vor. Dabei kommt der rechtlichen und finanziellen Gestaltung der M&A-Prozesse, aber auch der nachhaltigen Integration der M&A-Objekte erhebliche Bedeutung zu. Daher ist die Beteiligung des Vorstands Finanzen an der erfolgreichen Umsetzung dieser Projekte nachhaltig sinnvoll.

Vorstand IT und Digitalisierung: Dr. Christoph Urban

a) Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation
b) Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“
c) Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management

> Die Digitalisierung in vielen Bereichen des Unternehmens und die daran ausgerichtete, zukunftsorientierte Weiterentwicklung unserer IT-Infrastruktur und Applikationslandschaft ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Erfüllung der Ziele der Strategie 2025. Dabei geht es einerseits um das Heben von Verbesserungspotentialen in der Automatisierung von Prozessen und andererseits um die Absicherung dieser Systeme gegen unerlaubten Zugriff (Cyber Security).

Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung betrug im Geschäftsjahr 2022

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

3,0 % des EBT- Konzern: 2.709.244,87 €
(zwingend zum Kauf von EINHELL-Vorzugsaktien zu verwenden)
Entsprechend des Vorstandsdienstvertrag hat Herr Kroiss jeweils bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres den Nettobetrag dieser Vergütungskomponente in den Ankauf von EINHELL Vorzugsaktien zu investieren und dies nachzuweisen.
Diese Vergütungskomponente entfällt zu dem Zeitpunkt, an dem Herr Kroiss 5,0% der Gesamtaktien hält.
für den Finanzvorstand, Jan Teichert

a) Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 242.134,31 €
b) Erfolgreich integrierte M&A-Projekte 47.370,40 €
Diese Komponente setzt sich aus den Ergebnissen der Gesellschaften in Kanada und Finnland zusammen.
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

a) erfolgreiche IP-Anmeldungen 17.461,33 €
Insgesamt ist Herr Dr. Thannhuber an 68 IP Anmeldungen für den Einhell Konzern beteiligt. Die Berechnung des Bonus wurde nach Verfahren nach Prof. Dr. Ing. H.E. Cohausz für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt.
b) Entwicklung der Produktqualität 36.000,- €
c) Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien 60.000,- €
d) Entwicklung der ECO Gesellschaften 0,- €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

a) Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation 8.333,- €
b) Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“ 8.333,- €
c) Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management 8.333,- €

> 5.7. Leistungen im Falle des Ausscheidens

5.7.1. Abstandszahlungen



Im Falle der Nichtverlängerung von Vorstandsverträgen als auch bei vorzeitiger Beendigung sind die dann fälligen Abstandszahlungen dienstvertraglich geregelt. Dies ist in den individuellen Dienstverträgen der Vorstände transparent verankert.

Die Vorstandsmitglieder erhalten bei 12 Jahren ununterbrochener Zugehörigkeit zum Vorstand der Einhell Germany AG bei Ausscheiden aus dieser Funktion eine einmalige Abstandszahlung in festgelegter Höhe bezogen auf die Durchschnittsvergütung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Darüber hinaus wird die jeweilige Versicherungsprämie zur individuellen Pensionszusagen bei Nichtverlängerung sowie bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages für weitere 2 Jahre von Seiten des Unternehmens gezahlt.

Bei Vorstandsmitgliedern mit einer Vorstandzugehörigkeit unter 12 Jahren erfolgt die Ermittlung der Abstandszahlung auch auf Basis der letzten drei Jahre (soweit vorhanden), wobei der Anspruch zeitanteilig (pro Jahr 1/12) ermittelt wird.

Beim Vorsitzenden des Vorstandes sind die Ansprüche auf eine Abstandszahlung durch die oben bereits beschriebene zusätzliche zweckgebundene Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns abgelöst worden.

Die Ansprüche auf Abstandszahlungen betrugen zum 31.12.2022

für den Finanzvorstand, Jan Teichert:
1.801.240,00 €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber:
1.710.933,33 €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban:
628.254,65 €

> 5.7.2. Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Bei allen Vorständen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot individualarbeitsvertraglich verankert. Besteht die Gesellschaft bei Beendigung des Vorstandsmandats vor Erreichen des 60. Lebensjahres des jeweiligen Vorstandes auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot, so erhält der Vorstand eine Karenzentschädigung für die nachfolgenden 2 Jahre.

Die Höhe der Karenzentschädigung ist auf das Grundgehalt zuzgl. der durchschnittlichen variablen Vergütung (EBT-Beteiligung gem. 4.4) der letzten 2 Jahre festgelegt. Die Festlegungen der §§ 74 HGB ff. kommen zur Anwendung. (§ 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG).

5.8. Vergütungsanteile von Dritten an die Vorstandsmitglieder

Im Betrachtungszeitraum hat kein Vorstandsmitglied auf Grund seines Vorstandsmandats Vergütungsanteile von Dritten erhalten. (§ 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG)

5.9. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG



Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG

3Es ist dienstvertraglich festgelegt, dass bei Eintreten der Voraussetzung gem. § 87 Abs. 2 AktG der Aufsichtsrat die Vergütung in allen Teilen anpassen kann. Dem jeweiligen Vorstandsmitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

Eine Möglichkeit zur Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen und dementsprechend ist auch keine Rückforderung erfolgt.

H. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung am 20. Juli. 2008 mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2008 verabschiedet. Sie ist in § 6 Abs. 3 der Satzung der Einhell Germany AG verankert.

Die Aufsichtsratsvergütung ist einerseits als Festvergütung und anderseits als zusätzliche Vergütung in Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung festgelegt.

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath (vorläufig)
Aufsichtsratsvergütung für 2022 als Vorsitzender ==> 40.000,00 €
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie *) ==> 42.525,00 €
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) ==> 1.050,00 €
83.575,00 €
+ 19% Umsatzsteuer 15.879,25 €
99.454,25 €

>

Philipp Thannhuber (vorläufig)
Aufsichtsratsvergütung für 2022 als stellv. Vorsitzender ==> 20.000,00 €
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) ==> 28.350,00 €
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) ==> 1.050,00 €
49.400,00 €
+ 19% Umsatzsteuer 9.386,00 €
58.786,00 €

>

Maximilian Fritz (vorläufig)
Aufsichtsratsvergütung für 2022 ==> 10.000,00 €
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) ==> 14.175,00 €
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) ==> 1.050,00 €
25.225,00 €

> *) Berechnung für die Zusatzvergütung
Ausschüttung gesamt 10.820.096 € ./. 3.774.400 Stück = 2,866706
Somit 27malige Überschreitung der 0,36 EUR um 0,09 EUR (siehe Satzung)
27 x 525,-EUR = 14.175,- EUR
Der AR-Vorsitzende erhält das Dreifache der Überschreitung und sein Vertreter das Zweifache.
Der dritte Aufsichtsrat bekommt die einfache Überschreitung.

I. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung

Die nachfolgende Tabelle stellt gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung des Einhell Konzerns, die jährliche Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die jährliche Veränderung der Durchschnittsvergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis über die letzten fünf Jahre dar. Darüber hinaus ist die Entwicklung weiterer Kennzahlen in diesem Zeitraum vergleichend dargestellt.

Die Ertragsentwicklung wird anhand der Konzern-Kennzahlen Umsatzerlöse, EBT und Ergebnis je Aktie abgebildet. Ergänzend hierzu wird der Börsenkurs jeweils zum 31.12. sowie der Jahresüberschuss der Einhell Germany AG gem. § 275 Abs. 3 Nr. 16 HGB dargestellt.

Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr zuzurechnende kurzfristige variable Vergütungsbestandteile.

Ebenfalls als vertikale Vergleichsgröße ist die Vergütungsentwicklung der ersten Führungsebene nach dem Vorstand entsprechend dargestellt.





Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung des EBT des Konzerns zur Entwicklung der einzelnen Vergütungskomponenten des Vorstandes dar, um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Erfolg des Unternehmens und der Vergütung des Vorstandes zu verdeutlichen.



J. Sonstiges

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für die Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Einhell Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei der Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der Police für das Geschäftsjahr 2022 ist für die Mitglieder des Vorstandes ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.


Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Andreas Kroiss
Vorsitzender des Vorstand
s der Einhell Germany AG
Jan Teichert
Finanzvorstand
der Einhell Germany AG
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath
Vorsitzender des Aufsichtsrates

>

K. Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG
DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die Einhell Germany AG, Landau an der Isar

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Einhell Germany AG, Landau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.


Nürnberg, den 31. März 2023

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Landgraf
Wirtschaftsprüfer
Welsch
Wirtschaftsprüfer

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7. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 2023. Deshalb sind Neuwahlen der zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder im Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs. 1 DrittelbG und § 6 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Ein Mitglied wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von den Arbeitnehmern gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a) Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Sasbachwalden, Präsident und Vorstandsvorsitzender des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V., Köln,

b) Herrn Philipp Thannhuber, Wallersdorf, Geschäftsführer der Comedes GmbH, Wallersdorf und der WOTOX GmbH, Landau an der Isar,

>

als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt.

Es ist beabsichtigt, über die Neuwahlen im Wege der Einzelabstimmung zu entscheiden.

Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, seinem Diversitätskonzept und den Zielen, die er sich für seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG. Herr Philipp Thannhuber verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und erfüllt die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 Halbsatz 1 AktG.

Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

LIEBICH & PARTNER Management- und Personalberatung AG, Baden-Baden, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bausch + Strobel SE & Co. KG, Ilshofen, Vorsitzender des Aufsichtsrates

Zeppelin GmbH, Garching, Mitglied des Aufsichtsrats

TÜV Rheinland AG, Köln, Mitglied des Aufsichtsrats

>

Herr Philipp Thannhuber ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Sämtliche vorgeschlagene Personen sind bereits Mitglieder des Aufsichtsrats der Einhell Germany AG und stehen daher in einer geschäftlichen Beziehung zur Einhell Germany AG und ihrem Organ Aufsichtsrat.

Herr Philipp Thannhuber ist der Bruder des Mitgliedes des Vorstands der Einhell Germany AG, Herr Dr. Markus Thannhuber. Er ist Sohn von Herrn Josef Thannhuber, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Thannhuber AG und Sohn von Gisela Thannhuber, Vorstand der Thannhuber AG, Landau an der Isar. Die Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG beteiligter Aktionär.

Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen den hier vorgeschlagenen Personen einerseits und den Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell Germany AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG beteiligten Aktionär andererseits.

Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind der unter

https://www.einhell.com/HV2023

>

eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.

8. Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 7 der Satzung um einen neuen Absatz (3) zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften wurde im neuen § 118a AktG die Möglichkeit eröffnet, Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort (virtuelle Hauptversammlung) abzuhalten. Um von dieser Möglichkeit für Hauptversammlungen, die ab dem 1. September 2023 einberufen werden, Gebrauch machen zu können, ist eine Regelung in der Satzung erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass diese Form einer Hauptversammlung auch in Zukunft möglich sein soll. Hierfür soll eine entsprechende Ermächtigung in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen werden. Wie auch bei einer physischen Hauptversammlung soll der Vorstand die Einzelheiten zur Einberufung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung bestimmen können. Diese Ermächtigung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 7 der Satzung um den folgenden neuen Absatz (3) zu ergänzen:

„(3) Der Vorstand ist gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung am 23. Juni 2023 ermächtigt vorzusehen, dass eine Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung), wenn die Versammlung innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsbestimmung in das Handelsregister stattfindet.“

>

9. Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 8 der Satzung um einen neuen Absatz (5) zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung

Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an der Hauptversammlung teil. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz kann die Satzung jedoch bestimmte Fälle vorsehen, in denen eine Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf.

Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um eine Teilnahme auch in Situationen zu ermöglichen, in denen eine physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 der Satzung um den folgenden neuen Absatz (5) zu ergänzen:

“(5) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sollen an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Mitgliedern des Aufsichtsrats ist die Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen gestattet, in denen ihnen aufgrund rechtlicher Einschränkungen, aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund ihres Aufenthalts im Ausland oder aufgrund einer unangemessenen Anreisedauer die physische Präsenz am Ort der Hauptversammlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“

>

10. Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und die entsprechende Satzungsänderung

Die derzeit geltende, in § 6 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Einhell Germany AG und das zugrundeliegende Vergütungssystem wurden von der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2021 beschlossen. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuvor letztmals mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 20. Juni 2008 angehoben.

Aufgrund stetig wachsender Herausforderungen und immer komplexeren regulatorischen Rahmenbedingungen soll die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

1. § 6 Abs. (3) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten erstmals für das Geschäftsjahr 2023 eine feste Vergütung, die für ein Aufsichtsratsmitglied Euro 15.000,– beträgt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 4,2-fache, sein Stellvertreter das 2,1-fache dieser Vergütungen.

Weiterhin erhält jedes Aufsichtsratsmitglied in den Geschäftsjahren, in denen der aus der Division des Gesamtbetrages der Dividendenausschüttung durch die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien errechnete Betrag je Aktie Euro 0,36 übersteigt, eine zusätzliche Vergütung von Euro 525,– für jeweils Euro 0,09, die über 0,36 je Aktie ausgeschüttet werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 3,2-fache, sein Stellvertreter das 2,1-fache dieser Vergütungen.

Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 525,–. Ein Ersatz der baren Auslagen ist mit dem Sitzungsgeld abgegolten.

Die jeweilige ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer wird den Aufsichtsratsmitgliedern erstattet.

Die Aufsichtsratsvergütungen sind unverzüglich nach der jeweiligen Hauptversammlung zur Zahlung fällig, die über das jeweilige Geschäftsjahr beschließt. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig.”

>

2. Die unter Ziff. 1 dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitige Regelung zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 Anwendung.

>

11. Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 8 der Satzung um neue Absätze (6) und (7) zur künftigen Ermöglichung einer Onlineteilnahme und Briefwahl

Gemäß § 118 Abs. 1 und 2 AktG kann den Aktionären bei Vorliegen einer entsprechenden Satzungsregelung die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ermöglicht werden. Die nachfolgenden Ergänzungen der Satzung der Gesellschaft sollen dazu dienen, diese gesetzlichen Möglichkeiten in der Satzung zur verankern und der Gesellschaft somit größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf die Durchführung künftiger Hauptversammlungen zu ermöglichen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 8 der Satzung um die folgenden neuen Absätze (6) und (7) zu ergänzen:

„(6) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Onlineteilnahme). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufung mitzuteilen.

>

(7) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach Satz 1 zu treffen. Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, sind die näheren Einzelheiten in der Einberufung mitzuteilen.“

>

> Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre nach § 8 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 16. Juni 2023, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse anmelden:

Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den Beginn des 2. Juni 2023, 0.00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2023, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts. Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktionäre) oder für die Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag beziehungsweise der Anmeldung ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Eine Verfügung nach dem Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien halten und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Stammaktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Die Erteilung der Vollmacht kann durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse

Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: einhell@better-orange.de

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Wir bitten unsere Aktionäre zur organisatorischen Erleichterung, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese postalisch übermittelt werden, bis Donnerstag, den 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang bei der Gesellschaft), zu übermitteln.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2023

zum Download zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Stammaktionäre können sich für die Stimmabgabe auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens 22. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Stammaktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2023

zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu – mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG – bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen oder Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Rechte der Aktionäre

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Stamm- und Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu senden:

Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau an der Isar

Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https://www.einhell.com/HV2023

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Darüber hinaus können Stamm- und Vorzugsaktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Einhell Germany AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: gegenantraege@better-orange.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

https://www.einhell.com/HV2023

veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 8. Juni 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw.§ 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben für die Veröffentlichung unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2023

zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Datenschutz

Zur Durchführung der Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an und die Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.

Nähere Informationen zum Datenschutz sind über die Internetadresse

https://www.einhell.com/HV2023

abrufbar. Die Einhell Germany AG sendet diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.



Landau an der Isar, im Mai 2023

Einhell Germany AG

Der Vorstand

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Veröffentlicht am 12.05.2023

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