Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Energiekontor AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
05.06.2023 / 08:00 CET/CEST
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1. Zwischenmeldung
Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 30. Mai 2023 bis zum 02. Juni 2023 insgesamt 2.000 Aktien im Rahmen des am 19. Mai 2023 bekannt gemachten und am 30. Mai 2023 begonnenen Aktienrückkaufprogramms erworben.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrug für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Datum | Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) | Gewichteter Durchschnittskurs (Euro) | Aggregiertes Volumen (Euro) |
02.06.2023 | 695 | 70,9701 | 49.324,20 |
01.06.2023 | 230 | 69,1739 | 15.910,00 |
31.05.2023 | 475 | 69,1105 | 32.827,50 |
30.05.2023 | 600 | 70,4500 | 42.270,00 |
>Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 30. Mai 2023 beträgt 2.000.
Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter abrufbar.
Bremen, 05. Juni 2023
Energiekontor AG
Der Vorstand
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