Flughafen Wien AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft für Montag, den 5. Juni 2023 um 11:00, Wiener Zeit

EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft fĂŒr Montag, den 5. Juni 2023 um 11:00, Wiener Zeit
02.05.2023 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Schwechat, FN 42984 m

ISIN AT00000VIE62

(„Gesellschaft“)



EINBERUFUNG DER 35. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG



Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur 35. ordentlichen Hauptver­sammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Montag, den 5. Juni 2023, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, Towerstraße 3, Ort: AirportCity Space Raum Runway 1+2.

I. TAGESORDNUNG

  • Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das Ge­schĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023
  • Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht
  • Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 3 „Veröffentlichungen“
  • Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung durch ErgĂ€nzung um einen neuen § 15 „Fernteilnahme und Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung“ und entsprechende Änderung der Nummerierung der folgenden Paragraphen der Satzung, bei Aufhebung des bisherigen § 18



  • II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

    Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 15. Mai 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugĂ€nglich:

    • Jahresfinanzbericht 2022, beinhaltend:
      Jahresabschluss mit Lagebericht und nichtfinanzieller ErklÀrung,
      Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    • Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2022,
    • Bericht des Aufsichtsrats 2022,
    • Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
    • BeschlussvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
    • VergĂŒtungsbericht 2022,
    • Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
    • Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter des IVA,
    • Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
    • Information ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG,
    • vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.


    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 31. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 12 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst

    Per E-Mail anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at

    (DepotbestÀtigungen bitte im Format PDF)



    (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform

    Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

    Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)



    Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen.

    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.



    DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

    Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

    • Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code),
    • Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
    • Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT00000VIE62
      (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
    • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
    • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.


    Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) bezie­hen.

    Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.



    IdentitÀtsnachweis

    Flughafen Wien Aktiengesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

    Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

    Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.



    IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

    Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen dieser Einberufung in Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt.

    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt wer­den können.

    Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.

    FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

    Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

    Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at

    (Vollmachten bitte im Format PDF)

    Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)

    Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

    Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort



    Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juni 2023, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle fĂŒr die Hauptversammlung ĂŒbergeben werden.

    Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind spĂ€testens ab 15. Mai 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

    Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.

    Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

    AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

    UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter

    Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger – IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒÂ­gung; hiefĂŒr ist spĂ€testens ab 15. Mai 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dipl.-Volkswirt, Dipl.- Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel.: +43 1 87 63 34 3- 0 oder
    E-Mail beckermann.flughafen@hauptversammlung.at.

    V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG



    1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG

    AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 15. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse fwag-hauptversammlung@viennaairport.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.

    Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒn­dung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die an­tragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die Depotbe­stĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

    2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG

    AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt Be­grĂŒn­dung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€tes­tens am 24. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.



    3. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG

    Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

    Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 14 der Satzung das Frage- und Rederecht der AktionĂ€re zeitlich angemessen beschrĂ€nken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch wĂ€hrend der Hauptversammlung, generelle und individuelle BeschrĂ€nkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

    Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

    Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com ĂŒbermittelt wer­den.

    4. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

    Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

    Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    5. Informationen auf der Internetseite

    Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.viennaairport.com zugĂ€nglich.

    6. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re

    Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. NÀhere Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklÀrung unter www.viennaairport.com/datenschutz.



    VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE



    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,– und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme.

    Die Gesellschaft hÀlt per 02.05.2023 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.

    Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    Schwechat, im Mai 2023 Der Vorstand


    02.05.2023 CET/CEST

    Veröffentlicht am 02.05.2023

    Aktuelle Research Artikel

    Alle Anzeigen

    Melden Sie sich fĂŒr unseren Newsletter an
    und erhalten Sie die neuesten Aktienanalysen in ihrer Inbox

     Ja, ich möchte den Newsletter abonnieren!*
    * Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer DatenschutzerklÀrung

    Aktuelle News

    alle anzeigen