Flughafen Wien AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft für Montag, den 5. Juni 2023 um 11:00, Wiener Zeit
EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft fĂŒr Montag, den 5. Juni 2023 um 11:00, Wiener Zeit
02.05.2023 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m
ISIN AT00000VIE62
(âGesellschaftâ)
EINBERUFUNG DER 35. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur 35. ordentlichen HauptverÂsammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Montag, den 5. Juni 2023, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, TowerstraĂe 3, Ort: AirportCity Space Raum Runway 1+2.
I. TAGESORDNUNG
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG spÀtestens ab 15. Mai 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugÀnglich:
- Jahresfinanzbericht 2022, beinhaltend:
– Jahresabschluss mit Lagebericht und nichtfinanzieller ErklĂ€rung,
– Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2022,
- Bericht des Aufsichtsrats 2022,
- Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
- BeschlussvorschlÀge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
- VergĂŒtungsbericht 2022,
- Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter des IVA,
- Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
- Information ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG,
- vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 31. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemÀà § 12 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst
Per E-Mail anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
(DepotbestÀtigungen bitte im Format PDF)
(ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem MitgliedÂstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT00000VIE62
(international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer), - Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der HauptverÂsammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) bezieÂhen.
Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegenÂgenommen.
IdentitÀtsnachweis
Flughafen Wien Aktiengesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen dieser Einberufung in Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der HauptverÂsammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werÂden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.
FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschlieĂlich:
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juni 2023, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle fĂŒr die Hauptversammlung ĂŒbergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind spĂ€testens ab 15. Mai 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger – IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒÂgung; hiefĂŒr ist spĂ€testens ab 15. Mai 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dipl.-Volkswirt, Dipl.- Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel.: +43 1 87 63 34 3- 0 oder
E-Mail beckermann.flughafen@hauptversammlung.at.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG
AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit minÂdestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser HauptverÂsammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 15. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse fwag-hauptversammlung@viennaairport.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Ăbermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.
Jedem so beanÂtragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒnÂdung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die anÂtragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor AntragstelÂlung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieÂben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbeÂstĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.
2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jeÂdem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BeÂgrĂŒnÂdung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€tesÂtens am 24. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber AngelegenÂheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines TagesÂordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemÀà § 14 der Satzung das Frage- und Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung, generelle und individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den VorÂstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com ĂŒbermittelt werÂden.
4. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrÀge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.viennaairport.com zugĂ€nglich.
6. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re
Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. NÀhere Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklÀrung unter www.viennaairport.com/datenschutz.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,– und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme.
Die Gesellschaft hÀlt per 02.05.2023 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Schwechat, im Mai 2023 Der Vorstand
02.05.2023 CET/CEST