IMMOFINANZ AG: Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung
05.04.2023 / 12:16 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

IMMOFINANZ AG



Einladung zur

30. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere AktionÀre zu der am 03. Mai 2023 um 11:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in der Ungargasse 37, 1030 Wien, stattfindenden 30. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls die Hauptversammlung am 03. Mai 2023 bis 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) nicht beendet ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 04. Mai 2023, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) fortgesetzt.

Der Vorstand hat zum Schutz der AktionĂ€re und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idgF und der COVID-19-GesV, BGBl. II Nr. 140/2020 idgF, durchzufĂŒhren. Dies bedeutet, dass die AktionĂ€re aus GrĂŒnden des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG am 03. Mai 2023 nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass die AktionĂ€re nicht selbst zur Hauptversammlung kommen können.

Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 2 Abs 4 COVID-19-GesV sind in Punkt C. der Einberufung erlĂ€utert.



  • Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)


  • Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichts­rat erstatteten Berichts, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022.


  • Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinns.


  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022.


  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022.


  • Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023.


  • Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung an die Mitglieder des Aufsichtsrats.


  • Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr die BezĂŒge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022.


  • Beschlussfassung ĂŒber ErmĂ€chtigungen des Vorstands zum RĂŒckerwerb und der VerĂ€ußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als ĂŒber die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der AktionĂ€re (Ausschluss des Bezugsrechts) samt ErmĂ€chtigung zur Aktieneinziehung.


  • Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital.
  • ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenĂŒtzten Umfang sowie bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) und Aufhebung von bestehendem bedingten Kapital im nicht ausgenĂŒtzten Umfang gemĂ€ĂŸ Hauptversammlungsbeschluss vom 12.07.2022 (§ 4 Abs (6) der Satzung) sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).

  • Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemĂ€ĂŸ § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden ErmĂ€chtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht ausgenutzten Umfang und jeweils die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).


  • Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)


  • Unterlagen gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG sind spĂ€testens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spĂ€testens ab dem 12. April 2023, auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht:



  • Einberufung
  • Gegebenenfalls Änderungen und/oder ErgĂ€nzungen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 3 Abs 3 COVID‑19-GesV)
  • BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und Beschluss- und WahlvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats
  • Jahresabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022 mit dem Lagebericht
  • Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022 mit dem Konzernlagebericht
  • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 96 AktG
  • VergĂŒtungsbericht fĂŒr den Vorstand und den Aufsichtsrat
  • Bericht des Vorstands ĂŒber die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (ErmĂ€chtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der VerĂ€ußerung eigener Aktien)
  • Bericht des Vorstands ĂŒber die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
  • Bericht des Vorstands ĂŒber die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung (ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemĂ€ĂŸ § 169 AktG)
  • Fragenformular
  • Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf) an die vier von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhĂ€ngigen besonderen Stimmrechtsvertreter


  • Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme


  • Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt gegeben. AllfĂ€llige Änderungen und/oder ErgĂ€nzungen zu diesen organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 3 COVID‑19-GesV bis spĂ€testens 12. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com bereitgestellt.

  • Übertragung der Hauptversammlung im Internet


  • Die Hauptversammlung wird gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollstĂ€ndig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet ĂŒbertragen. Alle AktionĂ€re der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 03. Mai 2023 ab ca. 11:00 Uhr im Internet unter www.immofinanz.com verfolgen. Dadurch hat jeder AktionĂ€r die Möglichkeit, der Hauptversammlung durch diese optische und akustische Einwegverbindung in Echtzeit zu folgen.

    Technische Voraussetzungen auf Seiten der AktionĂ€re sind ein leistungsfĂ€higer Internetzugang sowie ein internetfĂ€higes EmpfangsgerĂ€t zur Ton- und Videowiedergabe ĂŒber einen aktuellen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

    Es wird darauf hingewiesen, dass diese LiveĂŒbertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft fĂŒr den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer SphĂ€re zuzurechnen sind.

  • Vertretung der AktionĂ€re durch besondere Stimmrechtsvertreter


  • In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass AktionĂ€re physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfĂ€llige Stellung von BeschlussantrĂ€gen oder die Erhebung eines Widerspruchs durch AktionĂ€re in der virtuellen Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der Gesellschaft unabhĂ€ngigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die Gesellschaft trĂ€gt, erfolgen:

    (i) RechtsanwÀltin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. (NYU)

    1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10

    Tel: + 43 1 308 25 80

    E-Mail-Adresse: arlt.immofinanz@hauptversammlung.at

    (ii) Rechtsanwalt Dr. Paul Fussenegger

    1010 Wien, Rotenturmstraße 12/6

    Tel: +43 1 235 10 01

    E-Mail-Adresse: fussenegger.immofinanz@hauptversammlung.at

    (iii) Daniel Spindler

    c/o Oberhammer RechtsanwÀlte GmbH

    1010 Wien, Karlsplatz 3/1

    Tel: +43 1 503 300 0

    E-Mail-Adresse: spindler.immofinanz@hauptversammlung.at

    (iv) Dr. Martin Foussek

    c/o Coown Technologies GmbH

    1040 Wien, Gusshausstraße 3/2a

    Tel: +43 699 19 656 500

    E-Mail-Adresse: foussek.immofinanz@hauptversammlung.at

    Zur Stimmabgabe, allfĂ€lligen Stellung von BeschlussantrĂ€gen oder der Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewĂ€hlt und bevollmĂ€chtigt werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemĂ€ĂŸ Weisung ausĂŒben.

    Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewÀhlten Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter AuftrÀge zur Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.

    FĂŒr die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com abrufbar sowie auch ein Formular fĂŒr den allfĂ€lligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.

    Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefĂŒllte Vollmacht (in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 02. Mai 2023, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), auf einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:

    Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben angegebene Adresse der von Ihnen gewĂ€hlten Person ĂŒbermittelt werden, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewĂ€hlte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht und Weisungen.

    Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen fĂŒr die Übermittlung von Vollmachten zur VerfĂŒgung:

    • per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
    • per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
    • von Kreditinstituten gemĂ€ĂŸ § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).


    Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung nicht möglich ist.

    Eine erteilte Vollmacht kann vom AktionĂ€r widerrufen werden. Die voranstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

    Bitte beachten Sie, dass zusĂ€tzlich zur Vollmachtserteilung zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der virtuellen Hauptversammlung auch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG notwendig ist, die zeitgerecht bis spĂ€testens 27. April 2023 bei der Gesellschaft eintreffen muss (siehe Punkt E.).

  • Auskunftsrecht der AktionĂ€re


  • Das Auskunftsrecht der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 118 AktG kann in der virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeĂŒbt werden:

    Die AktionÀre werden gebeten, ihre Fragen vorab per E-Mail an die Adresse fragen.immofinanz@hauptversammlung.at zu senden und zwar wenn möglich so, dass diese am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist Donnerstag, der 27. April 2023, bei der Gesellschaft einlangen.

    Dadurch können die Antworten vorab vorbereitet werden und es wird eine zĂŒgige Behandlung in der Hauptversammlung ermöglicht.

    Bitte verwenden Sie fĂŒr Ihre Fragen das auf der Internetseite der Gesellschaft www.immofinanz.com zur VerfĂŒgung gestellte Fragenformular, um eine möglichst effiziente Abwicklung zu unterstĂŒtzen.

    Fragen können auch mit einfacher E-Mail ĂŒbermittelt werden. Die E-Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemĂ€ĂŸ § 13 Abs 2 AktG).

    Zwecks PrĂŒfung Ihrer IdentitĂ€t als AktionĂ€r fĂŒr die Übermittlung der Fragen verwenden Sie bitte die in dem Vollmachtsformular fĂŒr Ihren besonderen Stimmrechtsvertreter – in dem dafĂŒr vorgesehenen Feld – angegebene E-Mail-Adresse. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vollmachtsformular bestĂ€tigen Sie, dass nur Sie Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben.

    Wird in dem Vollmachtsformular keine E-Mail-Adresse des AktionĂ€rs bekannt gegeben oder werden Fragen von einer anderen E-Mail-Adresse gesendet, muss die Person des ErklĂ€renden durch Name/Firma und Geburtsdatum/Firmenbuchnummer sowie Angabe der Depotnummer, des Kreditinstitutes und der StĂŒckzahl der Aktien des AktionĂ€rs genannt werden.

    Sollten wĂ€hrend der DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung Zweifel an der IdentitĂ€t einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behĂ€lt sich die Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prĂŒfen.

    Wenn das Auskunftsrecht durch einen BevollmĂ€chtigten ausgeĂŒbt wird, ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die besonderen Stimmrechtsvertreter nicht bevollmĂ€chtigt werden können, das Auskunftsrecht auszuĂŒben.



  • Rechte wĂ€hrend der Hauptversammlung


  • Ein AktionĂ€r kann auch wĂ€hrend der virtuellen Hauptversammlung Fragen per einfacher E-Mail an fragen.immofinanz@hauptversammlung.at ĂŒbermitteln (siehe voranstehend zum Auskunftsrecht der AktionĂ€re).

    Die bei der Gesellschaft von AktionĂ€ren vor oder wĂ€hrend der Hauptversammlung eingegangenen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118 AktG durch die Vorsitzende oder einer von dieser bestimmten Person verlesen.

    Die Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere wÀhrend der Hauptversammlung einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.

    Ebenso kann der AktionĂ€r dem jeweils bevollmĂ€chtigten besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den von der Vorsitzenden in der Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen (oder Ă€ndern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von AntrĂ€gen aber auch zum Erheben von WidersprĂŒchen. Bitte beachten Sie, dass der besondere Stimmrechtsvertreter fĂŒr den AktionĂ€r aber nicht das Fragerecht ausĂŒbt.

    Bitte senden Sie fĂŒr Instruktionen an den Stimmrechtsvertreter eine einfache E-Mail an die unter Punkt 2. genannte E‑Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters. Die E-Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemĂ€ĂŸ § 13 Abs 2 AktG). Verwenden Sie bitte fĂŒr die PrĂŒfung Ihrer IdentitĂ€t und der Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des ErklĂ€renden durch Name/Firma und Geburtsdatum/Firmenbuchnummer sowie Depotnummer, Kreditinstitut und StĂŒckzahl der Aktien des AktionĂ€rs, wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe voranstehend zu den Anforderungen zur AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€re).

    Bitte beachten Sie, dass wÀhrend der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per Telefon oder Mitteilungsdiensten.

  • Hinweise zu den Rechten der AktionĂ€re (§ 106 Z 5 AktG)


  • Beantragung von Tagesordnungspunkten durch AktionĂ€re (§ 109 AktG)


  • AktionĂ€re, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. FĂŒr jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschluss­vorschlag samt BegrĂŒndung enthalten.

    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG. Sie muss vom depot­fĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschafts­raums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestĂ€tigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein und es muss bestĂ€tigt werden, dass die AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Zum weiteren erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt E) verwiesen.

    Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spÀtestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spÀtestens am 12. April 2023 (Mittwoch)

    • per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhĂ€ndig unterschrieben, wĂ€hrend der ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten an ihrer GeschĂ€ftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
    • per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
    • von Kreditinstituten gemĂ€ĂŸ § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2)
    zugehen.

  • BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren (§ 110 AktG)


  • AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) zugĂ€nglich gemacht werden.

    Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestĂ€tigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Zum weiteren erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt E) verwiesen.

    Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spÀtestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spÀtestens am 21. April 2023,

    • per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
    • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer GeschĂ€ftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
    • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259
    zugehen.

    Gesetzeskonforme VorschlÀge werden spÀtestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§ 110 AktG).

  • Auskunftsrecht (§ 118 AktG)


  • Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

  • sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder
  • ihre Erteilung strafbar wĂ€re.
  • Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ den unter Punkt C.3. erlĂ€uterten ModalitĂ€ten auch wĂ€hrend der Hauptversammlung von den AktionĂ€ren selbst ausgeĂŒbt werden.

  • AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)


  • Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. In der virtuellen Hauptversammlung am 03. Mai 2023 können AktionĂ€re AntrĂ€ge nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter stellen (siehe dazu die ErlĂ€uterungen unter Punkt C.).

    Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

  • Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)


  • Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 23. April 2023 (Sonnstag), 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass AktionÀre selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der Hauptversammlung physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung).

    Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

    Die DepotbestÀtigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

    • Angaben ĂŒber den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlicher Code
    • Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
    • Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer
    • Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
    • Die Angabe, dass sich die BestĂ€tigung auf den Depotstand am 23. April 2023 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
    Die DepotbestÀtigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.

    Die DepotbestĂ€tigung muss spĂ€testens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spĂ€testens am 27. April 2023, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

    • als Papierdokument mit firmenmĂ€ĂŸiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
    • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050;
    • per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (DepotbestĂ€tigung im pdf-Format dem E-Mail angefĂŒgt);
    • per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).
    Die Kreditinstitute werden ersucht, DepotbestĂ€tigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu ĂŒbermitteln.

  • Bestellung von Vertretern


  • Jeder AktionĂ€r, der an der virtuellen Hauptversammlung teilnahmeberechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Bestimmungen in Punkt E. dieser Einberufung nachweist, ist berechtigt, einen Vertreter fĂŒr die Hauptversammlung (§ 113 AktG) zu bestellen.

    Bei der virtuellen Hauptversammlung am 03. Mai 2023 kann zur Stimmabgabe, Stellung von BeschlussantrĂ€gen und Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich einer der oben unter Punkt C.2. genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ĂŒber die dort genannten Kommunikationswege bevollmĂ€chtigt werden.

    Die BevollmĂ€chtigung anderer Personen als jene der vier besonderen Stimmrechtsvertreter zur AusĂŒbung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht möglich. ZulĂ€ssig ist jedoch die BevollmĂ€chtigung anderer Personen zur AusĂŒbung sonstiger Rechte, insbesondere des Auskunftsrechts.

    Werden andere Personen als einer der vier von der Gesellschaft namhaft gemachten besonderen Stimmrechtsvertreter von AktionĂ€ren zur Vertretung bevollmĂ€chtigt, etwa das depotfĂŒhrende Kreditinstitut, ist zu beachten, dass durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt werden muss, dass fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts, der Stellung von BeschlussantrĂ€gen und des Widerspruchsrechts in der virtuellen Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmĂ€chtigt wird.

    FĂŒr die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform (§ 13 Abs 2 AktG). Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

    Eine erteilte Vollmacht kann vom AktionĂ€r widerrufen werden. Die Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

    FĂŒr die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

  • Datenschutzinformation


  • Bei der Vorbereitung und DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene Daten der AktionĂ€re sowie deren BevollmĂ€chtigten (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, das sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN, Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom AktionĂ€r benannten BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur VerfĂŒgung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt fĂŒr die Zwecke der ÜberprĂŒfung der Teilnahmeberechtigung der AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigten und AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte sowie der Abwicklung der Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls und ist fĂŒr diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigten sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 – 114, 117 und 120 AktG, welche rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO darstellen. FĂŒr die Verarbeitung ist IMMOFINANZ AG Verantwortliche gemĂ€ĂŸ Art 4 Z 7 DSGVO.

    Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare, RechtsanwĂ€lte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister). Dienstleister und Auftragsverarbeiter der IMMOFINANZ AG erhalten von IMMOFINANZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit rechtlich notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

    Nimmt ein AktionĂ€r durch BevollmĂ€chtigung eines der besonderen Stimmrechtsvertreter an der virtuellen Hauptversammlung teil, können alle vertretenen AktionĂ€re bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht von AktionĂ€ren in das Teilnehmerverzeichnis in der virtuellen Hauptversammlung nur durch den bevollmĂ€chtigten besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen kann. In ErfĂŒllung der gesetzlichen Verpflichtung ĂŒbermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene Daten von AktionĂ€ren und deren BevollmĂ€chtigten an öffentliche Stellen: Die personenbezogenen Daten des AktionĂ€rs, welche in die Teilnehmerliste gemĂ€ĂŸ § 117 AktG aufgenommen werden mĂŒssen, werden gemĂ€ĂŸ § 120 Abs 4 AktG an das zustĂ€ndige Firmenbuchgericht ĂŒbermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die Finanzmarktaufsicht, die Übernahmekommission oder die Österreichische Kontrollbank ĂŒbermittelt werden. DarĂŒber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

    Die Speicherung der personenbezogenen Daten der AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjĂ€hrigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. DarĂŒber hinaus können die personenbezogenen Daten fĂŒr maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie fĂŒr ein anhĂ€ngiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die Daten der Teilnehmer gelöscht.

    Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder AktionĂ€r und/oder BevollmĂ€chtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder EinschrĂ€nkung der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf DatenĂŒbertragbarkeit.

    Diese Rechte können die AktionĂ€re und/oder BevollmĂ€chtigten gegenĂŒber IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen ĂŒber das unter https://immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich an:

    IMMOFINANZ AG

    z.H. Datenschutzkoordinator

    Wienerbergstraße 9

    1100 Wien

    Zudem steht den AktionÀren ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

  • Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)


  • Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 138.669.711 StĂŒck Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewĂ€hrt. IMMOFINANZ AG hĂ€lt 695.585 StĂŒck eigene Aktien der Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeĂŒbt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeĂŒbt werden. Wenn sich die Anzahl der ausĂŒbbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung Ă€ndert, wird die Gesellschaft darĂŒber gemĂ€ĂŸ § 120 Abs 2 Z 1 BörseG informieren.

    Wien, 05. April 2023

    Der Vorstand der IMMOFINANZ AG

    International Securities Identification Number (ISIN)

    AT0000A21KS2






    05.04.2023 CET/CEST

    Veröffentlicht am 05.04.2023

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