JOST Werke SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EQS-News: JOST Werke SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
JOST Werke SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2024 in Neu-Isenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
27.03.2024 / 15:08 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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> II. INFORMATIONENUnterlagen zu Tagesordnungspunkt 1Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Sämtliche Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2024 ausliegen. * * * * * Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist der unter Tagesordnungspunkt 5 genannte Vergütungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse http://ir.jost-world.com/hv abrufbar. Er wird auch während der Hauptversammlung am 08. Mai 2024 ausliegen. |
Joachim Dürr (CEO) | Dirk Hanenberg (COO) | Oliver Gantzert (CFO) | ||||
Vorstand seit: 1.1.2019 | Vorstand seit: 1.9.2022 | Vorstand seit: 1.9.2023 | ||||
In TEUR | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 |
Festvergütung | 724 | 724 | 150 | 450 | – | 150 |
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge | 145 | 145 | 30 | 90 | – | 30 |
Nebenleistungen | 5 | 6 | 7 | 6 | – | 3 |
Erfolgsunabhängige Komponente | 874 | 875 | 187 | 546 | – | 183 |
> Individualisierte Festvergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Dr. Christian Terlinde | Dr. Ralf Eichler | |||
Vorstand bis: 30.06.2023 | Vorstand bis: 31.10.2022 | |||
In TEUR | 2022 | 20231) | 20222) | 2023 |
Festvergütung | 475 | 238 | 358 | – |
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge | 95 | 48 | 72 | – |
Nebenleistungen | 5 | 3 | 7 | – |
Erfolgsunabhängige Komponente | 575 | 289 | 437 | – |
> 1) Zeitanteiliger Betrag bis zum 30. Juni 2023.
2) Zeitanteiliger Betrag bis zum 31. Oktober 2022. Dr. Ralf Eichler hat im Geschäftsjahr 2022 zusätzlich Gehaltsfortzahlungen nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit mit einem Gesamtwert von 86 TEUR und Nebenleistungen im Wert von 1 TEUR erhalten.
Erfolgsabhängige variable Vergütung
Die variablen, erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile bestehen aus einem kurzfristigen Anreiz (STI) und einem langfristigen Anreiz (LTI).
Die erfolgsabhängige Komponente orientiert sich im Vergütungssystem 2019 am bereinigten EBITDA des Konzerns. Das zu erreichende bereinigte EBITDA-Ziel wird vom Aufsichtsrat jährlich festgelegt. Die finanzielle Komponente kann nach dem Vergütungssystem 2019 0,25 % bis 0,65 % des tatsächlich erzielten EBITDA betragen. Für den Vorstandsvorsitzenden Joachim Dürr wurde die Summe der erfolgsabhängigen Komponente (Gesamtbonus) auf 0,64 % festgelegt (2021: 0,60 %). Für alle anderen Vorstandsmitglieder beträgt der Gesamtbonus 0,40 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA. Sollte das bereinigte EBITDA in einem Geschäftsjahr nicht mindestens 80 % des vom Aufsichtsrat festgelegten Ziels betragen, besteht kein Anspruch auf eine variable Vergütung. Der Gesamtbonus wird, auch wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, nicht vollständig auf einmal ausbezahlt.
Im Vergütungssystem 2021 orientieren sich die erfolgsabhängigen Komponenten am bereinigten EBITDA und an vom Aufsichtsrat festgelegte nichtfinanzielle ESG-Ziele. Der finanzielle Anteil der erfolgsabhängigen Komponente kann 0,25 % bis 0,65 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA betragen, falls das bereinigte EBITDA mindestens 80 % des vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerts erreicht. Der nicht-finanzielle Anteil kann 0,03 % bis 0,28 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA betragen, falls die vom Aufsichtsrat festgelegten nichtfinanziellen ESG-Ziele einen Zielerreichungsgrad von mindestens 80 % erreichen. Der Gesamtbonus wird, auch wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, nicht vollständig auf einmal ausbezahlt. Für die Vorstandsmitglieder Dirk Hanenberg, Oliver Gantzert und Dr. Christian Terlinde wurde der finanzielle Anteil auf 0,36 % des bereinigten EBITDA und der nichtfinanzielle Anteil auf 0,04 % des bereinigten EBITDA festgelegt.
Sowohl im Vergütungssystem 2019 als auch im Vergütungssystem 2021 wird 45 % des Gesamtbonus als kurzfristige STI-Komponente mit einer Laufzeit von einem Jahr gezahlt. Das STI soll als Anreiz für die erfolgreiche Umsetzung der jährlichen operativen Konzernziele dienen, die die Grundlage für den langfristigen Erfolg des Konzerns bilden. Es wird zwei Wochen nach Feststellung des konsolidierten und testierten Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt.
Im Vergütungssystem 2019 werden die restlichen 55 % des erfolgsabhängigen Gesamtbonus in eine LTI-Komponente umgewandelt und vollständig ausgezahlt, wenn das bereinigte EBITDA im darauffolgenden Geschäftsjahr mindestens das Niveau des bereinigten EBITDA im Bemessungszeitraum erreicht hat. Eine Verknüpfung zur Aktienkursentwicklung bestand im Vergütungssystem 2019 nicht.
Im Vergütungssystem 2021 werden die restlichen 55 % des erfolgsabhängigen Gesamtbonus in eine LTI-Komponente umgewandelt und vollständig in virtuelle Aktien der JOST Werke SE angelegt. Nach Ablauf von vier auf das Basisjahr folgenden Geschäftsjahren werden die Stockawards virtuell veräußert und die Auszahlung der LTI-Komponente findet dann statt und wird erst dann geschuldet.
Zielerreichung und Herleitung der erfolgsabhängigen Vergütung 2023
Die im Geschäftsjahr 2023 „gewährte“ und „geschuldete“ Vorstandsvergütung gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG umfasst die Auszahlungen der STI-Komponente für das Geschäftsjahr 2022, die zwei Wochen nach Feststellung des konsolidierten und testierten Konzernabschlusses 2022 im April 2023 geleistet wurden, sowie die Auszahlungen der LTI-Komponente für das Geschäftsjahr 2021, die ebenfalls im April 2023 gemäß dem Vergütungssystem 2019 ausbezahlt worden sind. Diese sind den Vorstandsmitgliedern nach dem hier angewendeten Begriffsverständnis durch die Feststellung des konsolidierten und testierten Konzernabschlusses im März 2023 „geschuldet“ und durch die Auszahlung im April 2023 tatsächlich zugeflossen und damit im Geschäftsjahr 2023 „gewährt“ worden.
Nach dem hier angelegten Begriffsverständnis von § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist eine Vergütung
– | gewährt, wenn und sobald sie tatsächlich zugeflossen (also ausbezahlt) ist; |
– | geschuldet, wenn und sobald sie bereits fällig, aber bislang noch nicht zugeflossenen (also ausbezahlt) ist. |
> In seiner Sitzung am 16. November 2021 hat der Aufsichtsrat die Leistungskriterien festgelegt, die für die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile der einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2022 relevant sind.
Die Ziele für die finanziellen Leistungskriterien sind für das Vergütungssystem 2019 und für das Vergütungssystem 2021 gleich.
Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien (gemäß Vergütungssystem 2019 und 2021) | ||
2021 | 2022 | |
Leistungskriterium | Bereinigtes EBITDA | Bereinigtes EBITDA |
Schwellenwert für Gewährung (80% Zielerreichung) | 91 Mio. EUR | 105 Mio. EUR |
Zielwert (100% Zielerreichung) | 113 Mio. EUR | 131 Mio. EUR |
Schwellenwert für maximale Gewährung (200% Zielerreichung) | 227 Mio. EUR | 262 Mio. EUR |
Ergebnis | 133 Mio. EUR | 154 Mio. EUR |
Zielerreichung | 118 % | 118 % |
> Der Aufsichtsrat hat ebenfalls in seiner Sitzung am 16. November 2021 nichtfinanzielle Leistungskriterien definiert, die die erfolgsabhängige Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2022 im Einklang mit dem Vergütungssystem 2021 beeinflussen.
Zielerreichung der nichtfinanziellen Leistungskriterien (gemäß Vergütungssystem 2021) | |
2022 | |
ESG-Ziel | Implementierung eines konzernweiten Berichtssystems für die monatliche Erhebung von CO2-Emissionen in JOST |
Erzieltes Ergebnis | Entwicklung, Einführung und Implementierung eines Systems für die monatliche Ermittlung der CO2-Emissionen sowie des Strom-, Gas-, Öl-, Fernwärme- und Wasserverbrauchs konzernweit. |
Einbeziehung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für CO2-Emisisonen, Energie und Wasser und in den monatlichen Management Report an den Aufsichtsrat. | |
Zielerreichung | 100 % |
> Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach dem Vergütungssystem 2019
Im Geschäftsjahr 2022 standen die Vorstandsdienstverträge von Joachim Dürr und Dr. Ralf Eichler (ehemaliger COO) unter Bestandsschutz, da diese vor der Einführung des Vergütungssystem 2021 abgeschlossen wurden und sich entsprechend noch an dem Vergütungssystem 2019 ausrichten.
Für den Vorstandsvorsitzenden Joachim Dürr betrug im Geschäftsjahr 2022 die Summe aller erfolgsabhängigen Komponenten (Gesamtbonus) 0,64 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA (2021: 0,60 %); für Dr. Ralf Eichler betrug der Gesamtbonus 0,40 % (2021: 0,40 %) des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA. Die erfolgsabhängige Vergütung ist gemäß dem Vergütungssystem 2019 ausschließlich von der Erreichung von finanziellen Leistungskriterien abhängig.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022 nach dem Vergütungssystem 2019 | ||
Joachim Dürr (CEO) | Dr. Ralf Eichler (Austritt: 31.10.2022) | |
Zielbetrag 100 % STI 2022 | 377 TEUR | 236 TEUR |
Zielerreichung | 118 % | 118 % |
Auszahlungsbetrag 2023 (STI) | 445 TEUR | 278 TEUR |
>
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2021 nach dem Vergütungssystem 2019 | ||
Joachim Dürr (CEO) | Dr. Ralf Eichler (Austritt: 31.10.2022) | |
Zielbetrag 100 % LTI 2021 | 374 TEUR | 249 TEUR |
Zielerreichung | 118 % | 118 % |
Auszahlungsbetrag 2023 (LTI) | 440 TEUR | 293 TEUR |
> Darüber hinaus ist dem ehemaligen CFO Dr. Christian Terlinde eine LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2019 im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt worden (2019: 0,40 %), die gemäß dem für ihn noch damals geltenden Vorstandsdienstvertrag (Vergütungssystem 2019) erst im Jahr 2023 geschuldet wurde. Der vom Aufsichtsrat festgelegte Zielwert für das bereinigte EBITDA im Jahr 2019 betrug 104 Mio. EUR. JOST hat im Jahr 2019 ein bereinigtes EBITDA von 101 Mio. EUR erzielt. Die entsprechende Zielerreichung belief sich somit auf 97 %.
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2019 nach dem Vergütungssystem 2019 | |
Dr. Christian Terlinde (Austritt: 30.06.2023) | |
Zielbetrag 100 % LTI 2019 | 229 TEUR |
Zielerreichung | 97 % |
Auszahlungsbetrag 2023 (LTI) | 222 TEUR |
> Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach dem Vergütungssystem 2021
Die im Geschäftsjahr 2022 geltenden Vorstandsdienstverträge für Dirk Hanenberg und Dr. Christian Terlinde (ehemaliger CFO) sind nach dem Vergütungssystem 2021 abgeschlossen worden. Die erfolgsabhängige Vergütung ist somit von der Erreichung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien abhängig.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022 nach dem Vergütungssystem 2021 | ||
Dirk Hanenberg (COO)1 | Dr. Christian Terlinde (ehemaliger CFO) | |
Zielbetrag 100 % STI 2022 | 79 TEUR | 236 TEUR |
Zielerreichung finanzieller Leistungskriterien | 118 % | 118 % |
Zielerreichung nichtfinanzieller Leistungskriterien | 100 % | 100 % |
Auszahlungsbetrag 2023 (STI) | 93 TEUR | 278 TEUR |
> 1) Dirk Hanenberg ist mit Wirkung zum 1. September 2022 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022.
Nach dem Vergütungssystem 2021 wird der LTI virtuell in Aktien der Gesellschaft angelegt. Als Kaufpreis für die Anlage wird der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten 60 Handelstagen des Basisjahrs verwendet. Die Auszahlung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022 wird im Geschäftsjahr 2027 stattfinden und ist erst dann geschuldet.
Oliver Gantzert ist erst mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden. Ihm stehen keine erfolgsabhängigen STI- oder LTI-Auszahlungen aus den Vorjahren zu.
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die folgenden Tabellen zeigen eine individualisierte Übersicht der im Geschäftsjahr 2023 „gewährten“ und „geschuldeten“ Vergütungsbestandsteile und deren jeweiligen relativen Anteil nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG für amtierende und ehemalige Mitglieder des Vorstands. Demnach enthält die Tabelle,
– | alle Beträge die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr tatsächlich zugeflossen (also ausbezahlt) worden sind („gewährte Vergütung“), und |
– | alle bereits fälligen, aber bislang nicht zugeflossenen (also noch nicht ausbezahlten) Vergütungen („geschuldete Vergütung“). |
> Konkret handelt es sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresfestvergütung, die im Geschäftsjahr angefallenen Nebenleistungen und das im Geschäftsjahr ausbezahlte Versorgungsentgelt als Bestandteile der erfolgsunabhängigen Komponente, sowie um den STI aus dem Geschäftsjahr 2022 und den LTI aus dem Geschäftsjahr 2019 bzw. 2021, die im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlt wurden.
Gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder
Joachim Dürr (CEO) | Dirk Hanenberg (COO) 1) | Oliver Gantzert (CFO) 2) | ||||||||||
Vorstand seit: 1.1.2019 | Vorstand seit: 1.9.2022 | Vorstand seit: 1.9.2023 | ||||||||||
In TEUR | 2022 | in % | 2023 | in % | 2022 | in % | 2023 | in % | 2022 | in % | 2023 | in % |
Festvergütung | 724 | 46 | 724 | 41 | 150 | 80 | 450 | 70 | – | – | 150 | 82 |
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge | 145 | 9 | 145 | 8 | 30 | 16 | 90 | 14 | – | – | 30 | 16 |
Nebenleistungen | 5 | 0 | 6 | 0 | 7 | 4 | 6 | 1 | – | – | 3 | 2 |
Erfolgsunabhängige Komponente | 874 | 56 | 875 | 50 | 187 | 100 | 546 | 85 | – | – | 183 | 100 |
Einjährige variable Vergütung (STI) | 360 | 23 | 445 | 25 | – | – | 93 | 15 | – | – | – | – |
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | 339 | 22 | 440 | 25 | – | – | – | 0 | – | – | – | – |
Erfolgsabhängige Komponente | 699 | 44 | 885 | 50 | – | – | 93 | 15 | – | – | – | – |
Gesamtvergütung | 1.573 | 100 | 1.760 | 100 | 187 | 100 | 639 | 100 | – | – | 183 | 100 |
> 1) Dirk Hanenberg ist mit Wirkung zum 1. September 2022 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2022.
2) Oliver Gantzert ist erst mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden. Ihm stehen keine erfolgsabhängigen STI- oder LTI-Auszahlungen aus den Vorjahren zu.
Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Dr. Christian Terlinde | Dr. Ralf Eichler | |||||||
Vorstand bis: 30.06.2023 | Vorstand bis: 31.10.2022 | |||||||
In TEUR | 2022 | in % | 20231) | in % | 20222) | in % | 2023 | in % |
Festvergütung | 475 | 58 | 238 | 30 | 358 | 40 | – | 0 |
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge | 95 | 12 | 48 | 6 | 72 | 8 | – | 0 |
Nebenleistungen | 5 | 1 | 3 | 0 | 7 | 1 | – | 0 |
Erfolgsunabhängige Komponente | 575 | 71 | 289 | 37 | 437 | 49 | – | 0 |
Einjährige variable Vergütung (STI) | 240 | 29 | 278 | 35 | 240 | 26 | 278 | 49 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | – | – | 222 | 28 | 226 | 25 | 293 | 51 |
Erfolgsabhängige Komponente | 240 | 29 | 500 | 63 | 466 | 51 | 571 | 100 |
Gesamtvergütung | 815 | 100 | 789 | 100 | 903 | 100 | 571 | 100 |
> 1) Zeitanteiliger Betrag bis zum 30. Juni 2023.
2) Zeitanteiliger Betrag bis zum 31. Oktober 2022. Dr. Ralf Eichler hat im Geschäftsjahr 2022 zusätzlich Gehaltsfortzahlungen nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit mit einem Gesamtwert von 86 TEUR und Nebenleistungen im Wert von 1 TEUR erhalten.
Nicht enthalten in vorstehender Tabelle sind der STI aus dem Geschäftsjahr 2023, der erst im Jahr 2024 mit der Feststellung des diesjährigen konsolidierten Konzernabschlusses 2023 geschuldet und zwei Wochen später gewährt wird, sowie der LTI für das Jahr 2023, welcher erst 2025 bzw. 2028 gewährt wird. Hierfür wird auf die freiwilligen Angaben im folgenden Abschnitt „STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023 für die Geschäftsjahre 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI)“ sowie den Abschnitt „Einhaltung der maximalen Vergütung“ verwiesen.
STI bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023 für die Geschäftsjahre 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI)
Nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis von § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG ist weder das STI noch das LTI, die sich aus der Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien im Geschäftsjahr 2023 ergeben, „gewährt“ oder „geschuldet“ worden.
Die Darstellung des STI bzw. LTI aus der Zielerreichung der Leistungskriterien im Geschäftsjahr 2023 in diesem Vergütungsbericht zu zeigen, dient ausschließlich dazu, auf freiwilliger Basis eine möglichst umfassende Transparenz zu schaffen. Die hier dargestellten Vergütungsbestandteile werden erst im Geschäftsjahr 2024 (STI) und im Geschäftsjahr 2025 (LTI) und 2028 (LTI) gewährt und geschuldet.
In seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat die Leistungskriterien festgelegt, die für die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile der einzelnen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023 relevant sind. Die Ziele für die finanziellen Leistungskriterien sind für das Vergütungssystem 2019 und für das Vergütungssystem 2021 gleich.
Zielerreichung der finanziellen Leistungskriterien (gemäß Vergütungssystem 2019 und 2021) | |
2023 | |
Leistungskriterium | Bereinigtes EBITDA |
Schwellenwert für Gewährung (80 % Zielerreichung) | 117 Mio. EUR |
Zielwert (100 % Zielerreichung) | 146 Mio. EUR |
Schwellenwert für maximale Gewährung (200 % Zielerreichung) | 292 Mio. EUR |
Erzieltes Ergebnis | 173 Mio. EUR |
Zielerreichung | 119 % |
> Der Aufsichtsrat hat ebenfalls in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 nichtfinanzielle Leistungskriterien definiert, die die erfolgsabhängige Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 im Einklang mit dem Vergütungssystem 2021 beeinflussen.
Zielerreichung der nichtfinanziellen Leistungskriterien (gemäß Vergütungssystem 2021) | |
2023 | |
ESG-Ziel | Reduktion der CO2-Emissionen pro Produktionsstunde (Scope 1 und Scope 2) um 40 % im Vergleich zum Basisjahr 2020 (2020: 6,3 kg CO2/Prod. Std.) |
Reduktion um -2,52 kg CO2/Prod. Std. im Jahr 2023 | |
Erzieltes Ergebnis | 3,4 kg CO2/Prod. Std. im Jahr 2023. Dies bedeutet eine Reduktion um -2,9 kg CO2/Prod. Std. vs. Basisjahr 2020 |
Zielerreichung | 115 % |
> Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach Vergütungssystem 2019
Im Geschäftsjahr 2023 stand der Vorstandsdienstvertrag von Joachim Dürr (CEO) unter Bestandsschutz, da er vor der Einführung des Vergütungssystem 2021 abgeschlossen wurde und sich entsprechend noch an dem Vergütungssystem 2019 ausrichtet.
Für den Vorstandsvorsitzenden Joachim Dürr beträgt im Geschäftsjahr 2023 die Summe aller erfolgsabhängigen Komponenten (Gesamtbonus) 0,64 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA. Die erfolgsabhängige Vergütung ist gemäß dem Vergütungssystem 2019 ausschließlich von der Erreichung von finanziellen Leistungskriterien abhängig.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023 nach dem Vergütungssystem 2019 | |
Joachim Dürr (CEO) | |
Zielbetrag 100 % STI 2023 | 421 TEUR |
Zielerreichung | 119 % |
Auszahlungsbetrag 2024 (STI) | 499 TEUR |
>
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023 nach dem Vergütungssystem 2019 | |
Joachim Dürr (CEO) | |
Zielbetrag 100 % LTI 2023 | 514 TEUR |
Zielerreichung | 119 % |
Auszahlungsbetrag 2025 (LTI) | 609 TEUR |
> Herleitung der erfolgsabhängigen Komponente nach dem Vergütungssystem 2021
Die im Geschäftsjahr 2023 laufenden Vorstandsdienstverträge von Dirk Hanenberg (COO), Oliver Gantzert (CFO) und Dr. Christian Terlinde (ehemaliger CFO) sind nach dem Vergütungssystem 2021 abgeschlossen worden. Die erfolgsabhängige Vergütung ist somit von der Erreichung von finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien abhängig.
Für Dirk Hanenberg, Oliver Gantzert und Dr. Christian Terlinde bilden sich die erfolgsabhängigen Komponenten der Vergütung im Geschäftsjahr 2023 wie folgt: (i) 0,36 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA, falls das bereinigte EBITDA mindestens 80 % des vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerts für das Jahr 2023 beträgt; (ii) 0,04 % des tatsächlich erzielten bereinigten EBITDA, falls die vom Aufsichtsrat festgelegten ESG-Ziele (nichtfinanzielle Ziele) einen Zielerreichungsgrad von mindestens 80 % erreichen.
Herleitung der STI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023 nach dem Vergütungssystem 2021 | |||
Dirk Hanenberg (COO) | Oliver Gantzert (CFO) 1) | Dr. Christian Terlinde 2) | |
Zielbetrag 100 % STI 2023 | 263 TEUR | 88 TEUR | 131 TEUR |
Zielerreichung finanzieller Leistungskriterien | 119 % | 119 % | 119 % |
Zielerreichung nichtfinanzieller Leistungskriterien | 115 % | 115 % | 115 % |
Auszahlungsbetrag 2024 (STI) | 312 TEUR | 104 TEUR | 156 TEUR |
> 1) Oliver Gantzert ist mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die STI-Komponente.
2) Dr. Christian Terlinde ist mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Ihm steht ein zeitanteiliger Betrag bis zum 30. Juni 2023 zu.
Nach dem Vergütungssystem 2021 wird der LTI virtuell in Aktien der Gesellschaft angelegt. Als Kaufpreis für die Anlage wird der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse in den letzten 60 Handelstagen des Basisjahrs verwendet. Die Auszahlung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023 wird im Geschäftsjahr 2028 stattfinden.
Herleitung der LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023
nach dem Vergütungssystem 2021
Dirk Hanenberg (COO) | Oliver Gantzert (CFO) 1) | Dr. Christian Terlinde 2) | |
Zielbetrag 100% LTI 2023 | 321 TEUR | 107 TEUR | – |
Zielerreichung finanzieller Leistungskriterien | 119 % | 119 % | – |
Zielerreichung nichtfinanzieller Leistungskriterien | 115 % | 115 % | – |
Anzahl zugeteilter virtueller Aktien | 8.846 | 2.949 | – |
Zuteilungskurs | 43,05 EUR | 43,05 EUR | – |
Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung | 381 TEUR | 127 TEUR | – |
> 1) Oliver Gantzert ist mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Vorstand berufen worden und hat deswegen nur einen anteiligen Anspruch auf die LTI-Komponente.
2) Dr. Christian Terlinde ist mit Wirkung zum 30. Juni 2023 aus dem Vorstand ausgeschieden. Aus diesem Grund hat er keinen Anspruch auf die LTI-Komponente aus dem Geschäftsjahr 2023.
Einhaltung der maximalen Vergütung im Geschäftsjahr 2023
Im Vergütungssystem 2019 und im Vergütungssystem 2021 darf der gewährte Gesamtbonus (Summe der gesamten erfolgsabhängigen Vergütungskomponente) im jeweiligen Geschäftsjahr das Zweifache der Jahresfestvergütung nicht überschreiten (Cap). Relevant ist hierfür die aufwandsbezogene Betrachtung, d. h. die Jahresfestvergütung im Jahr 2023 und der STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023, die erst in den Geschäftsjahren 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI) dem Vorstand zufließen werden.
Für das Vergütungssystem 2021 hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG zusätzlich festgelegt, dass die Summe der im Geschäftsjahr aufgewendeten Vergütungsbestandteile für ein Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden (CEO) 2,5 Mio. EUR und für die sonstigen Vorstandsmitglieder 1,7 Mio. EUR maximal betragen darf, und mit Blick auf die im Vergütungssystem 2021 verlängerte Laufzeit des LTI und dessen Anknüpfung an die Börsenkursentwicklung einen Zufluss-Cap eingeführt.
Die Herleitung der hierfür relevanten STI- und LTI-Komponente finden Sie im vorherigen Abschnitt „STI- bzw. LTI aus dem Geschäftsjahr 2023 für die Geschäftsjahre 2024 (STI) bzw. 2025/2028 (LTI)“.
Die folgende Tabelle zeigt die maximal mögliche Vergütung für die amtierenden und ehemaligen Vorstandsmitglieder sowie deren Einhaltung.
Einhaltung der maximalen Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2023
Joachim Dürr (CEO) | Dirk Hanenberg (COO) | Oliver Gantzert (CFO) | Dr. Christian Terlinde | |||||
Eintritt: 01.01.2019 | Eintritt: 01.09.2022 | Eintritt: 01.09.2023 | Eintritt: 01.01.2019 | |||||
Austritt: 30.06.2023 | ||||||||
In TEUR | 2023 | Max. | 2023 | Max. | 2023 | Max. | 2023 | Max. |
Festvergütung | 724 | 724 | 450 | 450 | 150 | 150 | 238 | 238 |
Entgeltumwandlung für Altersfürsorge | 145 | 145 | 90 | 90 | 30 | 30 | 48 | 48 |
Nebenleistungen | 6 | 6 | 6 | 6 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Erfolgsunabhängige Komponente | 875 | 875 | 546 | 546 | 183 | 183 | 289 | 289 |
Einjährige variable Vergütung (STI) | 499 | 652 | 312 | 405 | 104 | 135 | 156 | 214 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) | 609 | 796 | 381 | 495 | 127 | 165 | – | 262 |
Erfolgsabhängige Komponente | 1.108 | 1.448 | 693 | 900 | 231 | 300 | 156 | 476 |
Gesamtvergütung | 1.983 | 2.323 | 1.239 | 1.446 | 414 | 483 | 445 | 765 |
> Weitere Informationen
Kein Mitglied des Vorstandes hat im vergangenen Geschäftsjahr Leistungen von Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt bekommen.
Vorstandsmitglieder erhalten keine Vergütung für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten innerhalb des JOST Konzerns.
Das Vergütungssystem 2021 enthält entsprechende Regelungen, die dem Aufsichtsrat das Recht für Compliance- oder Performance Clawbacks einräumen. Der Aufsichtsrat hat keinen Gebrauch davon gemacht.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats, das im § 16 der Satzung der JOST Werke SE geregelt ist, wurde von der Hauptversammlung am 11. Mai 2023 verändert. Für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss wurden die Vergütungsbeträge der einfachen Mitglieder von 10 TEUR auf 15 TEUR erhöht. Für den Prüfungsausschussvorsitzenden wurde der Betrag von 20 TEUR auf 30 TEUR erhöht.
Da die Aufsichtsratsvergütung jedoch erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres geschuldet wird, wirkt sich diese Veränderung bei der gewährten und geschuldeten Vergütung im Geschäftsjahr 2023 noch nicht aus.
Für die gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023 gilt das von der Hauptversammlung am 5. Mai 2022 gebilligte Aufsichtsratsvergütungssystem. Dieses sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Festvergütung von 50 TEUR erhält, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Die Gesellschaft folgt damit der Anregung G.18 DCGK 2022. Entsprechend der Empfehlung G.17 DCGK 2022 berücksichtigt das Vergütungssystem zudem den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Mitgliedschaft in den Ausschüssen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die dreifache Festvergütung, folglich 150 TEUR, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 75 TEUR.
Für die Tätigkeit in Ausschüssen erhält der jeweilige Ausschussvorsitzende zusätzlich 20 TEUR und jedes andere Mitglied des Ausschusses zusätzlich 10 TEUR. Ein Anspruch auf ein separates Sitzungsgeld besteht nicht.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden innehaben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.
Darüber hinaus erstattet die JOST Werke SE den Aufsichtsratsmitgliedern die bei der Ausübung ihres Mandats entstehenden Auslagen gemäß § 670 BGB.
Die folgende Tabelle zeigt eine individualisierte Übersicht der im Geschäftsjahr 2023 „gewährten“ und „geschuldeten“ Vergütung und deren jeweiligen relativen Anteile nach § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG für amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch hier wird die gleiche Definition von „gewährter“ und „geschuldeter“ Vergütung verwendet, die im Abschnitt ‚Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder‘ erläutert und angewandt wurde.
Gewährte und geschuldete Vergütung der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder | ||||||||||||
In TEUR | 2022 | 2023 | ||||||||||
Mitglieder des Aufsichtsrats 1) | Fixum | in % | Ausschüsse | in % | Gesamt | in % | Fixum | in % | Ausschüsse | in % | Gesamt | in % |
Dr. Stefan Sommer (Aufsichtsratsvorsitz seit 5. Mai 2022) (Vorsitz des Präsidial-und Nominierungsausschusses seit 5. Mai 2022) | – | – | – | – | – | – | 99 | 88 | 13 | 12 | 112 | 100 |
Manfred Wennemer (Aufsichtsratsvorsitz bis 5. Mai 2022) (Vorsitz des Präsidial-und Nominierungsausschusses bis 5. Mai 2022) | 150 | 88 | 20 | 12 | 170 | 100 | 51 | 88 | 7 | 12 | 58 | 100 |
Prof. Dr. Bernd Gottschalk (stellvertretender Vorsitz) (Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses) | 75 | 88 | 10 | 12 | 85 | 100 | 75 | 88 | 10 | 12 | 85 | 100 |
Jürgen Schaubel (Prüfungsausschussvorsitz) | 50 | 71 | 20 | 29 | 70 | 100 | 50 | 71 | 20 | 29 | 70 | 100 |
Natalie Hayday (Mitglied des Prüfungsausschusses) | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 |
Rolf Lutz (Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses) | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 |
Klaus Sulzbach (Mitglied des Prüfungsausschusses) | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 | 50 | 83 | 10 | 17 | 60 | 100 |
Gesamtvergütung | 425 | 80 | 505 | 425 | 80 | 505 |
> 1) Frau Diana Rauhut und Herr Karsten Kühl sind mit Wirkung zum 11. Mai 2023 in den Aufsichtsrat der JOST Werke SE von der Hauptversammlung bestellt worden. Da die Aufsichtsratsvergütung jedoch erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres geschuldet wird, wurde ihnen im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung gewährt oder geschuldet.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende Tabelle stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der amtierenden und ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Sinne des § 162 AktG gegenüber der jährlichen Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der durchschnittlichen Entwicklung der Arbeitnehmervergütung dar. In Ausnutzung einer Übergangsregelung des ARUG II bezieht sich die nachfolgende Darstellung auf die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr; für die kommenden Geschäftsjahre wird der Vergleichszeitraum dann sukzessive bis auf einen Fünfjahresvergleich anwachsen.
Die Ertragsentwicklung der Gesellschaft wird anhand des bereinigten EBITDA des Konzerns abgebildet, da das bereinigte EBITDA vom Aufsichtsrat als wesentliche Steuerungsgröße für den Vorstand festgelegt wurde und entsprechend einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Vorstandsvergütung hat. Darüber hinaus wird nach den gesetzlichen Anforderungen die Entwicklung des Ergebnisses nach Steuern der Muttergesellschaft JOST Werke SE als Einzelgesellschaft ebenfalls dargestellt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die JOST Werke SE eine reine Holdinggesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft ist und entsprechend ist die Ertragsentwicklung der Einzelgesellschaft keine geeignete Kennzahl, um die Ertragslage des Konzerns zu messen.
Für die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Angestellten der deutschen Gesellschaft abgestellt. Die Arbeitnehmervergütung umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter, für Nebenleistungen, für Arbeitgeberanteile zur Versicherung sowie für etwaige variable Vergütungsbestandteile, die im jeweiligen Geschäftsjahr geleistet wurden. Aus technischen Gründen können in der Betrachtung nur Mitarbeitende und Auszubildende berücksichtigt werden, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres, sprich ein volles Kalenderjahr, bei JOST angestellt waren.
Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung und der Ertragsentwicklung
Veränderung in % | 2021 vs. 2020 | 2022 vs. 2021 | 2023 vs. 2022 | |
Amtierende Vorstandsmitglieder | ||||
Joachim Dürr (Eintritt 1.1.2019) | 40 % | 23 % | 12 % | |
Dirk Hanenberg (Eintritt 1.09.2022) | – | 100 % | 242 % | |
Oliver Gantzert (Eintritt 1.09.2023) | – | – | 100 % | |
Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||||
Dr. Christian Terlinde (Eintritt 1.1.2019 – Austritt: 30.06.2023) | 5 % | 18 % | -3 % | |
Dr. Ralf Eichler (Eintritt 2000 – Austritt: 31.10.2022) | 6 % | -1 % | -37 % | |
Lars Brorsen (Austritt 30.09.2019) | -45 % | -100 % | – | |
Christoph Hobo (Austritt 31.12.2018) | -100 % | – | – | |
Amtierende Aufsichtsratsmitglieder | ||||
Dr. Stefan Sommer (Vorsitz; Eintritt: 5.5.2022) | – | – | 100 % | |
Prof. Dr. Bernd Gottschalk (stellvertretender Vorsitz) | -2 % | 2 % | 0 % | |
Jürgen Schaubel | -3 % | 3 % | 0 % | |
Natalie Hayday | -2 % | 2 % | 0 % | |
Rolf Lutz | -2 % | 2 % | 0 % | |
Klaus Sulzbach | -2 % | 2 % | 0 % | |
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder | ||||
Manfred Wennemer (Vorsitz; Austritt: 5.5.2022) | -3 % | 3 % | -66 % | |
Entwicklung der Ertragslage | ||||
Bereinigtes EBITDA des JOST Konzerns | 30 % | 16 % | 12 % | |
Ergebnis nach Steuern der JOST Werke SE (Einzelgesellschaft) | 34 % | -29 % | 4 % | |
Ø Arbeitnehmervergütung in Deutschland (Vollzeitäquivalente) | 4 % | 3 % | 5 % |
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Neu-Isenburg, 20. März 2024
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der JOST Werke SE
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die JOST Werke SE, Neu-Isenburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der JOST Werke SE (vormals JOST Werke AG), Neu-Isenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Frankfurt am Main, den 20. März 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Thomas Heck Wirtschaftsprüfer | ppa. Samuel Artzt Wirtschaftsprüfer | ||
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III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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2. | Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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3. | Bedeutung des Nachweisstichtags
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4. | Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und sonstiger ausübbarer Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte
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5. | Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
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6. | Angaben zu Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
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7. | Veröffentlichungen auf der Internetseite; Ergänzende Informationen gemäß § 124a AktG
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8. | Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
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JOST Werke SE
Der Vorstand
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