Mainova AG: Schaffung eines genehmigten Kapitals

Mainova AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Finanzierung
Mainova AG: Schaffung eines genehmigten Kapitals

29.06.2023 / 13:21 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung: Mainova AG / Schlagwort(e): Schaffung eines genehmigten Kapitals

Der Aufsichtsrat der Mainova AG hat heute, am 29. Juni 2023, dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, der für den 30. August 2023 einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals durch Ausgabe von bis zu 2.780.000 neuen Stückaktien in Form von Namens- und/oder Inhaberaktien vorzuschlagen. Den Aktionären werden bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals die neuen Aktien zum Bezug gegen Bareinlagen angeboten werden.

Mit dem genehmigten Kapital wird die Mainova AG in die Lage versetzt, zukünftig Eigenmittel für ihre erforderlichen Investitionen einsetzen zu können.



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29.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Veröffentlicht am 29.06.2023

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