Nucletron Electronic AG: Widerruf der Zulassung zum Handel im Regulierten Markt

Nucletron Electronic AG / Schlagwort(e): Delisting
Nucletron Electronic AG: Widerruf der Zulassung zum Handel im Regulierten Markt

08.03.2022 / 18:47 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation
nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014:
Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt


 

München, 8. März 2022 - Die Börse München hat dem Antrag der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft mit der WKN 678960 zum Handel im Regulierten Markt der Börse München stattgegeben. Der Widerruf wird mit Ablauf des 15. Juni 2022 wirksam. Die Preisfeststellung im Regulierten Markt wird mit Ablauf des 15. Juni 2022 eingestellt.

Auf Antrag der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG mit Genehmigung der Gesellschaft wird oben genanntes Wertpapier an der Börse München (Spezialistenmodell) ab dem 16. Juni 2022 in den Freiverkehr eingeführt.

München, 8. März 2022
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Kontakt:
Ralph Schoierer
Finanzvorstand08.03.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Veröffentlicht am 08.03.2022

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