PIERER Mobility AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3 Veröffentlichungsverordnung 2018
PIERER Mobility AG / Bekanntgaben zu Rückkaufprogrammen
PIERER Mobility AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3 Veröffentlichungsverordnung 2018
21.04.2023 / 13:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3 der Veröffentlichungsverordnung 2018
Wels/Munderfing, 21. April 2023
PIERER Mobility AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3 Veröffentlichungsverordnung 2018
- Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien
- Ermächtigung des Vorstands zu einer anderen Art der Veräußerung eigener Aktien als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
Die PIERER Mobility AG veröffentlicht entsprechend den Bestimmungen der Veröffentlichungsverordnung 2018 folgende in der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. April 2023 gefassten Beschlüsse:
Rechtlicher Hinweis
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.
Für weitere Informationen:
Investor Relations
Mag.a Melinda Busáné Bellér
Tel.: +43 (0) 1 533 1 433 – 70
Email: ir@pierermobility.com
Website: www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02, Valorennummer (Schweiz) 41860974, Wertpapierkürzel: PMAG, Bloomberg: PMAG SE, Reuters: PMAG.S
21.04.2023 CET/CEST