Raiffeisen Bank International AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. März 2023

EQS-News: Raiffeisen Bank International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. MĂ€rz 2023
02.03.2023 / 09:58 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

E I N B E R U F U N G

AT0000606306202303300800

an die AktionÀrinnen und AktionÀre

fĂŒr die am Donnerstag, den 30. MĂ€rz 2023, um 10.00 Uhr (MESZ)

im Hilton Vienna Park,

Am Stadtpark 1, 1030 Wien, Österreich,

stattfindende



ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

der

Raiffeisen Bank International AG

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m

ISIN AT0000606306



  • Abhaltung der Hauptversammlung mit der Möglichkeit zur physischen oder virtuellen Teilnahme


  • Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die diesjĂ€hrige ordentliche Hauptversammlung als „hybride“ Versammlung abzuhalten. Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, entweder physisch am Ort der Hauptversammlung anwesend zu sein oder virtuell mittels Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und Fernabstimmung (§ 126 AktG) an der Hauptversammlung teilzunehmen.

    Die AktionÀrinnen und AktionÀre können frei entscheiden, ob sie physisch oder virtuell an der Hauptversammlung teilnehmen.

    Die virtuelle Teilnahme erfolgt durch elektronische Zuschaltung ĂŒber das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt III). Den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren steht es auch nach einer Anforderung von Zugangsdaten fĂŒr eine virtuelle Teilnahme frei, an der Hauptversammlung physisch (statt virtuell) teilzunehmen. Die AktionĂ€rin oder der AktionĂ€r oder eine von ihr oder einer von ihm bestellte BevollmĂ€chtigte oder bestellter BevollmĂ€chtigter kann jedoch immer nur entweder physisch oder virtuell teilnehmen. Die virtuelle Teilnahme ist daher ausgeschlossen, wenn die AktionĂ€rin oder der AktionĂ€r oder eine von ihr oder einer von ihm bestellte BevollmĂ€chtigte oder bestellter BevollmĂ€chtigter am Ort der Hauptversammlung physisch anwesend ist.

  • Physische Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re am Ort der Hauptversammlung


  • Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann der Einlass verwehrt werden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten fĂŒr die physische Teilnahme ist ab 08.30 Uhr (MESZ).

    Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte oder BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung in das Hilton Vienna Park kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie zusĂ€tzlich eine Kopie der Vollmacht mitbringen.



  • Virtuelle Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ĂŒber das HV-Portal


  • Die Gesellschaft stellt fĂŒr die virtuelle Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re an der Hauptversammlung das HV-Portal zur VerfĂŒgung. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können daher an der Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung ĂŒber das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen (Fernteilnahme) und abstimmen (Fernabstimmung).

    Detaillierte Angaben ĂŒber die organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2023[1] zugĂ€nglich („Informationen zur virtuellen Teilnahme“), welche spĂ€testens ab 2. MĂ€rz 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.

    AktionÀrinnen und AktionÀre können aufgrund einer Störung der Kommunikation nur dann einen Anspruch gegen die Gesellschaft ableiten, wenn die Gesellschaft an der Kommunikationsstörung ein Verschulden trifft (§ 102 Abs 5 AktG).

  • Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet


  • Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der PrĂ€sentation des Tagesordnungspunktes 1 gemĂ€ĂŸ § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich ĂŒbertragen.



    A. TAGESORDNUNG

  • Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2022 und des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.
  • Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
  • Beschlussfassung ĂŒber den Bericht zur VergĂŒtung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im GeschĂ€ftsjahr 2022 (VergĂŒtungsbericht 2022).
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022.
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022.
  • Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024.
  • Wahl in den Aufsichtsrat.


  • B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

    Folgende Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich:

    Ab spÀtestens 2. MÀrz 2023:

    • vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung;
    • Angaben ĂŒber die organisatorischen und die technischen Voraussetzungen fĂŒr die virtuelle Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 30. MĂ€rz 2023 („Information zur virtuellen Teilnahme“).


    Ab spÀtestens 9. MÀrz 2023:

    • Jahresabschluss 2022 samt Lagebericht;
    • Konzernabschluss 2022 samt Konzernlagebericht;
    • Corporate Governance-Bericht 2022;
    • Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022;
    • gesonderter nichtfinanzieller Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022;
    • Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022;
    • VergĂŒtungsbericht 2022;
    • BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 7;
    • ErklĂ€rung der Kandidatin fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
    • Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114 AktG;
    • Frageformular.




    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER

    HAUPTVERSAMMLUNG

    Nachweisstichtag gemĂ€ĂŸ § 111 AktG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 20. MĂ€rz 2023, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€rin oder AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    Nachweis des Anteilsbesitzes



    Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 27. MĂ€rz 2023, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:



    (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
    per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
    z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations
    Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
    per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: anmeldestelle@computershare.de
    per SWIFT: RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
    „ISIN AT0000606306“ im Text angeben
    (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 15 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst
    per Telefax: +49 89 30903 74675
    per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de,
    wobei die DepotbestĂ€tigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist

    >



    DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

    Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

    • Angaben ĂŒber die Ausstellerin oder den Aussteller Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT);
    • Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin oder den AktionĂ€r Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;
    • Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin oder des AktionĂ€rs, ISIN AT0000606306;
    • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
    • die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den Nachweisstichtag, 20. MĂ€rz 2023, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht.


    Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden daher in dieser Einberufung jene AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re bezeichnet, deren DepotbestĂ€tigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.

    Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht vom Handel mit ihren Aktien gesperrt; AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.



    D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE

    GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    Antrag auf ErgÀnzung der Tagesordnung

    AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen und Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spĂ€testens am 9. MĂ€rz 2023 der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse antrag.rbi@computershare.de oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jede Antragstellerin oder Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 77E bzw. 79 „ISIN AT0000606306“ im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

    Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft ist die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€rinnen und antragstellenden AktionĂ€re (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaberinnen und Inhaber der Aktien sind. Diese DepotbestĂ€tigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. Bei mehreren AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
    5 % vermitteln, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.

    BeschlussvorschlÀge

    AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 21. MĂ€rz 2023 der Gesellschaft entweder per Telefax an +49 89 30903 74675, per E-Mail an antrag.rbi@computershare.de, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

    Über einen Beschlussvorschlag, der gemĂ€ĂŸ § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

    Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle UmstĂ€nde darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten. Derartige VorschlĂ€ge mĂŒssen der Gesellschaft in Textform spĂ€testens bis 21. MĂ€rz 2023 zugehen und von der Gesellschaft spĂ€testens am 23. MĂ€rz 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.

    Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG:

    Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht derzeit aus zwölf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern sind bis dato neun MĂ€nner und drei Frauen, von den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sind vier MĂ€nner und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus dreizehn MĂ€nnern und fĂŒnf Frauen; das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG wird erfĂŒllt.

    Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und daher der Mindestanteil nicht von den Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern und den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfĂŒllen ist, sondern eine GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG ausreicht.

    Bei der allfĂ€lligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ist darauf Bedacht zu nehmen, dass gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat der Gesellschaft, wenn er aus achtzehn Personen (Kapitalvertreter und Arbeitnehmervertreter) besteht, mindestens aus fĂŒnf Frauen und mindestens aus fĂŒnf MĂ€nnern bestehen muss.

    Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a AktG festgelegten Kriterien zu berĂŒcksichtigen, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der DiversitĂ€t und InternationalitĂ€t sowie die berufliche ZuverlĂ€ssigkeit.

    Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche ZuverlĂ€ssigkeit und zeitliche VerfĂŒgbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemĂ€ĂŸ § 28a Abs 5 BWG dauernd zu erfĂŒllen.

    FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts ist die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.

    HV-Portal

    Zur virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. MĂ€rz 2023 steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts und der sonstigen AktionĂ€rsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur VerfĂŒgung.
    Das HV-Portal ist ab dem Nachweisstichtag (20. MĂ€rz 2023, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der Internetseite der Gesellschaft erreichbar.

    Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten AktionÀrinnen und AktionÀren die

    • Teilnahme an der Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit;
    • AusĂŒbung ihrer Rechte zur Stimmabgabe;
    • Stellung eines Beschlussantrags in der Hauptversammlung;
    • Erhebung eines Widerspruchs;
    • AusĂŒbung des Auskunftsrechts;
    • BevollmĂ€chtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters.


    Weitere Informationen zur Teilnahme ĂŒber das HV-Portal finden sich in den Informationen zur virtuellen Teilnahme, welche spĂ€testens ab 2. MĂ€rz 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.

    Auskunftsrecht

    GemĂ€ĂŸ § 118 AktG ist jeder AktionĂ€rin und jedem AktionĂ€r auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

    Die Auskunft hat den GrundsĂ€tzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

    Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugĂ€nglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

    Virtuell teilnehmende AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können ihr Auskunfts- und Rederecht wĂ€hrend der Hauptversammlung ĂŒber das HV-Portal ausĂŒben. Sie können sich selbst auch durch akustische und optische Zweigweg-Verbindung (mit Hilfe von Webcam und Mikrofon) in Echtzeit mittels Videozuschaltung an die Hauptversammlung wenden, um Fragen zu stellen bzw. einen Redebeitrag abzugeben, sofern ihnen der Vorsitzende das Wort erteilt. Die Videozuschaltung ist nur zulĂ€ssig, wenn AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re bzw. deren BevollmĂ€chtigte darin selbst in Erscheinung treten und sprechen. Es wird gebeten, möglichst frĂŒhzeitig nach Eröffnung der Hauptversammlung ein etwaiges Interesse an einer Videozuschaltung ĂŒber das HV-Portal anzumelden.

    Voraussetzung fĂŒr die AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Abschnitt C. der Einberufung).

    Ferner können AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re wĂ€hrend der Hauptversammlung ihre Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@computershare.de ĂŒbermitteln. FĂŒr die Identifikation der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re sind die per E-Mail ĂŒbermittelten Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vollstĂ€ndigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotfĂŒhrenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu ĂŒbermitteln. Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur IdentitĂ€t enthĂ€lt. Die Gesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, Fragen, die nicht einer angemeldeten AktionĂ€rin oder einem angemeldeten AktionĂ€r zuordenbar sind, nicht zu beantworten.

    Um die Sitzungsökonomie zu wahren, können Fragen auch zeitgerecht vor der Hauptversammlung an die oben angefĂŒhrte E-Mail-Adresse ĂŒbermittelt werden.

    Bitte beachten Sie, dass wÀhrend der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrÀnkungen festgelegt werden können.

    Antragsrecht

    Jede AktionÀrin und jeder AktionÀr ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge zu stellen (§ 119 AktG).

    Virtuell teilnehmende AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können ihr Antragsrecht ĂŒber das HV-Portal ausĂŒben. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung ĂŒber das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekĂŒndigt werden.

    Weitere Informationen zur AusĂŒbung dieser AktionĂ€rsrechte ĂŒber das HV-Portal sind aus den Informationen zur virtuellen Teilnahme zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.



    E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

    Jede AktionÀrin und jeder AktionÀr, die oder der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die oder der im Namen der AktionÀrin oder des AktionÀrs an der Hauptversammlung physisch oder virtuell teilnimmt und dieselben Rechte wie die AktionÀrin oder der AktionÀr hat, den sie oder er vertritt.

    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Hat die AktionĂ€rin oder der AktionĂ€r ihrem oder seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die Übermittlung dieser ErklĂ€rung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ.

    Sofern die BevollmĂ€chtigung nicht ĂŒber das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht fĂŒr den/die BevollmĂ€chtigte(n) bis spĂ€testens am 28. MĂ€rz 2023, 16:00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:

    per Telefax: +49 89 30903 74675
    per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem
    E-Mail anzuschließen ist
    per SWIFT: RZBAATWWXXX,
    Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
    „ISIN AT0000606306“ im Text angeben; oder
    per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
    z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich

    >

    Als besonderer Service steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren ein Vertreter des Interessenverbandes fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts und der sonstigen AktionĂ€rsrechte in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung, der jedoch nicht ein besonderer Stimmrechtsvertreter gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ist.

    Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der ordentlichen Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@computershare.de. Auch bei BevollmĂ€chtigung des unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder ĂŒber das HV-Portal einzugeben.

    In jedem Fall mĂŒssen dem IVA Weisungen fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrĂŒcklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeĂŒbt.

    Ein Vollmachtsformular und eines fĂŒr den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

    AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können auch nach der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der Hauptversammlung (physische Teilnahme) oder virtuelle Teilnahme ĂŒber das HV-Portal durch die AktionĂ€rin oder den AktionĂ€r selbst gilt als Widerruf einer erteilten Vollmacht.

    Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

    Weitere Informationen zur Vertretung durch BevollmÀchtigte sind in den Informationen zur virtuellen Teilnahme enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.



    F. INFORMATION FÜR AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG



    Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren oder deren BevollmĂ€chtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

    Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzufĂŒhren und nachzubereiten. Dies betrifft Daten, um die Anmeldung und Zuschaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Hauptversammlung (z.B. PrĂŒfung der Berechtigung zur AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten und zur Zuschaltung ĂŒber das HV-Portal sowie die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren und ihren BevollmĂ€chtigten die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstraße 61, 80687 MĂŒnchen, Deutschland), erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten bzw. ermitteln diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

    In ErfĂŒllung der gesetzlichen Verpflichtung ĂŒbermittelt die Gesellschaft auch personenbezogene Daten von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren und deren BevollmĂ€chtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.

    Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.

    Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder EinschrĂ€nkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf DatenĂŒbertragbarkeit gemĂ€ĂŸ den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.

    Diese Rechte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenĂŒber der Raiffeisen Bank International AG unentgeltlich ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

    Raiffeisen Bank International AG

    Group Data Privacy & Quality Governance

    Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich

    datenschutz@rbinternational.com

    NĂ€here Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

    G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (StĂŒckaktien) zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 571.449

    eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.

    Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt zum Stichtag 328.368.172. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.



    Wien, im MĂ€rz 2023



    Der Vorstand

    der

    Raiffeisen Bank International AG

    [1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/ hauptversammlung-2023 gemeint.


    02.03.2023 CET/CEST

    Veröffentlicht am 02.03.2023

    Aktuelle Research Artikel

    Alle Anzeigen

    Melden Sie sich fĂŒr unseren Newsletter an
    und erhalten Sie die neuesten Aktienanalysen in ihrer Inbox

     Ja, ich möchte den Newsletter abonnieren!*
    * Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer DatenschutzerklÀrung

    Aktuelle News

    alle anzeigen