Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2023 in Wolfsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EQS-News: Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2023 in Wolfsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.04.2023 / 15:09 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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> VERGÜTUNGSBERICHT DES VORSTANDES UND DES AUFSICHTSRATES GEM. § 162 AKTG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
> Der Aufsichtsrat hat die Vergütung des Vorstandes mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2019 auf die in diesem Vergütungsbericht beschriebene Systematik angepasst. Der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Juli 2020 wurde das Vergütungssystem gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt und von ihr mit einer Mehrheit von 98,56 % gebilligt. Das Vergütungssystem galt für alle im Geschäftsjahr 2022 aktiven und ab 2019 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder.
> Die Grundvergütung wird in Form eines zwischen Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied individuell im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Geldbetrages pro Jahr gewährt, auszuzahlen in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende (Monatsgehälter).
> Die Nebenleistungen beinhalten Sachbezüge wie die Gewährung der privaten Nutzung eines Dienstwagens, den Aufwand für eine kollektive Unfallversicherung, die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen sowie gegebenenfalls pauschaliert versteuerte Sachbezüge.
> Die Zusagen für die betriebliche Altersversorgung (Pensionszusagen) sind unterschiedlich:
> Die variable Vergütung setzt das Erreichen von Zielen voraus. Sie besteht zum einen aus einem Jahresbonus und zum anderen aus einem Performance-Bonus (Performance Cash Award). Für den Jahresbonus ist im Vorstandsanstellungsvertrag ein Zielbonus vereinbart, für den Performance-Bonus ein Zielbetrag (vgl. Schaubild 2).
> Voraussetzung für die Auszahlung des Jahresbonus ist zu 70 % das Erreichen eines finanziellen Erfolgsziels, gemessen am operativen Ergebnis vor Steuern (Earnings before Taxes (EBT)), und zu 30 % die individuelle Leistung, gemessen an qualitativen Kriterien, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres bezogen auf das jeweilige Jahr festgelegt werden (vgl. Schaubild 3). Zur Ermittlung des Auszahlungsfaktors für das Erfolgsziel EBT wird das im jeweiligen Geschäftsjahr erzielte EBT mit dem EBT des vorausgehenden Geschäftsjahres verglichen (vgl. Schaubild 4). Bei einem gleichbleibenden EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt der Auszahlungsfaktor 100 % des im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Zielbonus. Wird das EBT gegenüber dem Vorjahr um 50 % gesteigert, so wird der maximale Auszahlungsfaktor von 150 % erreicht. Bei einem EBT von – 50 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestauszahlungsfaktor von 50 % erreicht. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Punkten werden linear interpoliert. Wird der Mindestauszahlungsfaktor unterschritten, beträgt der Auszahlungsfaktor 0 %. Ist das EBT im zweiten Jahr in Folge negativ oder ist das EBT des Vorjahres oder des aktuellen Geschäftsjahres kleiner als 1 Mio. €, kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung nach billigem Ermessen festlegen. Das Gleiche gilt, wenn ein außergewöhnliches Ereignis dazu führt, dass das Vorstandsmitglied einen höheren oder niedrigeren Auszahlungsbetrag als den Betrag erhalten würde, der ihm ohne dieses außergewöhnliche Ereignis zugestanden hätte, ohne dass dies durch die Leistung des Vorstandsmitglieds gerechtfertigt wäre. Wird im Vorjahr ein positives EBT erzielt und im jeweiligen Geschäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt der Auszahlungsfaktor 0 %. Schaubild 4: Bonuskurve EBT-Ziel Jahresbonus Bei der Festlegung der Kriterien für die individuelle Leistung kann der Aufsichtsrat eine Reihe von bestimmten Aspekten berücksichtigen, etwa die strategische Unternehmensentwicklung, besondere Projekte, die Arbeitssicherheit oder die Mitarbeiterentwicklung. Die individuelle Leistung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat anhand der zuvor festgelegten Kriterien beurteilt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat anhand der jährlich jeweils neu festgelegten Beurteilungskriterien linear zwischen 0 % und 150 % festgestellt werden. Der Jahresbonus wird zu 50 % nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres ausgezahlt (einjährige variable Vergütung). Die verbleibenden 50 % (Ausgangswert) des Jahresbonus werden einbehalten und für einen Zeitraum von drei Jahren (Sperrfrist), beginnend mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, in virtuelle Aktien des Unternehmens umgewandelt (Aktien-Deferral, vgl. Schaubild 5). Die Stückzahl der virtuellen Aktien errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der Sperrfrist. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Stückzahl der virtuellen Aktien mit dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist zuzüglich der während der Sperrfrist auf die virtuellen Aktien fiktiv entfallenen Dividendenzahlungen multipliziert und ausgezahlt. Der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Ausgangswerts begrenzt. Schaubild 5: Funktionsweise des Aktien-Deferrals Der Aufsichtsrat kann im Falle außergewöhnlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen den Jahresbonus nach billigem Ermessen reduzieren. Die Ausgestaltung des Jahresbonus setzt Anreize, die strategische Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Eine maßgebliche Messkennzahl für den Erfolg der Geschäftsstrategie und einer langfristig erfolgreichen Entwicklung der Gesellschaft ist nach Ansicht des Aufsichtsrates das erreichte operative Ergebnis vor Steuern (EBT) eines jeden Jahres. Deshalb hat der Aufsichtsrat als hauptsächliches Leistungskriterium für die Gewährung des Jahresbonus das Erreichen eines im Vergleich zum Vorjahr stabil positiven oder besseren EBT gewählt. Daneben haben nach Ansicht des Aufsichtsrates auch nichtfinanzielle Kriterien Einfluss auf den Erfolg der Geschäftsstrategie und die langfristig gute Entwicklung der Gesellschaft. Deshalb legt er für die Gewährung des Jahresbonus zusätzlich jährlich individuelle Leistungsziele fest. Auf diese Weise trägt der Jahresbonus zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft maßgeblich bei. Die Überführung eines Teils des Jahresbonus in ein Aktien-Deferral mit einer Sperrfrist von drei Jahren fördert die Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem es die Vorstandsmitglieder dazu anreizt, den Unternehmenswert zu steigern, und die Interessen von Vorstand und Aktionären in direkten Einklang bringt sowie die Attraktivität der Gesellschaft am Kapitalmarkt steigert. Damit fördert das Aktien-Deferral die langfristige Entwicklung der Gesellschaft.
> Voraussetzung für die Auszahlung eines Performance Cash Award ist ebenso zu 70 % das Erreichen eines finanziellen Erfolgsziels, hier gemessen an der Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return on Capital employed (ROCE) = EBIT I (= EBT + Zinsaufwand ohne Zinsanteil der Zuführung zu Pensionsrückstellungen) zu Summe aus Eigenkapital (ohne Berechnung latenter Steuern), Steuerrückstellungen, zinspflichtigen Verbindlichkeiten (ohne Pensionsrückstellungen) sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und Forfaitierung) im Durchschnitt einer vierjährigen Performance-Periode, und zu 30 % das Erreichen von Stakeholder-Zielen, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres bezogen auf die jeweilige Performance-Periode festgelegt werden (vgl. Schaubild 6). Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages für das Erfolgsziel ROCE wird am Ende der Performance-Periode der Durchschnitt der jährlich nach Ende der jeweiligen Geschäftsjahre erreichten ROCE-Werte während der Performance-Periode festgestellt. Sodann wird hiervon der Durchschnitt der geplanten ROCE-Werte der jeweiligen Geschäftsjahre abgezogen. Die sich dabei ergebende Abweichung zwischen Plan-Wert und Ist-Wert in Prozentpunkten wird verglichen mit den vom Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen Performance-Periode unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Aussichten der Salzgitter AG festgelegten Werte für einen Auszahlungsfaktor von 100 % (Zielwert), von 50 % (Mindestwert) und von 200 % (Maximalwert) des im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Zielbetrages. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Punkten werden linear interpoliert. Führt ein außergewöhnliches Ereignis oder eine außergewöhnliche Entwicklung dazu, dass ein Vorstandsmitglied einen höheren oder niedrigeren Auszahlungsbetrag als den Betrag erhalten würde, der ihm ohne dieses Ereignis oder diese Entwicklung zugestanden hätte, ohne dass dies durch die Leistung des Vorstandsmitglieds gerechtfertigt wäre, kann der Aufsichtsrat den Auszahlungsbetrag verringern bzw. erhöhen. Wird der Mindestwert unterschritten, ist der Auszahlungsfaktor null. Überschreitungen des Maximalwertes führen zu keinem weiteren Anstieg des Auszahlungsfaktors. Beispiel: Wenn als Zielwert für die Abweichung des durchschnittlich erzielten ROCE vom durchschnittlich budgetierten ROCE 0 %, als Mindestwert – 3 % und als Maximalwert 2 % festgelegt wurden, beträgt der Auszahlungsfaktor – wenn genau der budgetierte ROCE erzielt wird – 100 % des Zielbetrages. Wird ein um einen Prozentpunkt höherer ROCE als budgetiert erzielt, beträgt der Auszahlungsfaktor 150 %. Wird ein um einen Prozentpunkt niedrigerer ROCE als budgetiert erzielt, beträgt der Auszahlungsfaktor 83,33 %. Schaubild 7: Beispielhafte Bonuskurve ROCE-Ziel Performance Cash Award Bei der Festlegung der Stakeholder-Ziele kann der Aufsichtsrat eine Reihe von bestimmten Aspekten berücksichtigen, unter anderem die strategische Unternehmensentwicklung, besondere Projekte, die Arbeitssicherheit oder die Mitarbeiterentwicklung. Die Erreichung der Ziele wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf der Performance-Periode beurteilt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat anhand der jährlich jeweils neu festgelegten Beurteilungskriterien linear zwischen 0 % und 200 % festgestellt werden. Der Performance Cash Award ist nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode auszuzahlen. Die Ausgestaltung des Performance Cash Award setzt Anreize, die strategische Ausrichtung des Unternehmens umzusetzen. Eine zentrale Steuerungsgröße des Konzerns für den Erfolg der Geschäftsstrategie und seiner langfristig erfolgreichen Entwicklung ist die erreichte Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE), die als Indikator dafür gesehen werden kann, ob und in welcher Höhe Investitionen im Sinne eines nachhaltigen Wachstums umsetzbar sind. Deshalb hat der Aufsichtsrat als hauptsächliches Leistungskriterium für die Gewährung des Performance Cash Award das Erreichen der geplanten ROCE-Werte in der Performance-Periode gewählt. Daneben haben nach Ansicht des Aufsichtsrates auch nichtfinanzielle Kriterien Einfluss auf den Erfolg der Geschäftsstrategie und die langfristig gute Entwicklung der Gesellschaft. Deshalb legt er auch für die Gewährung des Performance Cash Award zusätzlich jährlich Stakeholder-Ziele fest. Auf diese Weise trägt das Vorstandsvergütungssystem zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft maßgeblich bei.
> In einem von massiven geopolitischen Verwerfungen geprägten Geschäftsjahr 2022 erzielte der Salzgitter-Konzern einen neuen Umsatzrekord sowie das zweitbeste operative Ergebnis der Unternehmensgeschichte. Maßgeblich für diesen Erfolg waren die herausragenden Ergebnisse der Geschäftsbereiche Stahlerzeugung und Handel. Aber auch die Segmente Stahlverarbeitung und Technologie leisteten erfreuliche Beiträge, ebenso wie die Beteiligung an der Aurubis AG. Während in der ersten Jahreshälfte die sprunghaft gestiegenen Stahlpreise wesentlich zu dieser positiven Entwicklung beitrugen, beeinflussten im zweiten Halbjahr die hohe Inflation, Energiepreise auf Rekordlevel und die damit einhergehende massive Unsicherheit bei gleichzeitig sinkenden Stahlpreisen das Marktgeschehen. Aus 1.085,4 Mio. € Ergebnis nach Steuern errechnet sich 20,1 % Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE; 2021: 16,2 %).
> Die Vergütung des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 entsprach dem von der Hauptversammlung am 8. Juli 2020 gebilligten Vergütungssystem (abrufbar unter https://www.salzgitter-ag.com/de/konzern/vorstand/verguetung.html) In Tabelle 1 sind die jedem einzelnen Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten Vergütungen mit ihrem relativen Anteil an der Gesamtvergütung individuell dargestellt und dem vorangegangenen Geschäftsjahr gegenübergestellt. Neben den im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich gewährten Grundvergütungen und Nebenleistungen werden variable Vergütungsbestandteile in jenem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie erdient wurden (einjährige variable Vergütung – Jahresbonus (50 % Cash-Anteil)) bzw. in dem die Sperrfrist (mehrjährige variable Vergütung – Aktien-Deferral) oder die Performance Periode (mehrjährige variable Vergütung – Performance Cash Award) endete, auch wenn die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist. Ebenso werden Sondervergütungen in jenem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem sie begründet wurden, auch wenn die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist. |
Gunnar Groebler Ordentliches Vorstandsmitglied 17.05.2021 bis 30.06.2021, Vorstandsvorsitzender seit 01.07.2021 | Burkhard Becker Finanzvorstand seit 01.02.2011 | Michael Kieckbusch Personalvorstand seit 20.02.2013 | |||||||||||
2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | ||||||||
in T€ | absolut | in % | absolut | in % | absolut | in % | absolut | in % | absolut | in % | absolut | in % | |
Festvergütung1 | 1.140 | 61 % | 650 | 45 % | 771 | 47 % | 696 | 65 % | 651 | 42 % | 636 | 62 % | |
Nebenleistungen | 31 | 2 % | 27 | 2 % | 25 | 2 % | 28 | 3 % | 45 | 3 % | 48 | 5 % | |
Summe Festvergütung | 1.171 | 62 % | 677 | 47 % | 796 | 48 % | 724 | 68 % | 696 | 45 % | 684 | 67 % | |
Einjährige variable Vergütung | Jahresbonus (50 % Cash-Anteil) | 713 | 38 % | 384 | 27 % | 435 | 26 % | 342 | 32 % | 435 | 28 % | 342 | 33 % |
Mehrjährige variable Vergütung | Aktien-Deferral | – | 0 % | – | 0 % | 179 | 11 % | – | 0 % | 179 | 12 % | – | 0 % |
Performance Cash Award | – | 0 % | – | 0 % | 239 | 14 % | – | 0 % | 239 | 15 % | – | 0 % | |
Summe variable Vergütung | 713 | 38 % | 384 | 27 % | 852 | 52 % | 342 | 32 % | 852 | 55 % | 342 | 33 % | |
Sondervergütung2 | – | 0 % | 375 | 26 % | – | 0 % | – | 0 % | – | 0 % | – | 0 % | |
Pensionszahlungen | – | 0 % | – | 0 % | – | 0 % | – | 0 % | – | 0 % | – | 0 % | |
Gesamtvergütung | 1.883 | 100 % | 1.437 | 100 % | 1.649 | 100 % | 1.066 | 100 % | 1.549 | 100 % | 1.026 | 100 % |
> 1 Herrn Becker wurden im Geschäftsjahr 2022 120 T€ (2021: 60 T€) für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Leiter des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung (2021: Leiter des Geschäftsbereichs Mannesmann) gewährt. Die Festvergütungen für die Herren Becker und Kieckbusch wurden mit Wirkung ab Oktober 2022 um monatlich 5 T€ auf 58 T€ erhöht.
2 Herr Groebler hatte Anspruch auf eine Sondervergütung zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus seinem vormaligen Anstellungsverhältnis, zur Auszahlung fällig im Januar 2022.
In Tabelle 2 sind die vertraglich vereinbarten Zielvergütungen sowie die Altersversorgungsaufwendungen ausgewiesen.
Tabelle 2: Werte der Zielvergütungen für das Geschäftsjahr 2022
Gunnar Groebler Ordentliches Vorstandsmitglied 17.05.2021 bis 30.06.2021, Vorstandsvorsitzender seit 01.07.2021 | Burkhard Becker Finanzvorstand seit 01.02.2011 | Michael Kieckbusch Personalvorstand seit 20.02.2013 | |||||||||||
in T€ | 2021 Ziel | 2022 Ziel | 2022 Min. | 2022 Max. | 2021 Ziel | 2022 Ziel | 2022 Min. | 2022 Max. | 2021 Ziel | 2022 Ziel | 2022 Min. | 2022 Max. | |
Festvergütung1 | 650 | 1.140 | 1.140 | 1.140 | 696 | 771 | 771 | 771 | 636 | 651 | 651 | 651 | |
Nebenleistungen | 27 | 31 | 31 | 31 | 28 | 25 | 25 | 25 | 48 | 45 | 45 | 45 | |
Summe Festvergütung | 677 | 1.171 | 1.171 | 1.171 | 724 | 796 | 796 | 796 | 684 | 696 | 696 | 696 | |
Einjährige variable Vergütung | Jahresbonus (50 % Cash Anteil) | 298 | 475 | 0 | 713 | 265 | 290 | 0 | 435 | 265 | 290 | 0 | 435 |
Mehrjährige variable Vergütung | Aktien-Deferral | 298 | 475 | 0 | 1.069 | 265 | 290 | 0 | 653 | 265 | 290 | 0 | 653 |
Performance Cash Award | 238 | 380 | 0 | 760 | 212 | 232 | 0 | 464 | 212 | 232 | 0 | 464 | |
Summe variable Vergütung | 834 | 1.330 | 0 | 2.541 | 742 | 812 | 0 | 1.552 | 742 | 812 | 0 | 1.552 | |
Sondervergütung2 | 375 | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |
Versorgungsaufwand3 | 338 | 253 | 253 | 253 | 402 | 391 | 391 | 391 | 451 | 434 | 434 | 434 | |
Gesamtvergütung | 2.225 | 2.754 | 1.424 | 3.965 | 1.867 | 2.000 | 1.188 | 2.739 | 1.877 | 1.943 | 1.131 | 2.682 |
> 1 Herrn Becker wurden im Geschäftsjahr 2022 120 T€ (2021: 60 T€) für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Leiter des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung (2021: Leiter des Geschäftsbereichs Mannesmann) gewährt. Die Festvergütungen für die Herren Becker und Kieckbusch wurden mit Wirkung ab Oktober 2022 um monatlich 5 T€ auf 58 T€ erhöht.
2 Herr Groebler hatte Anspruch auf eine Sondervergütung zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus seinem vormaligen Anstellungsverhältnis, zur Auszahlung fällig im Januar 2022.
3 Dienstzeitaufwand gem. IAS 19
Erläuterungen zur festen Vergütung |
> Die Höhe der Grundvergütung entsprach grundsätzlich den in den Vorstandsanstellungsverträgen individuell vereinbarten Geldbeträgen. Die Nebenleistungen geben den geldwerten Vorteil der Sachbezüge wieder, die anstellungsvertraglich zugesagt waren; im Wesentlichen handelt es sich um den Vorteil aus der Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Hierzu wird auf die Darstellung in Tabelle 1 Bezug genommen und auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
Das Monatsgrundgehalt der Vorstandsmitglieder Becker und Kieckbusch wurde mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2022 um 5 T€ auf jeweils 58 T€ erhöht. Der Aufsichtsrat hat die Angemessenheit der Vergütungserhöhung sowohl durch einen externen Vergleich mit anderen SDAX-Unternehmen als auch durch einen internen Vergleich mit der Vergütungsentwicklung der Beschäftigten des Salzgitter-Konzerns überprüft. Mit der Erhöhung der Grundgehälter wird das Ziel erreicht, die seit der letzten Vergütungsanpassung im Oktober 2019 eingetretenen allgemeinen Entgeltsteigerungen auszugleichen und damit weiterhin eine marktkonforme Vergütung zu gewährleisten.
Herrn Becker wurden im Geschäftsjahr 2022 für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Leiter des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung insgesamt 120 T€ gewährt.
Erläuterungen zur variablen Vergütung | |
Jahresbonus |
> Der Jahresbonus 2022 errechnete sich gemäß Vergütungssystem aus dem mit jedem Vorstandsmitglied individuell anstellungsvertraglich vereinbarten Zielbonus und dem Auszahlungsfaktor (zwischen 0 und 150 %). Der Zielbonus betrug für alle Vorstandsmitglieder 10 Monatsgehälter. Der Auszahlungsfaktor hing von der Erfüllung der Leistungskriterien im Geschäftsjahr 2022 ab, und zwar – wie im Vergütungssystem vorgesehen – zu 70 % vom operativen Ergebnis vor Steuern auf Konzernebene (EBT) im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zu 2021 (die Leistungskriterien hierfür sind im Vergütungssystem genau festgelegt) und zu 30 % von der individuellen Leistung im Geschäftsjahr 2022, diese gemessen an folgenden Kriterien, die der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres für alle Vorstandsmitglieder gleich wie folgt festgelegt hatte:
/ | Kriterium 1 – Reduzierung des Unfallgeschehens (15 %-Punkte): Bei Senkung der Betriebsunfall-Personen-Quote (Anzahl der Betriebsunfälle mit Ausfalltagen je 1.000 jahresdurchschnittlich Beschäftigte) gegenüber 2021 um 5 % wurde der Zielerreichungsgrad auf 100 %, bei Senkung um 2,5 % auf 50 % und bei Senkung um 7,5 % oder mehr auf 150 % festgelegt. Zielerreichungsgrade zwischen diesen Mindest- bzw. Maximalwerten werden linear interpoliert. Bei einer Reduzierung der Betriebsunfall-Personen-Quote gegenüber 2021 um weniger als 2,5 % oder bei einer gegenüber 2021 eingetretenen Erhöhung beträgt die Zielerreichung 0 %. |
/ | Kriterium 2 – Digitalisierung (15 %-Punkte): Im Geschäftsjahr 2022 waren ein überzeugendes Konzept zur Digitalisierung der Ausbildungsformen und -inhalte sowie ein schlüssiges Weiterbildungskonzept zur Begleitung der Mitarbeiter im Rahmen der digitalen Transformation zu erstellen. Sofern im Geschäftsjahr 2022 auch bereits zwei Weiterbildungsmodule konzipiert und umgesetzt werden, beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Bei Konzeption und Umsetzung von drei, vier bzw. fünf Weiterbildungsmodulen legte der Aufsichtsrat die Zielerreichungsgrade auf 115 %, 130 % bzw. 150 % fest. |
> Berechnung des Auszahlungsfaktors
EBT-Ziel:
Im Geschäftsjahr 2022 hat sich das EBT von 705,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2021 auf 1.245,4 Mio. € und damit um mehr als 50 % erhöht. Der Zielerreichungsgrad beträgt damit für alle Vorstandsmitglieder 150 %.
Individuelle Leistung:
Zu Kriterium 1 wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Betriebsunfall-Personen-Quote von 9,96 erreicht. Gegenüber der Betriebsunfall-Personen-Quote von 12,81 im Geschäftsjahr 2021 stellt dies eine Verbesserung um 22,2 % dar, die Zielerreichung beträgt demnach 150 %. Bei Kriterium 2 stellte der Aufsichtsrat aufgrund seiner Beurteilung der Aufgabenerfüllung eine Zielerreichung von 150 % fest. Die sich hieraus ergebenden individuellen Auszahlungsbeträge für den Jahresbonus 2022 sind in Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3: Ermittlung des Jahresbonus 2022
Zielbonus | Auszahlungs- faktor EBT-Ziel (Gewichtung 70 %) | Auszahlungs- faktor Individuelle Ziele (Gewichtung 30 %) | Gewichteter Auszahlungs- faktor gesamt | Jahresbonus 2022 (dv. 50 % Cash / 50 % Aktien- Deferral) | |
Groebler | 950.000 € | 150 % | 150 % | 150 % | 1.425.000 € |
Becker | 580.000 € | 150 % | 150 % | 150 % | 870.000 € |
Kieckbusch | 580.000 € | 150 % | 150 % | 150 % | 870.000 € |
> Der erreichte Jahresbonus 2022 eines jeden Vorstandsmitglieds wird im Geschäftsjahr 2023 entsprechend den Vorgaben des Vergütungssystems zu 50 % in bar ausgezahlt und ist zu 50 % virtuell in Aktien der Gesellschaft angelegt worden (Aktien-Deferral). Die individuell zugeteilten virtuellen Aktien aus dem Aktien-Deferral 2022 sind in Tabelle 4 ausgewiesen. Nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren, also Anfang 2026, ist der dann aktuelle Börsenwert der Aktien zuzüglich der während der Sperrfrist ausgeschütteten Dividenden – begrenzt auf 150 % des Ausgangswertes (50 % des Jahresbonus 2022) – auszuzahlen.
Tabelle 4: Ermittlung der Anzahl virtueller Aktien aus dem Aktien-Deferral 2022
Ausgangswert Aktien-Deferral (50 % des Jahresbonus) | Ø XETRA-Schlusskurse | Anzahl virtuelle Aktien | |
Groebler | 712.500 € | 28,41067 € | 25.078,606 |
Becker | 435.000 € | 28,41067 € | 15.311,149 |
Kieckbusch | 435.000 € | 28,41067 € | 15.311,149 |
> Ausblick auf die Leistungsziele für die Bemessung des Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023:
Für das finanzielle Leistungsziel „EBT“ entsprechen Zielvorgabe und Beurteilungsmaßstab denjenigen für das Geschäftsjahr 2022. Für die Beurteilung der individuellen Leistung wurden für alle Vorstandsmitglieder gleichlautend folgende Kriterien festgelegt:
/ | Kriterium 1 – Reduzierung des Unfallgeschehens (15 %-Punkte): Bei Senkung der Lost Time Injury Frequency-Rate (LTIF-Rate: Anzahl der Betriebsunfälle mit Ausfalltagen je 1.000.000 geleisteter Arbeitsstunden) gegenüber 2022 um 5 % wird der Zielerreichungsgrad auf 100 %, bei Senkung um 2,5 % auf 50 % und bei Senkung um 7,5 % oder mehr auf 150 % festgelegt. Zielerreichungsgrade zwischen diesen Mindest- bzw. Maximalwerten werden linear interpoliert. Bei einer Reduzierung der LTIF-Rate gegenüber 2022 um weniger als 2,5 % beträgt die Zielerreichung 0 %. Zusätzlich wird der Vorstand aufgefordert, das Arbeitssicherheitskonzept für Fremdfirmenmitarbeiter und das Unfallgeschehen der im Inland eingesetzten Leiharbeitnehmer zu erheben. Übersteigt die LTIF-Rate der inländischen Leiharbeitnehmer die LTIF-Rate der inländischen gewerblichen Stammbelegschaft um mehr als 20 %, liegt es im Ermessen des Aufsichtsrats, eine realisierte Zielerreichung von mehr als 100 % auf 100 % zu reduzieren. |
/ | Kriterium 2 – Digitalisierung (15 %-Punkte): Für die Erarbeitung weiterer Weiterbildungsmodule zur Unterstützung der digitalen Transformation (auch für gewerbliche Mitarbeiter), die weitreichende Umsetzung eines entsprechenden Weiterbildungskonzeptes für Führungskräfte sowie die umfassende Digitalisierung der Ausbildung am Campus Salzgitter hat der Aufsichtsrat bestimmte Zielerreichungsgrade zwischen 0 und 150 % im Einzelnen definiert. |
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Performance Cash Award |
> Der Performance Cash Award 2022 errechnet sich gemäß Vergütungssystem aus dem mit jedem Vorstandsmitglied individuell anstellungsvertraglich vereinbarten Zielbetrag und dem Auszahlungsfaktor (zwischen 0 und 200 %). Der Auszahlungsfaktor hängt von der Erfüllung von Leistungskriterien in der Performance-Periode 2022 bis 2025 ab, und zwar – wie im Vergütungssystem vorgesehen – zu 70 % von der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) und zu 30 % von der Erreichung des Stakeholder-Ziels „Dekarbonisierung / SALCOS / Transfer zur CO2-Neutralität“, das der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres für alle Vorstandsmitglieder gleich festgelegt hat.
Berechnung des Auszahlungsfaktors zum Performance Cash Award 2022
ROCE-Ziel:
Für die Zielerreichung der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE-Ziel) in der Performance-Periode 2022 bis 2025 hatte der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 bei einem durchschnittlich budgetierten ROCE von 9,8 % als Abweichung vom Budgetwert einen Zielwert von 0 %-Punkten, einen Mindestwert von -3 %-Punkten und einen Maximalwert von +2 %-Punkten festgelegt. Zur Feststellung des Auszahlungsfaktors werden – wie im Vergütungssystem vorgesehen – am Ende der Performance-Periode, also nach Ablauf des Geschäftsjahres 2025, die Zielerreichung ermittelt und der Auszahlungsfaktor festgestellt.
Stakeholder-Ziel:
Als Stakeholder-Ziel wurde das Ziel vorgegeben, bis Ende 2022 den CO2-Fußabdruck des Salzgitter-Konzerns zu ermitteln und dem Aufsichtsrat insgesamt zehn ambitionierte Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung der CO2-Emissionen vorzulegen, die in den Jahren 2023 bis 2025 sukzessive umzusetzen sind. Die Beurteilung der Zielerreichung erfolgt nach Abschluss der Performance Periode, also nach Abschluss des Geschäftsjahres 2025, in Abhängigkeit von der Anzahl der im Jahr 2022 vorgelegten Maßnahmen zur CO2-Einsparung sowie der Geschwindigkeit, mit der die Maßnahmen in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden.
Die Auszahlung des Performance Cash Award 2022 erfolgt nach Ablauf der Performance-Periode 2022 bis 2025 in bar.
Ausblick auf die Leistungsziele für die Bemessung des Performance Cash Awards für das Geschäftsjahr 2023:
Für das mit 70 % gewichtete finanzielle Leistungsziel „ROCE“ hat der Aufsichtsrat für die Performance-Periode 2023 bis 2026 bei einem durchschnittlich budgetierten ROCE von 7,8 % als Abweichung vom Budgetwert einen Zielwert von 0 %-Punkten, einen Mindestwert von -3 %-Punkten und einen Maximalwert von +3,5 %-Punkten festgelegt.
Als Stakeholder-Ziel 1 „Verbesserung des ESG-Ratings“ mit einer Gewichtung von 15 % wurde das Ziel vorgegeben, in der Performance Periode 2023 bis 2026 an ausgewählten Nachhaltigkeitszertifizierungen und -projekten teilzunehmen und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die zu einer Verbesserung der ESG-Ratings des Salzgitter-Konzerns beitragen. Die Beurteilung der Zielerreichung erfolgt in Abhängigkeit von der Güte der entwickelten Konzepte, den erreichten Zertifizierungsergebnissen sowie den Rankingergebnissen, die der Salzgitter-Konzern in relevanten ESG-Ratings erreicht.
Als Stakeholder-Ziel 2 „Ausbau Schrottrecycling“ mit einer Gewichtung von 15 % wurde als Ziel vorgegeben, eine Schrottstrategie aufzustellen, die zu einer kontinuierlichen Ausweitung der verfügbaren Schrottmenge in der für das Projekt SALCOS erforderlichen Güte beiträgt. Die Beurteilung der Zielerreichung erfolgt in Abhängigkeit von den zusätzlichen Schrottmengen, die in der Performance Periode 2023 bis 2026 durch entsprechende Maßnahmen zur Umsetzungsreife gebracht werden konnten.
Erläuterungen zur mehrjährigen variablen Vergütung des Geschäftsjahres 2019 |
> Zum Ende des Geschäftsjahres 2022 endeten die Sperrfrist bzw. die Performance Periode der mehrjährigen variablen Vergütungen, die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2019 gewährt wurden. Die entsprechenden Auszahlungsbeträge sind in der gewährten und geschuldeten Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 (vgl. Tabelle 1) berücksichtigt.
Aktien-Deferral 2019 |
> Die Ermittlung der Auszahlungsbeträge aus dem Aktien-Deferral 2019 ist in Tabelle 5 dargestellt. Die jedem Vorstandsmitglied aus dem individuellen Jahresbonus 2019 zugeteilten virtuellen Aktien werden mit dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist zuzüglich der während der Sperrfrist auf die virtuellen Aktien fiktiv entfallenen Dividendenzahlungen multipliziert und ausgezahlt. Der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Ausgangswerts begrenzt.
Tabelle 5: Ermittlung des Auszahlungsbetrags aus dem Aktien-Deferral 2019
Ausgangswert Aktien- Deferral | Startaktien- kurs | Anzahl virtuelle Aktien | Endaktienkurs | Dividenden- zahlungen während Sperrfrist | Auszahlungs- betrag Aktien- Deferral | |
Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann | 225.000 € | 18,73900 € | 12.007,044 | 28,41067 € | 0,75 € | 337.500 € |
Becker | 119.250 € | 18,73900 € | 6.363,733 | 28,41067 € | 0,75 € | 178.875 € |
Kieckbusch | 119.250 € | 18,73900 € | 6.363,733 | 28,41067 € | 0,75 € | 178.875 € |
>
Performance Cash Award 2019 |
> Der Performance Cash Award 2019 errechnet sich gemäß Vergütungssystem aus dem mit jedem Vorstandsmitglied individuell anstellungsvertraglich vereinbarten Zielbetrag und dem Auszahlungsfaktor (zwischen 0 und 200 %). Der Auszahlungsfaktor hängt von der Erfüllung von Leistungskriterien in der Performance-Periode 2019 bis 2022 ab, und zwar – wie im Vergütungssystem vorgesehen – zu 70 % von der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) und zu 30 % von der Erreichung der Stakeholder-Ziele, die der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 für alle Vorstandsmitglieder gleich festgelegt hat.
ROCE-Ziel:
Für die Zielerreichung der operativen Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE-Ziel) in der Performance-Periode 2019 bis 2022 hatte der Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bei einem durchschnittlich für die Performance-Periode budgetierten ROCE von 8,2 % als Abweichung vom Budgetwert einen Zielwert von 0 %-Punkten, einen Mindestwert von -3 %-Punkten und einen Maximalwert von +2 %-Punkten festgelegt. Liegt die Abweichung zwischen durchschnittlich erreichtem und durchschnittlich budgetiertem ROCE zwischen Mindest- und Zielwert bzw. zwischen Ziel- und Maximalwert wird der Auszahlungsfaktor durch Interpolation ermittelt. Das arithmetische Mittel der erzielten ROCEs in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 beträgt 6,7 % (2019: -5,8 %, 2020: -3,9 %, 2021: +16,2 %, 2022: +20,1 %), die Abweichung zwischen durchschnittlich erzieltem und budgetiertem ROCE damit -1,5 %-Punkte und der Auszahlungsfaktor für das ROCE-Ziel demnach 75 %.
Stakeholder-Ziele:
Als Stakeholder-Ziele für die Performance-Periode 2019-2022 hatte der Aufsichtsrat die nachhaltige Reduzierung des Unfallgeschehens (Stakeholder-Ziel 1) sowie die nachhaltige Intensivierung der Weiterbildung (Stakeholder-Ziel 2) mit jeweils 15 % Gewichtung festgelegt.
Die Erreichung des Stakeholder-Ziels 1 sollte am Durchschnitt der jährlichen Veränderungsrate der Betriebsunfall-Personen-Quote in der Performance-Periode 2019-2022 gemessen werden, wobei für das Jahr 2019 die Veränderungsrate bezogen auf das Inland und ab dem Jahr 2020 weltweit in die Durchschnittsbildung einfließen sollte. Für den Fall einer Senkung der durchschnittlichen Betriebsunfall-Personen-Quote um 2,5 % wurde der Zielerreichungsgrad auf 50 %, bei einer Senkung um 5 % auf 100 % und bei Senkung um 7,5 % oder mehr auf 200 % festgelegt. Bei einer Senkung um weniger als 2,5 % sollte keine Zielerreichung festgestellt werden.
Die Erreichung des Stakeholder-Ziels 2 sollte danach beurteilt werden, ob im Geschäftsjahr 2019 mindestens 60 %, im Geschäftsjahr 2020 mindestens 80 % und im Geschäftsjahr 2021 100 % der inländischen Beschäftigten an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen hatten. Für das Geschäftsjahr 2022 sollte eine Teilnehmerquote von 100 % weltweit erreicht werden. Sofern die vorgegebenen Teilnehmerquoten nur in zwei bzw. drei Geschäftsjahren erreicht werden, waren die Zielerreichungsgrade auf 50 % bzw. 75 % festgelegt worden. Sollten alle Ziele im vorgesehenen Zeitablauf erreicht worden sein, sollte ein Zielerreichungsgrad von 100 % festgestellt werden. Für den Fall, dass ein oder zwei der Jahresziele jeweils bereits ein Jahr früher erreicht werden, waren Zielerreichungsgrade von 150 % bzw. 200 % festgelegt worden.
Unter Berücksichtigung der in Tabelle 6 aufgeführten Ergebnisse hat der Aufsichtsrat für das Stakeholder-Ziel 1 einen Zielerreichungsgrad von 200 % und für das Stakeholder-Ziel 2 einen Zielerreichungsgrad von 200 % festgestellt.
Tabelle 6: Stakeholder-Ziele Performance Cash Award 2019
Stakeholder-Ziel 1 (Unfallgeschehen)1 | Stakeholder-Ziel 2 (Weiterbildung)2 | |||||
BUP Vorjahr | BUP | Veränderung | Teilnehmer- quote Ziel | Teilnehmer- quote IST | Zielerreichung | |
2019 | 17,81 | 13,67 | – 23,2 % | 60 % | 80,53 % | rechtzeitig |
2020 | 13,63 | 11,33 | – 16,9 % | 80 % | 88,40 % | vorzeitig |
2021 | 11,33 | 12,81 | 13,1 % | 100 % | 99,64 % | rechtzeitig |
2022 | 12,81 | 9,96 | – 22,2 % | 100 % | 99,13 % | vorzeitig |
Ø | – 12,3 % |
> 1 2019: Beurteilung auf Basis Betriebsunfall-Personen-Quote Inland, ab 2020: Beurteilung auf Basis Betriebsunfall-Personen-Quote weltweit.
2 2019-2021: Beurteilung auf Basis Teilnehmerquote Inland, 2022: Beurteilung auf Basis Teilnehmerquote weltweit.
Die sich hieraus ergebenden individuellen Auszahlungsbeträge für den Performance Cash Award 2019 sind in Tabelle 7 dargestellt.
Tabelle 7: Ermittlung des Performance Cash Award 2019
Zielwert | Auszahlungs- faktor ROCE-Ziel (70 % Gewichtung) | Auszahlungs- faktor Stakeholder- Ziele (30 % Gewichtung) | Gewichteter Auszahlungs- faktor gesamt | Performance Cash Award | |
Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann | 400.000 € | 75,00 % | 200 % | 112,50 % | 450.000 € |
Becker | 212.000 € | 75,00 % | 200 % | 112,50 % | 238.500 € |
Kieckbusch | 212.000 € | 75,00 % | 200 % | 112,50 % | 238.500 € |
>
Sonstige Angaben |
> Von der nach dem Vergütungssystem gegebenen Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, wurde kein Gebrauch gemacht, weil dazu kein Anlass bestand und die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.
Die Maximalvergütung beträgt nach dem Vergütungssystem für ordentliche Vorstandsmitglieder 2.900 T€ und für den Vorstandsvorsitzenden 5.100 T€. Eine abschließende Beurteilung, ob die festgelegte Maximalvergütung eingehalten wurde, kann erst nach Ende bzw. Feststehen der Auszahlungsbeträge aus den jeweiligen Aktien-Deferrals bzw. Performance Cash Awards erfolgen und daher im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden.
Für das Geschäftsjahr 2019 sind auch unter Berücksichtigung der mittlerweile feststehenden Auszahlungsbeträge aus den mehrjährigen variablen Vergütungselementen die für das Geschäftsjahr 2019 festgelegten Maximalvergütungen von 5.100 T€ für den Vorstandsvorsitzenden sowie 2.900 T€ für ordentliche Vorstandsmitglieder eingehalten worden (vgl. Tabelle 8).
Tabelle 8: Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2019 (inklusive der im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten mehrjährigen variablen Vergütung)
in T€ | Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann Finanzvorstand 01.10.1996 bis 31.01.2011, Vorstandsvorsitzender 01.02.2011 bis 30.06.2021 | Becker Finanzvorstand seit 01.02.2011 | Kieckbusch Personalvorstand seit 20.02.2013 | |
Festvergütung | 1.155 | 609 | 609 | |
Nebenleistungen | 18 | 27 | 43 | |
Summe Festvergütung | 1.173 | 636 | 652 | |
Einjährige variable Vergütung1 | Jahresbonus (50 % Cash-Anteil) | 225 | 169 | 119 |
Mehrjährige variable Vergütung | Aktien-Deferral | 338 | 179 | 179 |
Performance Cash Award | 450 | 239 | 239 | |
Summe variable Vergütung | 1.013 | 587 | 537 | |
Sondervergütung | – | – | – | |
Versorgungsaufwand2 | 616 | 372 | 401 | |
Gesamtvergütung | 2.801 | 1.594 | 1.589 | |
Maximalvergütung | 5.100 | 2.900 | 2.900 |
> 1 Die einjährige variable Vergütung von Herrn Becker enthält 50 T€ für die vorübergehend zusätzlich wahrgenommene Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung der KHS GmbH.
2 Dienstzeitaufwand gem. IAS 19
Den einzelnen Vorstandsmitgliedern sind weder im Geschäftsjahr 2022 noch für das Vorjahr von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder Leistungen zugesagt oder gewährt worden.
Den Vorstandsmitgliedern wurden für die reguläre Beendigung ihrer Tätigkeit und bei Erreichen der in den Altersversorgungszusagen festgelegten Altersgrenzen die in Tabelle 9 dargestellten Leistungen zugesagt:
Tabelle 9: Altersversorgungsleistungen
in € | Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls1,2,3 | Kapitalleistung bei Eintritt des Pensionsfalls (Garantiebetrag) | Zuführung zur Pensionsrückstellung | Barwert der Pensionsansprüche | |||
nach HGB | nach IFRS | nach HGB | nach IFRS | ||||
Groebler, Ordentliches Vorstandsmitglied 17.05.2021 bis 30.06.2021, Vorstandsvorsitzender seit 01.07.2021 | 2022 | 0 | 557.106 | 231.888 | 106.978 | 554.613 | 445.235 |
2021 | 0 | 214.570 | 322.725 | 338.257 | 322.725 | 338.257 | |
Becker, Finanzvorstand seit 01.02.2011 | 2022 | 357.835 | 753.880 | 1.651.384 | – 1.963.700 | 9.843.405 | 7.035.032 |
2021 | 352.547 | 542.524 | 1.057.561 | 191.801 | 8.192.021 | 8.998.732 | |
Kieckbusch, Personalvorstand seit 20.02.2013 | 2022 | 342.925 | 753.880 | 1.542.041 | – 2.025.531 | 8.784.520 | 6.015.067 |
2021 | 337.857 | 542.524 | 1.032.397 | 204.348 | 7.242.479 | 8.040.598 |
> 1 Jahresbezug bei Dienstzeit bis Alter 65 unter Einbeziehung einer gegen Vergütung übernommenen Versorgungszusage des Vorarbeitgebers.
2 Für Herrn Becker wurde eine Begrenzung auf 96 % der zugesagten Endrente des Geschäftsjahres 2018, Dynamisierung ab 2019 entsprechend Gruppenanpassungen Essener Verband vertraglich vereinbart.
3 Für Herrn Kieckbusch wurde eine Begrenzung auf 92 % der zugesagten Endrente des Geschäftsjahres 2018, Dynamisierung ab 2019 entsprechend Gruppenanpassungen Essener Verband vertraglich vereinbart.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund (Herr Becker und Herr Kieckbusch) bzw. ohne einen vom Vorstandsmitglied zu vertretenden Grund (Herr Groebler) haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf ihres Anstellungsvertrages; dieser Anspruch ist jedoch begrenzt auf den Wert von zwei durchschnittlichen Jahresgesamtvergütungen (feste Grundvergütung und variable Vergütung (Herr Becker und Herr Kieckbusch) bzw. auf die Gesamtvergütung einschließlich Nebenleistungen (Herr Groebler)). Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit aufgrund eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der Gesamtvergütung für die noch nicht abgelaufene Laufzeit ihres Anstellungsvertrages. Dieser Anspruch ist auf den Wert von drei durchschnittlichen Jahresgesamtvergütungen begrenzt, wobei in die Jahresgesamtvergütung die Gesamtvergütung einschließlich Nebenleistungen (Herr Becker und Herr Kieckbusch) bzw. die feste Grundvergütung und die variable Vergütung (Herr Groebler) einzubeziehen ist.
Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstandes |
> Die folgende Tabelle 10 enthält die den früheren Mitgliedern des Vorstands, die ihre Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre beendet haben, im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungen einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden ausschließlich lebenslang zu leistende Rentenzahlungen sowie Vergütungen für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandanten in Tochterunternehmen der Gesellschaft gewährt.
Tabelle 10: Gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstandes im Geschäftsjahr 2022 gem. § 162 AktG
Wolfgang Eging Vorstand Mannesmann 01.10.2003 bis 30.09.2014 | Prof. Dr.-Ing. Heinz-Jörg Fuhrmann Finanzvorstand 01.10.1996 bis 31.01.2011, Vorstandsvorsitzender 01.02.2011 bis 30.06.2021 | Heinz Groschke Vorstand Handel 01.01.2006 bis 30.09.2014 | Peter-Jürgen Schneider Vorstand Personal und Dienstleistungen 01.04.2003 bis 19.02.2013 | |||||
in € | in % | in € | in % | in € | in % | in € | in % | |
Aktien-Deferral 2019 | 0 | 0 % | 337.500 | 22 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % |
Performance Cash Award 2019 | 0 | 0 % | 450.000 | 30 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % |
Pensionszahlungen | 358.720 | 99 % | 736.920 | 48 % | 397.644 | 96 % | 140.019 | 100 % |
Aufsichtsratsvergütungen | 2.599 | 1 % | 0 | 0 % | 17.616 | 4 % | 0 | 0 % |
Gesamtvergütung | 361.319 | 100 % | 1.524.420 | 100 % | 415.261 | 100 % | 140.019 | 100 % |
>
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates | |
Das System zur Vergütung des Aufsichtsrates |
> Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält pro Geschäftsjahr ein Fixum von 60.000 €. Diese Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden das Doppelte und für den Vorsitzenden das Dreifache. Zudem bekommt jedes Mitglied für Ausschusstätigkeiten 5.000 €, jeder Ausschussvorsitzende und jedes Mitglied des Prüfungsausschusses 10.000 € sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 30.000 €. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dessen Stellvertreter wird eine Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht vergütet. Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden maximal zwei Mitgliedschaften in Ausschüssen vergütet. Pro Sitzungsteilnahme (auch im Wege einer Telefon- oder Videokonferenz) wird ein Sitzungsgeld von 500 € gezahlt; die Mitwirkung an einer kurzen fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung zu Einzelfragen gilt insoweit nicht als Sitzungsteilnahme.
Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder |
> Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten folgende Vergütungen sowie Sitzungsgelder:
Tabelle 11: Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022
Jahresbezug | ||||||||
Festvergütung | Vergütung für Ausschusstätigkeit | Sitzungsgeld | Gesamtvergütung | |||||
in € | in % | in € | in % | in € | in % | in € | ||
Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) | 2022 | 180.000 | 97 % | 0 | 0 % | 5.000 | 3 % | 185.000 |
2021 | 180.000 | 98 % | 0 | 0 % | 3.500 | 2 % | 183.500 | |
Dr. Hans-Jürgen Urban (stellvertretender Vorsitzender) | 2022 | 120.000 | 96 % | 0 | 0 % | 5.000 | 4 % | 125.000 |
2021 | 120.000 | 97 % | 0 | 0 % | 3.500 | 3 % | 123.500 | |
Konrad Ackermann | 2022 | 60.000 | 74 % | 15.000 | 19 % | 6.000 | 7 % | 81.000 |
2021 | 60.000 | 77 % | 15.000 | 19 % | 3.000 | 4 % | 78.000 | |
Manuel Bloemers (seit 01.07.2021) | 2022 | 60.000 | 75 % | 15.000 | 19 % | 5.000 | 6 % | 80.000 |
2021 | 30.000 | 80 % | 5.000 | 13 % | 2.500 | 7 % | 37.500 | |
Ulrike Brouzi | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 60.000 | 98 % | 0 | 0 % | 1.500 | 2 % | 61.500 | |
Annelie Buntenbach (bis 30.06.2021) | 2022 | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 |
2021 | 30.000 | 98 % | 0 | 0 % | 500 | 2 % | 30.500 | |
Hasan Cakir | 2022 | 60.000 | 80 % | 10.000 | 13 % | 5.000 | 7 % | 75.000 |
2021 | 60.000 | 83 % | 10.000 | 14 % | 2.500 | 3 % | 72.500 | |
Dr. Bernd Drouven | 2022 | 60.000 | 88 % | 5.000 | 7 % | 3.500 | 5 % | 68.500 |
2021 | 60.000 | 89 % | 5.000 | 7 % | 2.500 | 4 % | 67.500 | |
Roland Flach | 2022 | 60.000 | 79 % | 10.000 | 13 % | 5.500 | 7 % | 75.500 |
2021 | 60.000 | 82 % | 10.000 | 14 % | 3.000 | 4 % | 73.000 | |
Gabriele Handke | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 | |
Reinhold Hilbers | 2022 | 60.000 | 80 % | 10.000 | 13 % | 5.000 | 7 % | 75.000 |
2021 | 60.000 | 82 % | 10.000 | 14 % | 3.000 | 4 % | 73.000 | |
Norbert Keller | 2022 | 60.000 | 96 % | 0 | 0 % | 2.500 | 4 % | 62.500 |
2021 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 | |
Frank Klingebiel (seit 19.05.2021) | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 40.000 | 96 % | 0 | 0 % | 1.500 | 4 % | 41.500 | |
Prof. Dr. Susanne Knorre | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 | |
Dr. Dieter Köster (bis 30.06.2021) | 2022 | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 |
2021 | 30.000 | 98 % | 0 | 0 % | 500 | 2 % | 30.500 | |
Heinz Kreuzer | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 | |
Bernd Lauenroth (bis 30.06.2021) | 2022 | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 |
2021 | 30.000 | 79 % | 7.500 | 20 % | 500 | 1 % | 38.000 | |
Volker Mittelstädt | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 | |
Klaus Papenburg (seit 01.07.2021) | 2022 | 60.000 | 90 % | 3.333 | 5 % | 3.500 | 5 % | 66.833 |
2021 | 30.000 | 95 % | 0 | 0 % | 1.500 | 5 % | 31.500 | |
Anja Piel (seit 22.07.2021) | 2022 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 |
2021 | 30.000 | 95 % | 0 | 0 % | 1.500 | 5 % | 31.500 | |
Prof. Dr. Joachim Schindler | 2022 | 60.000 | 63 % | 30.000 | 31 % | 5.500 | 6 % | 95.500 |
2021 | 60.000 | 65 % | 30.000 | 32 % | 3.000 | 3 % | 93.000 | |
Christine Seemann | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 | |
Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer | 2022 | 60.000 | 90 % | 5.000 | 7 % | 2.000 | 3 % | 67.000 |
2021 | 60.000 | 89 % | 5.000 | 7 % | 2.500 | 4 % | 67.500 | |
Clemens Spiller | 2022 | 60.000 | 95 % | 0 | 0 % | 3.000 | 5 % | 63.000 |
2021 | 60.000 | 97 % | 0 | 0 % | 2.000 | 3 % | 62.000 | |
Dr. Werner Tegtmeier (bis 19.05.2021) | 2022 | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 | 0 % | 0 |
2021 | 25.000 | 98 % | 0 | 0 % | 500 | 2 % | 25.500 | |
Insgesamt | 2022 | 1.440.000 | 103.333 | 79.500 | 1.622.833 | |||
2021 | 1.445.000 | 97.500 | 51.000 | 1.593.500 |
> Darüber hinaus erhielten folgende Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen für Aufsichtsratsmandate bei Tochterunternehmen:
Tabelle 12: Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2022 bei Tochtergesellschaften
Jahresbezug | ||||||||
Festvergütung | Vergütung für Ausschusstätigkeit | Sitzungsgeld | Gesamt- ver- gütung | |||||
in € | in % | in € | in % | in € | in % | in € | ||
Konrad Ackermann | 2022 | 10.000 | 91 % | 0 | 0 % | 1.000 | 9 % | 11.000 |
(KHS) | 2021 | 10.000 | 93 % | 0 | 0 % | 750 | 7 % | 10.750 |
Hasan Cakir | 2022 | 8.000 | 94 % | 0 | 0 % | 500 | 6 % | 8.500 |
(SZFG) | 2021 | 8.000 | 95 % | 0 | 0 % | 400 | 5 % | 8.400 |
Roland Flach | 2022 | 10.000 | 91 % | 0 | 0 % | 1.000 | 9 % | 11.000 |
(KHS) | 2021 | 10.000 | 93 % | 0 | 0 % | 750 | 7 % | 10.750 |
Gabriele Handke | 2022 | 5.000 | 93 % | 0 | 0 % | 400 | 7 % | 5.400 |
(PTG) | 2021 | 5.000 | 93 % | 0 | 0 % | 400 | 7 % | 5.400 |
Norbert Keller | 2022 | 2.084 | 95 % | 0 | 0 % | 100 | 5 % | 2.184 |
(MPTDE) | 2021 | 5.000 | 94 % | 0 | 0 % | 300 | 6 % | 5.300 |
Volker Mittelstädt | 2022 | 7.500 | 95 % | 0 | 0 % | 400 | 5 % | 7.900 |
(ILG/MGB) | 2021 | 7.500 | 95 % | 0 | 0 % | 400 | 5 % | 7.900 |
Dr. Hans-Jürgen Urban | 2022 | 12.000 | 96 % | 0 | 0 % | 500 | 4 % | 12.500 |
(SZFG) | 2021 | 12.000 | 97 % | 0 | 0 % | 400 | 3 % | 12.400 |
Insgesamt | 2022 | 54.584 | 0 | 3.900 | 58.484 | |||
2021 | 57.500 | 0 | 3.400 | 60.900 |
> Die gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGS- UND ERTRAGSENTWICKLUNG
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentenbasis dar.
Die für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zugrunde gelegte Vergütung entspricht der in den jeweiligen Geschäftsjahren gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG und damit den Angaben in Tabellen 1 und 10 bzw. 11 und 12 dieses Berichts. Als Kennziffern für die Darstellung der Ertragsentwicklung wird neben der Entwicklung des Jahresüberschusses der Salzgitter AG zusätzlich das konsolidierte Konzern-Vorsteuerergebnis (EBT) herangezogen, das gleichzeitig auch Bemessungsgrundlage für die ökonomische Leistungskomponente des Jahresbonus ist. Für die Vergütungsentwicklung der Arbeitnehmer wurde auf die Stammbeschäftigten der in Deutschland ansässigen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns abgestellt. Die interne Vergleichsgruppe wird bewusst auf Deutschland beschränkt, weil hier mit rund 80 % der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter beschäftigt ist und im Zeitverlauf strukturelle Veränderungen im Anteil der ausländischen Beschäftigten an der Gesamtbelegschaft die Aussagekraft einer weltweit vergleichenden Darstellung beeinträchtigen würde.
In Tabelle 13 ist ein Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes mit der Ertragsentwicklung der Salzgitter AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentenbasis gegenüber dem Vorjahr dargestellt. Tabelle 14 gibt diesen Vergleich für die Mitglieder des Aufsichtsrates wieder.
Tabelle 13: Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Vorstandes (jeweils Veränderung ggü. Vorjahr)
2022 | 2021 | |
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstandes | ||
Groebler | 31 % | (Anstellungsbeginn 2021) |
Becker | 55 % | 37 % |
Kieckbusch | 51 % | 29 % |
Frühere Mitglieder des Vorstandes | ||
Eging | 2 % | – 2 % |
Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann | – 16 % | 27 % |
Groschke | 1 % | – 1 % |
Schneider | 2 % | 0 % |
Ertragsentwicklung | ||
Jahresergebnis SZAG (HGB) | 23 % | (Turnaround 2021 ggü. 2020) |
Ergebnis vor Steuern (EBT) Salzgitter-Konzern (IFRS) | 76 % | (Turnaround 2021 ggü. 2020) |
Arbeitnehmer | ||
Stammbeschäftigte Inland | 6 % | 12 % |
> Die Erhöhung der dem Vorstandsvorsitzenden Groebler im Geschäftsjahr 2022 gewährten und geschuldeten Vergütung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Herr Groebler dem Vorstand erst seit dem 17. Mai 2021 angehört und die Vergütung in 2021 insofern nur zeitratierlich gewährt wurde. Der Anstieg der den beiden Vorstandsmitgliedern Becker und Kieckbusch gewährten und geschuldeten Vergütung ist neben der Erhöhung der Festvergütung insbesondere darauf zurückzuführen, dass die im Geschäftsjahr 2019 erstmals gewährten mehrjährigen Vergütungsbestandteile Aktien-Deferral und Performance Cash Award mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022 gewährt und geschuldet wurden. Da diese langfristigen Vergütungselemente erst mit dem aktuell gültigen Vorstandsvergütungssystem im Geschäftsjahr 2019 eingeführt worden waren, wurde im Geschäftsjahr 2021 noch keine mehrjährige variable Vergütung gewährt und geschuldet. Bei Herrn Becker wirkt im Geschäftsjahr 2022 im Übrigen die temporäre Gewährung einer zusätzlichen Vergütung in Höhe von 120 T€ (2021: 60 T€) für die Übernahme der Leitung des Geschäftsbereichs Stahlverarbeitung vergütungserhöhend. Der deutliche Anstieg der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung des Geschäftsjahres 2022 gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 ist im Wesentlichen auf den ergebnisbedingt erneut deutlichen Anstieg der für das Geschäftsjahr 2022 geschuldeten erfolgsabhängigen Vergütung, spürbare Tariferhöhungen sowie die freiwillige Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 € je Mitarbeiter zurückzuführen.
Tabelle 14: Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder des Aufsichtsrates (jeweils Veränderung ggü. Vorjahr)
2022 | 2021 | |
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrates | ||
Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) | 1 % | 5 % |
Dr. Hans-Jürgen Urban (stellvertretender Vorsitzender) | 1 % | 6 % |
Konrad Ackermann | 4 % | 4 % |
Manuel Bloemers (seit 01.07.2021) | 113 % | (Beginn 2021) |
Ulrike Brouzi | 2 % | 6 % |
Hasan Cakir | 3 % | 4 % |
Dr. Bernd Drouven | 1 % | 8 % |
Roland Flach | 3 % | 5 % |
Gabriele Handke | 1 % | 6 % |
Reinhold Hilbers | 3 % | 5 % |
Norbert Keller | – 4 % | 8 % |
Frank Klingebiel (seit 19.05.2021) | 52 % | (Beginn 2021) |
Prof. Dr. Susanne Knorre | 2 % | 6 % |
Heinz Kreuzer | 2 % | 6 % |
Volker Mittelstädt | 1 % | 6 % |
Klaus Papenburg (seit 01.07.2021) | 112 % | (Beginn 2021) |
Anja Piel (seit 22.07.2021) | 97 % | (Beginn 2021) |
Prof. Dr. Joachim Schindler | 3 % | 5 % |
Christine Seemann | 2 % | 6 % |
Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer | – 1 % | 7 % |
Clemens Spiller | 2 % | 6 % |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrates | ||
Annelie Buntenbach (bis 30.06.2021) | – | – 48 % |
Dr. Dieter Köster (bis 30.06.2021) | – | – 47 % |
Bernd Lauenroth (bis 30.06.2021) | – | – 49 % |
Dr. Werner Tegtmeier (bis 19.05.2021) | – | – 56 % |
Ertragsentwicklung | ||
Jahresergebnis SZAG (HGB) | 23 % | (Turnaround 2021) |
Ergebnis vor Steuern (EBT) Salzgitter-Konzern (IFRS) | 76 % | (Turnaround 2021) |
Arbeitnehmer | ||
Stammbeschäftigte Inland | 6 % | 12 % |
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Salzgitter, 23. März 2023
Gunnar Groebler Vorsitzender des Vorstands | Burkhard Becker Mitglied des Vorstands Finanzen | Heinz-Gerhard Wente Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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II. | Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 7.1 Ulrike Brouzi Vorstand der DZ Bank AG Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1965 Nationalität: deutsch Geschlecht: weiblich Aufsichtsratsmitglied seit 23. Mai 2013 Ausbildung: Studium der Wirtschaftsmathematik an der Universität Augsburg Dipl. Math. oec Beruflicher Werdegang: 1990-2007 Bayern LB (diverse Tätigkeiten) 2008-2010 NORD/LB Leitung Risikocontrolling 2010-2012 NORD/LB Generalbevollmächtigte Financial Markets 2012-2018 Mitglied des Vorstands NORD/LB (CFO/COO) Seit 09/2018 Mitglied des Vorstands DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt (CFO seit 01/2019) Sonstige Tätigkeiten: Keine 7.2 Dr. Bernd Drouven Vorstandsvorsitzender der Aurubis AG i. R. Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1955 Nationalität: deutsch Geschlecht: männlich Aufsichtsratsmitglied seit 24. Mai 2018 Ausbildung: Studium der Metallhüttenkunde und Elektrometallurgie an der RWTH Aachen Promotion an der Carnegie-Mellon University in Pittsburgh (Pennsylvania, USA) Beruflicher Werdegang: 1982-1987 Abteilungsleiter der Preussag AG Metall 1987-1988 General Manager IC Metals Division Singapur der Degussa AG 1988-1991 Geschäftsführer der Demetron Gesellschaft für Elektronikwerkstoffe mbH (Konzerngesellschaft der Degussa AG) 1991-1998 Geschäftsführer der Leybold Materials GmbH (Konzerngesellschaft der Degussa AG) 1995-1997 Head of Business Unit Materials von Balzers and Leybold 1998-2000 Mitglied des Vorstands der Possehl Besi Electronics N.V. 2000-2001 Vorstandsvorsitzender der Possehl Besi Electronics N.V. 2001-2003 Geschäftsführer der Spiess-Urania Chemicals GmbH 2004-2005 Vice President Strategic Planning/International Affairs der Norddeutsche Affinerie AG (heute Aurubis AG) 2006-2008 Finanzvorstand der Norddeutsche Affinerie AG (heute Aurubis AG) 2008-2011 Vorstandsvorsitzender der Aurubis AG 2013-2014 Mitglied des Aufsichtsrates der Aurubis AG 2014-2015 Vorstandsvorsitzender der Aurubis AG 2015-2018 Mitglied des Aufsichtsrates der Aurubis AG Sonstige Tätigkeiten: Keine 7.3 Karin Hardekopf Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1965 Nationalität: deutsch Geschlecht: weiblich Aufsichtsratsmitglied seit 1. Januar 2023 Ausbildung: 1984-1986 Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Vereins- und Westbank AG, Hannover 1986-1991 Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Bayreuth und Passau mit Abschluss Diplomkauffrau Beruflicher Werdegang: 01.01.1992 Geschäftsführerin der GP Günter Papenburg GmbH Seit 30.08.1995 Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG Sonstige Tätigkeiten: Wirtschaftsbeirat der Nord LB, Hannover Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Salzgitter Aktiengesellschaft Frau Hardekopf ist Mitglied des Vorstandes der GP Günter Papenburg AG, Hannover, sowie Tochter des Mehrheitsgesellschafters dieser Gesellschaft, die über 25 % der Stimmrechte (Stand der letzten Hauptversammlung am 2. Juni 2022) an der Salzgitter Aktiengesellschaft hält. 7.4 Gerald Heere Niedersächsischer Minister für Finanzen Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1979 Nationalität: deutsch Geschlecht: männlich Aufsichtsratsmitglied seit 3. Januar 2023 Ausbildung: 2005 Magisterstudium an der Technischen Universität Braunschweig mit Hauptfach Politikwissenschaft und den Nebenfächern Geschichte und Informatik Beruflicher Werdegang: 2005-2006 Freier Referent der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag 2006-2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen und Vergleichende Regierungslehre, Institut für Sozialwissenschaften, TU Braunschweig 2012-2013 Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen und Vergleichende Regierungslehre, Institut für Sozialwissenschaften, TU Braunschweig 2013-2017 Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags – Mitglied im Fraktionsvorstand (ab Mai 2015) 2019 freiberuflicher Politikwissenschaftler 2019-2021 Leiter des Senatorenbüros – Der Senator für Finanzen, Freie Hansestadt Bremen 2021-2022 Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags Sonstige Tätigkeiten: keine Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Salzgitter Aktiengesellschaft Herr Heere ist seit November 2022 Niedersächsischer Minister für Finanzen. Das Land Niedersachsen ist alleinige Gesellschafterin der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, die ca. 26,5 % der Stimmrechte (Stand der letzten Hauptversammlung am 2. Juni 2022) an der Salzgitter Aktiengesellschaft hält. 7.5 Prof. Dr. Susanne Knorre Unternehmensberaterin Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1961 Nationalität: deutsch Geschlecht: weiblich Aufsichtsratsmitglied seit 24. Mai 2018 Ausbildung: Studium der Politischen Wissenschaften und der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Hamburg und Basel Abschluss: Dipl.-Politologin, Staatsexamen für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst Promotion an der Universität Hamburg Beruflicher Werdegang: 1988-1991 Grundsatzreferentin Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz 1991-1994 Leiterin des Ministerbüros im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz 1994 Preussag AG, Assistentin der Vorstandsvorsitzenden 1998-2000 Leiterin der Konzernkommunikation der Preussag AG 2000-2003 Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Niedersachsen, Hannover 2002-2015 verschiedene Lehraufträge Universität Hannover, Hochschule Luzern, University of Cape Town, Universität Hildesheim, Quadriga Hochschule Berlin 2003-2005 Geschäftsführerin der GROTE&KNORRE GmbH und Management Partner der Weber Shandwick Kommunikationsberatung Seit 2005 selbstständige Unternehmensberaterin Seit 2007 nebenberufliche Professorin für Kommunikationsmanagement an der Hochschule Osnabrück Sonstige Tätigkeiten: Keine 7.6 Heinz Kreuzer Vorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH i. R. Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1954 Nationalität: deutsch Geschlecht: männlich Aufsichtsratsmitglied seit 24. Mai 2018 Ausbildung: Studium der Mathematik, Physik und Informatik an der Universität Bonn Abschluss: Diplom-Mathematiker Beruflicher Werdegang: 1981 Organisationsassistent bei Kodak AG, Stuttgart 1983 Gruppenleiter „Datenadministration“ der Württembergischen Feuerversicherung AG, Stuttgart 1987 Manager Systems Development der Dun & Bradstreet Schimmelpfeng GmbH, Frankfurt 1988 zusätzliche Verantwortung für die Abteilung Technical Services 1989 Abteilungsdirektor Informatik der Helvetia Versicherungen, Frankfurt 1992 Ressortleiter Information und Mitglied der Geschäftsleitung der Helvetia Direktion für Deutschland 1995 Direktor Informationssysteme der TUI GmbH & Co. KG, Hannover 1997 Geschäftsführer der TUI InfoTec GmbH 1999 Sprecher der Geschäftsführung TUI InfoTec GmbH, gleichzeitig Sprecher der Geschäftsführung Preussag Systemhaus GmbH 2000 Chief Information Officer (CIO) der Preussag AG (inzwischen TUI AG) 2003 zusätzlich Director Group Contracting der TUI AG 2007–2018 Vorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH 2020–2021 Vorsitzender des Vorstands eves_information technology AG, Braunschweig Sonstige Tätigkeiten: Lehrauftrag an der Hochschule Osnabrück „Führung in einer digitalen Wirtschaft“ 7.7 Klaus Papenburg Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1970 Nationalität: deutsch Geschlecht: männlich Aufsichtsratsmitglied seit 1. Juli 2021 Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau zum Diplom-Kaufmann Beruflicher Werdegang: Seit 1998 Geschäftsführer diverser Unternehmen der GP Günter Papenburg AG 1999–2019 Mitglied im Aufsichtsrat der GP Günter Papenburg AG Seit 2019 Mitglied des Vorstands der GP Günter Papenburg AG Sonstige Tätigkeiten: keine Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der Salzgitter Aktiengesellschaft Herr Papenburg ist Mitglied des Vorstandes der GP Günter Papenburg AG, Hannover, sowie Sohn des Mehrheitsgesellschafters dieser Gesellschaft, die über 25 % der Stimmrechte (Stand der letzten Hauptversammlung am 2. Juni 2022) an der Salzgitter Aktiengesellschaft hält. 7.8 Prof. Dr. Joachim Schindler Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1957 Nationalität: deutsch Geschlecht: männlich Aufsichtsratsmitglied seit 24. November 2017 Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre in Würzburg und Köln / Dipl.-Kfm. Dr. rer. pol., FernUniversität Hagen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Beruflicher Werdegang: 1982-1989 Mittelständische Wirtschaftsprüfer-Praxis 1989-2015 KPMG AG (Köln, London, Berlin)
> 2015-2019 Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis Sonstige Tätigkeiten: Keine 7.9 Heinz-Gerhard Wente Mitglied des Vorstands der Continental AG i. R. Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1951 Nationalität: deutsch Geschlecht: männlich Aufsichtsratsmitglied seit 16. September 2015, Vorsitzender seit 2016 Ausbildung: Kaufmännische Lehre bei der Continental AG Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hannover und Göttingen / Dipl.-Kfm. Beruflicher Werdegang: 1978 Beginn bei Continental im Industrial Engineering, später verschiedene Aufgaben im Marketing-/Controllingbereich 1993 Mitglied der Geschäftsführung der ContiTech Antriebssysteme GmbH 1998 Vorsitzender der Geschäftsführung der ContiTech Antriebssysteme GmbH 2000 Vorsitzender der Geschäftsführung ContiTech Vibration Control GmbH 2001-2008 Leitung des Geschäftsbereichs ContiTech Fluid Technology 2007 Mitglied des Vorstands der Continental AG als Personalvorstand und Arbeitsdirektor 2008 Zusätzlich Vorsitzender des Vorstands der ContiTech AG und Leiter dieses Unternehmensbereichs des Continental-Konzerns 2011 Nach Abgabe der Personal-Vorstandsfunktion neben der Leitung der Division ContiTech Verantwortung für den Konzerneinkauf der Continental AG 2015 Ausscheiden aus dem Vorstand der Continental AG nach Ablauf des Vertrages Sonstige Tätigkeiten: Keine 7.10 Dr. Susanna Zapreva-Hennerbichler Vorstandsvorsitzende enercity AG Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1973 Nationalität: österreichisch Geschlecht: weiblich bislang kein Mitglied des Aufsichtsrats Ausbildung: Diplomstudium Elektrotechnik an der Technischen Universität Wien Doktorratsstudium der technischen Wissenschaften Diplomstudium Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien Beruflicher Werdegang: 1997-2001 Universitätsassistentin an der Technischen Universität Wien und selbständige Beratungstätigkeit 2001-2011 Wienstrom GmbH 2010-2016 Wien Energie GmbH (Geschäftsführerin) 2016 bis dato enercity AG (Vorstandsvorsitzende) Sonstige Tätigkeiten: Vorsitzende der Regierungskommission der Landesregierung Niedersachsen Mitglied des Wasserstoffrats der deutschen Bundesregierung Vorstandsmitglied im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Präsidiums- und Vorstandsmitglied im Verband kommunaler Unternehmen 7.11 Frank Klingebiel Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter Persönliche Daten: Geburtsjahr: 1964 Nationalität: deutsch Geschlecht: männlich Aufsichtsratsmitglied seit 19. Mai 2021 Ausbildung: Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in der Bundesvermögensverwaltung; Fachhochschulabschluss: Diplom-Finanzwirt Beruflicher Werdegang: 1987–1988 Bundesvermögensamt Soltau (Liegenschaften) 1988–1989 Grundwehrdienst 1989–1994 Landkreis Goslar (Personalwesen und Kommunalaufsicht) 1994–1997 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (Eich- und Messwesen, öffentliches Preisrecht) 1997–2006 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Oberste Finanzaufsicht über Landkreise und kreisfreie Städte, Verwaltung des Bedarfszuweisungsfonds von 100 Mio. EUR/Jahr nach dem Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz) Seit 2006 Hauptamtlicher Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Salzgitter Sonstige Tätigkeiten: Mitglied im Präsidium der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST) Mitglied in verschiedenen Verbandsgremien, Stiftungsgremien und regionalen Beiräten |
>
C. | Anmeldung und weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung |
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1. | Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 18. Mai 2023 unter der Adresse
> Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nicht berechtigt. Die Aktionäre können die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises durch ihr depotführendes Institut vornehmen lassen; dazu ist das Institut rechtzeitig mit der Anmeldung zu beauftragen. Das Institut übernimmt die erforderliche Anmeldung und bestätigt der oben genannten Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz. Die angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, empfehlen wir, die Anmeldung möglichst frühzeitig vorzunehmen. Die Eintrittskarte enthält die Angaben, die für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts benötigt werden. | ||||||||||||||||||||||
2. | Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte Für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, besteht die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte auszuüben, was im Folgenden näher erläutert wird. Damit in der Hauptversammlung ein hoher Anteil des Grundkapitals vertreten ist, möchten wir diese Aktionäre bitten, das Stimmrecht durch Nutzung von einer der nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten auszuüben.
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3. | Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 AktG
> | ||||||||||||||||||||||
4. | Veröffentlichungen auf der Internetseite Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind unter der Internetadresse
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5. | Hinweise zum Datenschutz Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmacht. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
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6. | Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte jeweils 60.097.000. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Von den 60.097.000 Stück Aktien entfallen zu diesem Zeitpunkt 6.009.700 Stück auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. |
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Salzgitter Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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