Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
28.03.2023 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz
FN 102999 w, ISIN AT0000946652
(âGesellschaftâ)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am
Donnerstag, dem 27. April 2023, um 10:00 Uhr, in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 (âStadthalleâ).
I. TAGESORDNUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemÀà § 108 Absatz 3 und 4 AktG spÀtestens ab 6. April 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung zugÀnglich:
Jahresfinanzbericht 2022, darin enthalten
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- nichtfinanzielle ErklÀrung,
- Gewinnverwendungsvorschlag,
- Bericht des Aufsichtsrats 2022,
- VergĂŒtungsbericht 2022,
- BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 â 12,
- Lebenslauf Mag. Sonja Zimmermann,
- § 87 (2) AktG ErklÀrung,
- Satzung im Ănderungsmodus,
- Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter,
- Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
- Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht an den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter,
- vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 24. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss.
(i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemÀà § 14 Absatz 3 genĂŒgen lĂ€sst
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
(DepotbestÀtigungen bitte im Format PDF)
(ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben)
Die AktionĂ€re werden gebeten sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem MitgliedÂstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):
- Angaben ĂŒber den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird,
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000946652 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer),
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
IdentitÀtsnachweis
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Absatz 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werÂden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.
FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben)
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 26. April 2023, 12:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren AktionĂ€ren an, ihr Stimmrecht durch einen unabhĂ€ngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter ausĂŒben zu lassen. Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., wird bei der Hauptversammlung als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter zur VerfĂŒgung stehen und diese AktionĂ€re vertreten. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft getragen. SĂ€mtliche ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die DepotbestĂ€tigung oder Portokosten, hat der AktionĂ€r zu tragen.
FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung spĂ€testens ab dem 6. April 2023 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht (spĂ€testens bis 26. April 2023, 12:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 Per E-Mail oberhammer.sbo@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) |
>Im Falle der BevollmĂ€chtigung ĂŒbt Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., das Stimmrecht ausschlieĂlich auf der Grundlage der von dem AktionĂ€r erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der BevollmĂ€chtigte fĂŒr die BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden BeschlussvorschlÀge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.sbo.at/hauptversammlung veröffentlicht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG
AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser HauptverÂsammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 6. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausÂschlieĂlich an die Adresse SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, HauptstraĂe 2, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse m.scheiber@sbo.co.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Ăbermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbeÂdingt ISIN AT0000946652 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseiÂgenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die anÂtragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor AntragstelÂlung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieÂben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbeÂstĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhÂrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.
2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jeÂdem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen InterÂnetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€tesÂtens am 18. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, HauptstraĂe 2, oder per E-Mail: m.scheiber@sbo.co.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Absatz 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigÂnete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€Ârung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutÂscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Absatz 2 AktG.
Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhÂrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.
3. Angaben gem § 110 Absatz 2 S 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 6. âWahl in den Aufsichtsratâ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemÀà § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
§ 10 Absatz 1 der Satzung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier bis sechs von der Hauptversammlung bestellten Mitgliedern besteht.
Mitgeteilt wird, dass vom Betriebsrat keine Mitglieder in den Aufsichtsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandt wurden und daher eine Angabe, ob ein Widerspruch gemÀà § 86 Absatz 9 AktG erklÀrt wurde, entfÀllt.
Der Aufsichtsrat der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft besteht derzeit aus fĂŒnf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertretern).
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unterÂliegt derzeit nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Absatz 7 AktG und es besteht keine Verpflichtung, das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Absatz 7 AktG zu erfĂŒllen, da bei Wahl einer Person in den Aufsichtsrat auch nach der Hauptversammlung der Aufsichtsrat nur aus fĂŒnf Kapitalvertretern besteht.
Von den fĂŒnf Kapitalvertretern sind drei MĂ€nner und zwei Frauen. Das MindestanteilsÂgebot gemÀà § 86 Absatz 7 AktG wurde schon bisher erfĂŒllt.
4. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines TagesÂordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen eiÂnen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den VorÂstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 2630 Ternitz, HauptstraĂe 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail an vorstand@sbo.co.at ĂŒbermittelt werÂden.
5. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der TagesordÂnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemÀà Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Absatz 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein AktionĂ€rsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. âWahl in den Aufsichtsratâ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von AktionĂ€ren, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 18. April 2023 in der oben angefĂŒhrten Weise (Punkt V Absatz 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem WahlvorÂschlag ist die ErklĂ€rung gemÀà § 87 Absatz 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmÂstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden.
Hinsichtlich der Angaben gemÀà § 110 Absatz 2 Satz 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG wird auf die AusfĂŒhrungen zu Punkt V Absatz 3 verwiesen.
6. Information auf der Internetseite
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.sbo.at/hauptversammlung zugĂ€nglich.
7. Information zum Datenschutz der AktionÀre
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft verarÂbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemÀà § 10a Absatz 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermögliÂchen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die Vorbereitung, DurchfĂŒhrung, Nachbearbeitung sowie fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren VerÂtretern an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO.
FĂŒr die Verarbeitung ist die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. SCHOELLER-BLECKÂMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer DienstleisÂtungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken, ZĂ€hlservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich nach Weisung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft mit diesen DienstleisÂtungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€re bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzuÂreichen (§ 120 AktG).
Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien und ĂberÂnahÂmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. SoÂfern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit GerichtsverfahÂren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerÂjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger BeÂenÂdigung fĂŒhren.
Jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, WiderÂspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte könÂnen AktionĂ€re gegenĂŒber der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse compliance@sbo.co.at oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Group Compliance Management
2630 Ternitz, HauptstraĂe 2
Tel: +43 2630 315 â 0
Zudem steht den AktionÀren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unter www.sbo.at/privacypolicy zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das GrundkaÂpital der Gesellschaft EUR 16.000.000,– und ist zerlegt in 16.000.000 auf Inhaber lauÂtende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,–.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.729.365 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 270.635 eigene Aktien. Aus diesen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht.
Eine VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt gegeben.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Ternitz, im MĂ€rz 2023
Der Vorstand
28.03.2023 CET/CEST