Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
28.03.2023 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft

Ternitz

FN 102999 w, ISIN AT0000946652

(„Gesellschaft“)

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am

Donnerstag, dem 27. April 2023, um 10:00 Uhr, in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2 („Stadthalle“).

I. TAGESORDNUNG

  • Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemĂ€ĂŸ UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemĂ€ĂŸ IFRS samt Konzernanhang und –lagebericht samt nichtfinanzieller ErklĂ€rung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2022 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023
  • Wahl in den Aufsichtsrat
  • Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  • Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 2 „Gegenstand des Unternehmens“
  • Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 4 „Veröffentlichungen“
  • Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 7 „Berichte an den Aufsichtsrat“
  • Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 14 „Hauptversammlung – Einberufung – Fernteilnahme“
  • II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

    Insbesondere folgende Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Absatz 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 6. April 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung zugĂ€nglich:

    Jahresfinanzbericht 2022, darin enthalten
    • Jahresabschluss mit Lagebericht,
    • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
    • nichtfinanzielle ErklĂ€rung,
    Corporate Governance-Bericht 2022,
    • Gewinnverwendungsvorschlag,
    • Bericht des Aufsichtsrats 2022,
    • VergĂŒtungsbericht 2022,
    • BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 12,
    • Lebenslauf Mag. Sonja Zimmermann,
    • § 87 (2) AktG ErklĂ€rung,
    • Satzung im Änderungsmodus,
    • Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
    • Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter,
    • Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
    • Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht an den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter,
    • vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.
    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 24. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss.

    (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 14 Absatz 3 genĂŒgen lĂ€sst

    Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

    Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
    (DepotbestÀtigungen bitte im Format PDF)

    (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform

    Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
    EQUIPMENT Aktiengesellschaft
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

    Per SWIFT GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599,
    unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben)

    Die AktionĂ€re werden gebeten sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen.

    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

    DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

    Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):

    • Angaben ĂŒber den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code),
    • Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird,
    • Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000946652 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer),
    • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw eine sonstige Bezeichnung,
    • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.
    Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 17. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

    Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    IdentitÀtsnachweis

    SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

    Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

    Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

    IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

    Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt.

    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Absatz 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt wer­den können.

    Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.

    FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

    Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
    EQUIPMENT Aktiengesellschaft
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

    Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

    Per E-Mail anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
    (Vollmachten bitte im Format PDF)

    Per SWIFT GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599,
    unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben)

    Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

    Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 26. April 2023, 12:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden.

    Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

    Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.

    Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

    AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

    UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter

    Als besonderen Service bieten wir unseren AktionĂ€ren an, ihr Stimmrecht durch einen unabhĂ€ngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter ausĂŒben zu lassen. Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., wird bei der Hauptversammlung als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter zur VerfĂŒgung stehen und diese AktionĂ€re vertreten. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft getragen. SĂ€mtliche ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die DepotbestĂ€tigung oder Portokosten, hat der AktionĂ€r zu tragen.

    FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung spĂ€testens ab dem 6. April 2023 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht (spĂ€testens bis 26. April 2023, 12:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

    Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
    EQUIPMENT Aktiengesellschaft
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

    Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

    Per E-Mail oberhammer.sbo@hauptversammlung.at
    (Vollmachten bitte im Format PDF)

    >Im Falle der BevollmĂ€chtigung ĂŒbt Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem AktionĂ€r erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der BevollmĂ€chtigte fĂŒr die BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt.

    Die zur Abstimmung gelangenden BeschlussvorschlÀge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.sbo.at/hauptversammlung veröffentlicht.

    V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG

    AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 6. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft aus­schließlich an die Adresse SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse m.scheiber@sbo.co.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbe­dingt ISIN AT0000946652 im Text anzugeben ist.

    Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rsei­genschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die an­tragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sie­ben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die Depotbe­stĂ€tigung wird auf die AusfĂŒh­rungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.

    2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG

    AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Inter­netseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€tes­tens am 18. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per E-Mail: m.scheiber@sbo.co.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Absatz 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeig­nete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklÀ­rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deut­scher Sprache abgefasst sein.

    Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Absatz 2 AktG.

    Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒh­rungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.

    3. Angaben gem § 110 Absatz 2 S 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG

    Zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

    § 10 Absatz 1 der Satzung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier bis sechs von der Hauptversammlung bestellten Mitgliedern besteht.

    Mitgeteilt wird, dass vom Betriebsrat keine Mitglieder in den Aufsichtsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandt wurden und daher eine Angabe, ob ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Absatz 9 AktG erklĂ€rt wurde, entfĂ€llt.

    Der Aufsichtsrat der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft besteht derzeit aus fĂŒnf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertretern).

    SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unter­liegt derzeit nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Absatz 7 AktG und es besteht keine Verpflichtung, das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Absatz 7 AktG zu erfĂŒllen, da bei Wahl einer Person in den Aufsichtsrat auch nach der Hauptversammlung der Aufsichtsrat nur aus fĂŒnf Kapitalvertretern besteht.

    Von den fĂŒnf Kapitalvertretern sind drei MĂ€nner und zwei Frauen. Das Mindestanteils­gebot gemĂ€ĂŸ § 86 Absatz 7 AktG wurde schon bisher erfĂŒllt.

    4. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG

    Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

    Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

    Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela Scheiber, oder per E-Mail an vorstand@sbo.co.at ĂŒbermittelt wer­den.

    5. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

    Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemĂ€ĂŸ Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Absatz 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    Ein AktionĂ€rsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahl in den Aufsichtsrat“ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von AktionĂ€ren, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 18. April 2023 in der oben angefĂŒhrten Weise (Punkt V Absatz 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvor­schlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Absatz 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle Um­stĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden.

    Hinsichtlich der Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Absatz 2 Satz 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG wird auf die AusfĂŒhrungen zu Punkt V Absatz 3 verwiesen.

    6. Information auf der Internetseite

    Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.sbo.at/hauptversammlung zugĂ€nglich.

    7. Information zum Datenschutz der AktionÀre

    SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft verar­beitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Absatz 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermögli­chen.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die Vorbereitung, DurchfĂŒhrung, Nachbearbeitung sowie fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Ver­tretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO.

    FĂŒr die Verarbeitung ist die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. SCHOELLER-BLECK­MANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer Dienstleis­tungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken, ZĂ€hlservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleis­tungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

    Nimmt ein AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionÀre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzu­reichen (§ 120 AktG).

    Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien und Über­nah­merecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. So­fern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfah­ren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der Ver­jĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Be­en­digung fĂŒhren.

    Jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Wider­spruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte kön­nen AktionĂ€re gegenĂŒber der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse compliance@sbo.co.at oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

    SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft

    Group Compliance Management

    2630 Ternitz, Hauptstraße 2

    Tel: +43 2630 315 – 0

    Zudem steht den AktionÀren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unter www.sbo.at/privacypolicy zu finden.

    VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundka­pital der Gesellschaft EUR 16.000.000,– und ist zerlegt in 16.000.000 auf Inhaber lau­tende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,–.

    Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.729.365 Stimmrechte.

    Die Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 270.635 eigene Aktien. Aus diesen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht.

    Eine VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt gegeben.

    Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    Ternitz, im MĂ€rz 2023
    Der Vorstand


    28.03.2023 CET/CEST

    Veröffentlicht am 28.03.2023

    Aktuelle Research Artikel

    Alle Anzeigen

    Melden Sie sich fĂŒr unseren Newsletter an
    und erhalten Sie die neuesten Aktienanalysen in ihrer Inbox

     Ja, ich möchte den Newsletter abonnieren!*
    * Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer DatenschutzerklÀrung

    Aktuelle News

    alle anzeigen