STRABAG SE: Einberufung der 19. Ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRABAG SE: Einberufung der 19. Ordentlichen Hauptversammlung
17.05.2023 / 09:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur

19. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE

am Freitag, dem 16.6.2023, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),

im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1, Veranstaltungssaal 0.1.
Nach PrĂŒfung und Evaluierung der aktuellen Gesundheitslage hat der Vorstand der Gesellschaft entschieden, die diesjĂ€hrige Ordentliche Hauptversammlung wieder als PrĂ€senzversammlung durchzufĂŒhren.

In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Teilnahme ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der Ordentlichen Hauptversammlung geltenden gesetzlichen COVID-Schutzmaßnahmen (wie beispielsweise Maskenpflicht oder PCR-Nachweis) möglich sein wird.

I. TAGESORDNUNG

  • Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023
  • Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr Vorstand und Aufsichtsrat fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022
  • Beschlussfassung ĂŒber die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln, Beschlussfassungen ĂŒber ordentliche Herabsetzungen des Grundkapitals der Gesellschaft und Beschlussfassung ĂŒber die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen, und zwar

    a) Beschlussfassung ĂŒber die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 1.900.000.000,00 der im Jahresabschluss zum 31.12.2022 ausgewiesenen gebundenen RĂŒcklagen ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemĂ€ĂŸ §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz);

    b) Beschlussfassung ĂŒber die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 996.620.004,30 gemĂ€ĂŸ §§ 175 ff Aktiengesetz zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene RĂŒcklagen mit Reduktion des auf die einzelne StĂŒckaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien);

    c) Beschlussfassung ĂŒber die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 903.379.995,70 zum Zweck der RĂŒckzahlung eines Teils des Grundkapitals nach den Vorschriften ĂŒber die ordentliche Kapitalherabsetzung gemĂ€ĂŸ §§ 175 ff Aktiengesetz mit Reduktion des auf die einzelne StĂŒckaktie entfallenden anteiligen Betrags am Grundkapital (ohne Zusammenlegung von Aktien);

    d) Beschlussfassung ĂŒber die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ § 150 ff AktG um bis zu EUR 24.955.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.955.248 neuen auf den Inhaber lautenden StĂŒckaktien mit Sacheinlagen aufzubringen im Wege des Verzichts von AktionĂ€ren auf AusschĂŒttungsforderungen aus der Kapitalherabsetzung (Punkt c)).
  • II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

    Insbesondere folgende Unterlagen sind spÀtestens ab 26.5.2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com zugÀnglich:
    • Jahresabschluss mit Lagebericht
    • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
    • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
    • Konsolidierter Bericht ĂŒber Zahlungen an staatliche Stellen
    • Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht
    • Vorschlag fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns
    • Bericht des Aufsichtsrats
    jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022;
    • BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands
    • BeschlussvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats
    • VergĂŒtungsbericht fĂŒr den Vorstand und den Aufsichtsrat
    • Bericht des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz zu Punkt 7 a) der Tagesordnung, der auch auf die Beschlussfassungen zur ordentlichen Herabsetzung des Grundkapitals gemĂ€ĂŸ Punkt 7 b) und Punkt 7 c) der Tagesordnung sowie zur ordentlichen Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen gemĂ€ĂŸ Punkt 7 d) der Tagesordnung Bezug nimmt
    • Bericht des AbschlussprĂŒfers KPMG Austria GmbH WirtschaftsprĂŒfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zu Punkt 7 a) der Tagesordnung ĂŒber die unabhĂ€ngige PrĂŒfung des Berichts des Vorstands, ob der Vorschlag fĂŒr die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln den gesetzlichen Bestimmungen gemĂ€ĂŸ § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz entspricht
    • Bericht des Aufsichtsrats zu Punkt 7 a) der Tagesordnung
    • Gutachten der Deloitte Financial Advisory GmbH zum Unternehmenswert der Gesellschaft mit Bewertungsstichtag zum 16.6.2023 (Fassung mit Bedachtnahme auf Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft entsprechend § 118 Abs 3 AktG)
    • Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht
    • Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter
    • Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht
    • Frageformular
    • vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung
    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 6.6.2023 (Nachweisstichtag).

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€rin bzw. AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.

    Inhaberaktien

    FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 13.6.2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

    (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform:

    Per Post oder Boten: STRABAG SE
    Hauptversammlung
    c/o Donau-City-Str. 9
    1220 Wien

    Per SWIFT: COMRGB2L
    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben)

    (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 17 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst:

    Per Telefax: +49 89 30903 74675

    Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die DepotbestĂ€tigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind

    Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen.

    Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

    [Bei Fragen von in- und auslĂ€ndischen Kreditinstituten zur Ausstellung von DepotbestĂ€tigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt werden:
    telefonisch: +43 800 880890
    per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de]

    DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

    Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    • Angaben ĂŒber die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes,
    • Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin bzw. den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird,
    • Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs, ISIN AT000000STR1,
    • Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
    • Zeitpunkt auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht
    Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 6.6.2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

    Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    Namensaktien

    Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche AktionĂ€rinnen oder AktionĂ€re zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spĂ€testens am 13.6.2023 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:

    Per Post oder Boten: STRABAG SE
    Hauptversammlung
    c/o Donau-City-Str. 9
    1220 Wien

    Per Telefax: +49 89 30903 74675

    Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

    Per SWIFT: COMRGB2L
    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text angeben)

    Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

    IdentitÀtsnachweis

    Die AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

    Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte oder BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben.

    STRABAG SE behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

    IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

    Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu bestellen, der oder die im Namen der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die AktionĂ€rin bzw. der AktionĂ€r hat, den oder die er oder sie vertritt.

    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können.

    Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.

    FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

    Per Post oder Boten: STRABAG SE
    Hauptversammlung
    c/o Donau-City-Str. 9
    1220 Wien

    Per Telefax: +49 89 30903 74675

    Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

    Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 15.6.2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulĂ€ssig.

    Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

    Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.

    Hat die AktionĂ€rin bzw. der AktionĂ€r ihrem bzw. seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

    AktionÀrinnen bzw. AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

    Als besonderer Service steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. bei der Hauptversammlung die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re vertreten wird. FĂŒr die BevollmĂ€chtigung von Herrn Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft bis spĂ€testens 15.6.2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, ausschließlich an einer der oben genannten Adressen fĂŒr die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Telefax +43 1 8763343-39 oder E-Mail florian.beckermann@iva.or.at.

    V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀrinnen und AktionÀre nach § 62 Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG

    AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 26.5.2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Frau MMag. Marianne Jakl, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder per SWIFT an die Adresse COMRGB2L zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text anzugeben ist.

    Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

    2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀrinnen und AktionÀren zur Tagesordnung nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG

    AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 6.6.2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Frau MMag. Marianne Jakl, oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

    Die VorschlÀge werden spÀtestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com veröffentlicht.

    3. Auskunftsrecht der AktionÀrinnen und AktionÀre nach Art 53 SE-VO iVm § 118 AktG

    Jeder AktionĂ€rin bzw. jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

    Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich (nach Maßgabe der Sitzungsleitung durch den Vorsitzenden der Hauptversammlung).

    Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 1 22422-1177 oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com ĂŒbermittelt werden. Sie können sich auch des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar ist, bedienen.

    Bitte beachten Sie, dass wÀhrend der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrÀnkungen festgelegt werden können.

    4. AntrÀge von AktionÀrinnen bzw. AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

    Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    5. Informationen auf der Internetseite

    Die Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugĂ€nglich.

    VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 102.600.000,– und ist zerlegt in 102.600.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.779.006 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 99.820.994 Stimmrechte.

    2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    Die Hauptversammlung wird in Bild und Ton in Echtzeit im Internet öffentlich ĂŒbertragen.

    Alle AktionÀrinnen und AktionÀre der Gesellschaft und interessierte Personen können die Hauptversammlung daher am 16.6.2023 ab ca. 10:00 Uhr (Wiener Zeit) live im Internet unter www.strabag.com verfolgen.

    3. Sicherheitsvorkehrungen

    Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die nunmehr ĂŒblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berĂŒcksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit).

    4. Information fĂŒr AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re zur Datenverarbeitung

    Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz, insbesondere der §§ 111 – 114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern durch Aufzeichnung und öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet unter www.strabag.com erfolgt gemĂ€ĂŸ § 102 Abs 4 AktG iVm § 19 Abs 3 und 4 der Satzung der STRABAG SE auf Grundlage der durch das Aktiengesetz und die Satzungsregelung zugelassenen berechtigten Interessen gemĂ€ĂŸ Artikel 6 (1) f) DSGVO.

    FĂŒr die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

    Nimmt eine AktionÀrin bzw. AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionÀrinnen und AktionÀre bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. Die STRABAG SE ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

    Die Daten der AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.

    Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re gegenĂŒber der STRABAG SE unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

    STRABAG SE
    c/o Donau-City-Straße 9
    1220 Wien
    Telefax: +43 (1) 22422 1177

    Zudem steht den AktionÀrinnen bzw. AktionÀren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

    Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.

    Wien, im Mai 2023 Der Vorstand


    17.05.2023 CET/CEST

    Veröffentlicht am 17.05.2023

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