VERBUND AG: Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VERBUND AG: Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung
24.03.2023 / 09:02 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
VERBUND AG
Wien
FN 76023 z, ISIN AT0000746409
(âGesellschaftâ)
Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung der
VERBUND AG
fĂŒr Dienstag, den 25. April 2023 um 10:30 Uhr, Wiener Zeit
in Messe Wien Exhibition & Congress Center, 1020 Wien, Messeplatz 1
I. TAGESORDNUNG
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG spÀtestens ab 04. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023 zugÀnglich:
- Integrierter GeschÀftsbericht 2022, mit:
- Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht,
- Konzernlagebericht,
- Bericht ĂŒber nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht),
- Konzernabschluss,
- GeschÀftsbericht 2022, mit:
- Bericht des Aufsichtsrats,
- Lagebericht,
- Jahresabschluss,
- Gewinnverwendungsvorschlag,
- BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 mit VergĂŒtungspolitik fĂŒr den Vorstand und VergĂŒtungspolitik fĂŒr den Aufsichtsrat sowie VergĂŒtungsbericht,
- ErklĂ€rung der Kandidat:innen fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 9 gemÀà § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter (IVA),
- Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
- vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€r:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch bzw. bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur AusĂŒbung der AktionĂ€r:innenrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionĂ€r:in ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.
Inhaberaktien
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 20. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas BrÀuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur:
anmeldestelle@computershare.de
oder per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)
Gerne vorab auch in Textform:
per einfachem E-Mail:
anmeldestelle@computershare.de
(Bitte um DepotbestÀtigungen im Format PDF)
Die AktionĂ€r:innen werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem MitgliedÂstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben ĂŒber den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben ĂŒber den:die AktionĂ€r:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€r:in, ISIN AT0000746409 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer),
- Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Namensaktien
Bei Namensaktien ist ausschlieĂlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maĂgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises durch den:die AktionĂ€r:in noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.
IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN GEMĂSS §§ 113 f AktG
Jeder:Jede AktionĂ€r:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum:zur Vertreter:in zu bestellen. Der:Die BevollmĂ€chtigte nimmt im Namen des:der AktionĂ€r:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die AktionĂ€r:in, den:die er:sie vertritt.
Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können nicht als BevollmÀchtigte eines:einer AktionÀr:in bestellt werden.
Hat der:die AktionĂ€r:in seinem:ihrem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut die Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der Gesellschaft zukommen lĂ€sst.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.
FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spĂ€testens 24. April 2023, 16:00 Uhr (Wiener Zeit) ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung ĂŒbergeben wird:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas BrÀuer Am Hof 6a, 1010 Wien Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de oder per SWIFT: COMRGB2L Message Type MT598 oder MT599 |
>AktionÀr:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unseren AktionĂ€r:innen an, ihr Stimmrecht durch einen unabhĂ€ngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter â den Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 â ausĂŒben zu lassen. FĂŒr den Interessenverband fĂŒr Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese AktionĂ€r:innen vertreten. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUND AG getragen. SĂ€mtliche ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die DepotbestĂ€tigung oder Portokosten, hat der:die AktionĂ€r:in zu tragen.
FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten: Dr. Michael Knap, c/o Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de |
>Im Falle der BevollmĂ€chtigung des IVA ĂŒbt Dr. Michael Knap das Stimmrecht ausschlieĂlich auf der Grundlage der von dem:der AktionĂ€r:in erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der BevollmĂ€chtigte fĂŒr die BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden BeschlussvorschlÀge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.verbund.com bzw. https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023 veröffentlicht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂR:INNEN GEMĂSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀr:innen nach § 109 AktG
AktionĂ€r:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 04. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas BrĂ€uer, oder per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de, oder per SWIFT: COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000746409 im Text anzugeben ist, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€r:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.
2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀr:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionĂ€r:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€r:innen, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spĂ€testens am 14. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas BrĂ€uer, oder per E-Mail an hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des:der ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG.
Die AktionĂ€r:inneneigenschaft zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€r:innenrechts ist bei Inhaberaktien durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€r:innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€r:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maĂgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den:die AktionĂ€r:in.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.
3. Angaben gemÀà § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Zum 9. Tagesordnungspunkt âWahlen in den Aufsichtsratâ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€r:innen gemÀà § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
GemÀà § 10 Abs 1 der Satzung der VERBUND AG besteht der Aufsichtsrat aus bis zu zwölf (von der Hauptversammlung gewÀhlten) Mitgliedern.
Nach der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die 75. ordentliche Hauptversammlung am 25. April 2022 setzte sich der Aufsichtsrat aus zehn von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern und fĂŒnf vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern zusammen.
Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und fĂŒnf vom Betriebsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen). Von den zehn Kapitalvertreter:innen sind sechs MĂ€nner und vier Frauen; von den fĂŒnf Arbeitnehmervertreter:innen sind zwei MĂ€nner und drei Frauen.
Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemÀà § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots gemÀà § 86 Abs 7 AktG kommt.
4. Auskunftsrecht der AktionÀr:innen nach § 118 AktG
Jedem:Jeder AktionĂ€r:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.
Voraussetzung fĂŒr die AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€r:innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung).
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.hauptversammlung@verbund.com ĂŒbermittelt werden.
5. AntrÀge von AktionÀr:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder:Jede AktionĂ€r:in ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemÀà Punkt III. dieser Einberufung.
Ein AktionĂ€r:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 14. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem WahlvorÂschlag ist die ErklĂ€rung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmÂstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€r:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmĂ€Ăige Gleichstellung von Frauen und MĂ€nnern im Aufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fĂŒnf Sitze im Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit MĂ€nnern zu besetzen sind, um das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG zu erfĂŒllen.
6. Information fĂŒr AktionĂ€r:innen zur Datenverarbeitung
Die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortliche fĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der AktionĂ€r:innen.
Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionÀr:innen, insbesondere jene gemÀà § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der AktionÀr:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls Name, Anschrift und Geburtsdatum des:der Vertreter:in (der:des BevollmÀchtigten), sowie das Abstimmverhalten und sonstige Handlungen des:der AktionÀr:in wÀhrend der Hauptversammlung im Rahmen der Protokollierung auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropÀischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den AktionĂ€r:innen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die personenbezogenen Daten erhĂ€lt die VERBUND AG von den AktionĂ€r:innen oder vom jeweiligen depotfĂŒhrenden Institut (Daten gemÀà § 10a Abs 2 AktG).
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€r:innen bzw. deren Vertreter:innen ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€r:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
Die VERBUND AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie Backoffice-Dienstleistern. Diese erhalten von VERBUND AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich auf Grundlage einer datenschutzrechtlichen Vereinbarung.
Nimmt ein:e AktionĂ€r:in bzw. deren Vertreter:in an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€r:innen bzw. deren Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. VERBUND AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Zur ErfĂŒllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen erhalten Notar:innen die notwendigen personenbezogenen Daten.
Die Daten der AktionĂ€r:innen bzw. deren Vertreter:innen werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€r:innen gegen die VERBUND AG oder umgekehrt von der VERBUND AG gegen AktionĂ€r:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.
Jeder:Jede AktionĂ€r:in bzw. jeder:jede Vertreter:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€r:innen bzw. deren Vertreter:innen gegenĂŒber der VERBUND AG unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten datenschutz@verbund.com oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
VERBUND AG
Am Hof 6a
1010 Wien
Zudem steht den AktionÀr:innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und StimmrechteZum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 347.415.686,– und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien und 177.182.000 auf Namen lautende StĂŒckaktien eingeteilt.
Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der Hauptversammlung, jedoch mit folgender MaĂgabe:
GemÀà § 19 Abs 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt sind, das Stimmrecht jedes:jeder AktionÀr:in in der Hauptversammlung mit 5% des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschrÀnkt.
2. Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 25. April 2023 um 09:30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gĂŒltiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
3. Sicherheitskontrolle und WaffenverbotWir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr ĂŒblichen SicherheitsĂŒberprĂŒfungen wie etwa durch Personen-, Taschen- bzw. Rucksackkontrollen zu berĂŒcksichtigen.
Personen, die gefĂ€hrliche GegenstĂ€nde mit sich fĂŒhren, die geeignet sind, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuĂŒben, wie Schusswaffen, Messer, Pfefferspray oder Ă€hnliches, wird der Zutritt zur Hauptversammlung nur gestattet, wenn die gefĂ€hrlichen GegenstĂ€nde bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden.
Wien, im MĂ€rz 2023 Der Vorstand
24.03.2023 CET/CEST