Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
CANCOM SE / Aktienrückkauf / 28. Zwischenmeldung
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
15.01.2024 / 18:00 CET/CEST
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Aktienrückkauf / 28. Zwischenmeldung – Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 12. Januar 2024 insgesamt 90.071 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad hoc-Mitteilung vom 21. Juni 2023 und Bekanntmachung vom 29. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Juli 2023 mitgeteilt wurde.
Die Aktien wurden wie folgt erworben:
Datum | Gesamtzahl erworbener eigener Aktien (in Stück) | Volumengewichteter Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen (in Euro) |
08.01.2024 | 20.025 | 27,9371 |
09.01.2024 | 19.554 | 28,0166 |
10.01.2024 | 14.739 | 27,6086 |
11.01.2024 | 17.801 | 27,8996 |
12.01.2024 | 17.952 | 28,1143 |
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Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Juli 2023 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 2.929.391 Stück.
Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://investoren.cancom.de/aktienrueckkauf-2023/ veröffentlicht.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 15. Januar 2024
CANCOM SE
Der Vorstand
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