Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
15.01.2024 / 17:00 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland ISIN: DE0005557508 Bonn, 15. Januar 2024 Erwerb eigener Aktien – 2. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 8. Januar 2024 bis einschließlich 12. Januar 2024 wurden insgesamt 1.691.446 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 2. Januar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
> Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2024 bis einschließlich 12. Januar 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.718.206 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank. |
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