Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche EuroShop AG / Erwerb eigener Aktien
Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
13.01.2024 / 17:39 CET/CEST
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Bekanntmachung
nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
der
Deutsche EuroShop AG,
Hamburg
(ISIN DE0007480204)
Erwerb eigener Aktien
Die Deutsche EuroShop AG, Hamburg (ISIN DE0007480204) („Gesellschaft“), hat im Zeitraum vom 9. Januar 2024 bis einschließlich 12. Januar 2024 insgesamt 12.000 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 21. Dezember 2023 mitgeteilt.
Aktien wurden wie folgt erworben:
Datum | Zurückgekaufte Aktien (Stück) | Durchschnittskurs (in EUR) |
09.01.2024 | 3.000 | 20,4250 |
10.01.2024 | 3.000 | 20,5869 |
11.01.2024 | 3.000 | 20,1491 |
12.01.2024 | 3.000 | 20,0150 |
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Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. Dezember 2023 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 24.620 Stück.
Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.deutsche-euroshop.de/aktienrueckkauf abrufbar.
Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Wertpapierhaus ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
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