Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

GFT Technologies SE / AktienrĂŒckkauf
GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.04.2025 / 18:11 CET/CEST
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FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


GFT Technologies SE: Bekanntmachung gemĂ€ĂŸ Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‘MAR’) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (‘Delegierte Verordnung’)

 

Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE (‘Gesellschaft’) hat am 27. MĂ€rz 2025 beschlossen, Aktien der GFT Technologies SE (ISIN: DE0005800601) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 15.000.000,00, zurĂŒckzukaufen (‘AktienrĂŒckkaufprogramm’). Maximal können 2.632.594 Aktien zurĂŒckerworben werden (entsprechend knapp 10% des Grundkapitals). Der RĂŒckkauf soll ĂŒber den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse in einem Zeitraum vom 15. April 2025 (frĂŒhester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis 23. Juni 2025 (spĂ€tester möglicher Erwerbszeitpunkt) erfolgen (‘Erwerbszeitraum’). Die Gesellschaft darf die zurĂŒckerworbenen Aktien fĂŒr sĂ€mtliche Zwecke gemĂ€ĂŸ der ihr durch die Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 erteilten ErmĂ€chtigung verwenden.

Das AktienrĂŒckkaufprogramm wird auf Grundlage der ErmĂ€chtigung der ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies SE vom 24. Juni 2020 durchgefĂŒhrt. Danach ist die Gesellschaft ermĂ€chtigt, bis zum 23. Juni 2025 eigene Aktien in einem Umfang von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Im Falle des Erwerbs der Aktien der GFT Technologies SE ĂŒber die Börse darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % ĂŒber- oder unterschreiten.

Der RĂŒckkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 MAR in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung, mit Ausnahme der BeschrĂ€nkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt durch die GFT Technologies SE unter Beauftragung eines unabhĂ€ngigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut hat sich gegenĂŒber der GFT Technologies SE verpflichtet, den RĂŒckkauf in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der GFT Technologies SE am 24. Juni 2020 erteilten ErmĂ€chtigung durchzufĂŒhren.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen ĂŒber den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der GFT Technologies SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung unabhĂ€ngig und unbeeinflusst von der GFT Technologies SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung zu erwerben. Insbesondere werden die Aktien der GFT Technologies SE im Rahmen des RĂŒckkaufs nicht zu einem Kurs erworben, der ĂŒber dem des letzten unabhĂ€ngig getĂ€tigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) ĂŒber dem des jeweils höchsten unabhĂ€ngigen Angebots auf dem XETRA-Handelssystem liegt. DarĂŒber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen tĂ€glichen Umsatzes in Aktien der GFT Technologies SE auf dem XETRA-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tĂ€gliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des durchschnittlichen tĂ€glichen Handelsvolumens wĂ€hrend der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet. Das AktienrĂŒckkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulĂ€ssig, innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem AktienrĂŒckkaufprogramm zusammenhĂ€ngenden GeschĂ€ften werden spĂ€testens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der AusfĂŒhrung der entsprechenden GeschĂ€fte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. DarĂŒber hinaus wird die GFT Technologie SE die bekanntgegebenen GeschĂ€fte gemĂ€ĂŸ Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung auf ihrer Internetseite www.gft.com veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fĂŒnf Jahre öffentlich zugĂ€nglich machen.

 



14.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Veröffentlicht am 14.04.2025

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